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Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ? (Gelesen: 8.938 mal)
Zubera
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
08.11.2007 um 16:45:43
 
Hallo Zusammen,

mein Mann ist Kosovo-Albaner, wir haben im November 2007 in Prisren geheiratet. Wir mussten im Kosovo heiraten, da mein Mann nach 12 Jahren Asyl und Duldung  ins Kosovo zurückgehen musste. Und zu dem Zeitpunkt, wo er hier war, war ich noch nicht geschieden.  Der erste Antrag auf FZF nach der Hochzeit im November wurde von der Botschaft abgelehnt. Auch die Bemühungen der ABH fruchteten nicht, die Botschaft in Pristina blieb stur, so dass wir vor 5 Monaten eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin über einen Rechtsanwalt eingereicht haben. Der Grund der Ablehnung ist "Scheinehe". Nur, wie sollen wir beweisen, dass wir uns lieben und dass wir keine Scheinehe führen, wenn wir noch keinen Tag zusammen gelebt haben nach der Hochzeit ? Die Befragung war   wohl eine Katastrophe, so die ABH, denn die Botschaft hat große Differenzen in den Antworten gefunden. Jetzt hoffen wir auf die Entscheidung des Richters. Hat jemand Erfahrung, wie lange so eine Klage vor Gericht liegen kann und hat es schon einmal den Fall gegeben, dass man die Klage verloren hat ? Ich frage mich immer wieder, wie man das Gelingen einer Ehe beweisen soll, wenn man nicht zusammen lebt.
Für eure Antworten bin ich dankbar.
Lieben Gruß, Zubera
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Zubera
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 08.11.2007 um 17:11:02
 
Sorry, ich meinte, wir haben im November 2006 geheiratet, also vor einem Jahr !!
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maki
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Antwort #2 - 08.11.2007 um 17:40:35
 
So etwas kann sich über Jahre ziehen.

Zubera schrieb am 08.11.2007 um 16:45:43:
Ich frage mich immer wieder, wie man das Gelingen einer Ehe beweisen soll, wenn man nicht zusammen lebt.

Das ist nicht das Problem, der Botschaft ist es egal ob eure Ehe gelingt oder nicht.

Es geht darum, das man davon ausgeht, das ihr gar nicht vorhabt eine Ehe zu leben, sondern nur geheiratet habt um ihm ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen.

Eines der wirksamstes Argumente wäre das du eine Zeit bei ihm in Serbien lebst, falls das möglich ist.

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Zubera
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Antwort #3 - 08.11.2007 um 18:05:51
 
Es wäre also wirksam, wenn ich hier meinen Lebensmittelpunkt und meinen festen Job aufgebe, zu ihm ziehe und dann zurückkomme und arbeitslos bin. Finde ich nicht so überzeugend. Da hoffe ich doch auf den Richter, der tiefer blickt und vielleicht sogar die individuelle Situation betrachtet. Noch bin ich Optimistin.
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Toppy
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Antwort #4 - 08.11.2007 um 18:46:25
 
maki schrieb am 08.11.2007 um 17:40:35:
Eines der wirksamstes Argumente wäre das du eine Zeit bei ihm in Serbien lebst, falls das möglich ist.

Es ist schon erstaunlich zu welchen Argumenten geraten werden muss um sein Bürgerrecht des GG in Anspruch zu nehmen.
Ich nehme allerdings an, das ihr bereits in Deutschland zusammen wart. Ansonsten wird die Haltung der Botschaft schon verständlicher.
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Muleta
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Antwort #5 - 08.11.2007 um 18:53:21
 
Zubera schrieb am 08.11.2007 um 18:05:51:
Da hoffe ich doch auf den Richter, der tiefer blickt und vielleicht sogar die individuelle Situation betrachtet. Noch bin ich Optimistin.


Euer Anwalt wird sich doch wohl die Akte schicken lassen. Dann sieht man das Ergebnis der Befragung und dann liegt es an Euch, die dortigen Widersprüche überzeugend aufzuklären. Habt Ihr Euch auf die Befragung denn nicht vorbereitet????

Muleta
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Zubera
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Antwort #6 - 08.11.2007 um 19:07:25
 
Ja, natürlich waren wir schon in Deutschland zusammen, konnten aber nicht heiraten, weil ich noch nicht geschieden war.

Auf die Befragung haben wir uns auch so gut es ging (telefonische Verständigung) vorbereitet. Leider wurden die wirklich wichtigen Fragen wie Augenfarbe, Schuh- und Konfektionsgröße etc, halt die Fragen, die eine enge persönliche Beziehung voraussetzen, nicht gestellt. Stattdessen Fragen wie: Namen der Eltern (bereits verstorben), Schulbildung, Ausbildung, haben Sie Verlobung (---) gefeiert. Also wirklich, Fragen, die so weit ab sind von unserer Beziehung. Naja, wir hoffen zutiefst, dass wir bald zusammen sein können.
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Wassermann
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Antwort #7 - 09.11.2007 um 08:26:58
 
Wieso sind Fragen nach Bildung und Ausbildung, wenn man eine gemeinsame Zukunft plant, noch dazu für einen von beiden in einem anderen Land, weit ab von einer (eurer) Beziehung? Und ob Verlobung gefeiert wurde, kann doch von Eheleuten wohl auch übereinstimmend zu beantworten sein ...
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Zubera
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Antwort #8 - 09.11.2007 um 17:34:01
 
Hallo Wassermann, dir und den anderen, die mir geantwortet haben, erstmal lieben Dank ! Smiley

Du hast Recht, dass die Fragen zur Ausbildung für eine gemeinsame Zukunft wichtig sind. Aber wir sind beide schon über 40 und haben unseren festen Beruf, den wir lieben. Die Ausbildungszeit liegt schon ewig zurück. Ich wurde z. B. gefragt, wie lange ich zur Schule gegangen bin. Da ich auch Ehrenrunden gedreht habe, über die ich mit meinem Mann bislang noch nicht gesprochen habe (weil ich es nicht wichtig finde),  er es also nicht wissen konnte, war da schon mal eine Nicht-Übereinstimmung. Aber das finde ich auch wirklich to-tal unwichtig. Warum wurden keine Fragen gestellt, anhand derer ich (wir) dokumentieren konnte(n) , dass wir schon Jahre zusammen waren, es noch sind und es auch immer bleiben wollen. Z. B. Fragen nach Geschmack, Hobbies, Interessen, was wir nicht mögen, Idealen, Vegetarier oder nicht, Bio oder nicht, usw. Statt dessen Fragen, wie heißen die Eltern, die schon lange nicht mehr leben und die mein Mann nie kennengelernt hat. Nun, die Befragung ist gelaufen. Aber was mich am meisten ärgert ist, dass ich als selbstbestimmender Mensch von einer Behörde bestimmt werde über mein Glück, mein Leben, meinen Partner. Sie unterstellen uns Betrug ohne uns zu kennen. Das ist unerhört, milde ausgedrückt.

Wir hoffen sehr, dass die Warterei ganz ganz bald ein Ende hat.

Liebe Grüße
Zubera
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Wassermann
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Antwort #9 - 13.11.2007 um 07:52:14
 
Deine Erklärung, die Ausbildungs- und Schulzeit liegt schon so lange zurück und ist daher selbst Dir nicht mehr richtig erinnerlich, geschweige denn Deinem Mann, finde ich sehr glaubhaft und hast Du hoffentlich dort auch so vorgetragen. Ich kann mir vorstellen, dass das auch dem Befrager einleuchtet und diesbezüglich Differenzen in den Aussagen nicht schwerwiegend sind.
Gab es nicht die Möglichkeit, im Vorfeld anhand von Fotos o. ä. zu dokumentieren, dass ihr schon Jahre zusammen seid?
Die Behörde unterstellt Euch nichts, sie prüfen nur wie bei allen anderen auch und ich drücke Euch die Daumen, dass die Prüfung letztendlich zu einem baldigen positiven Ergebnis führt!
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Zubera
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Antwort #10 - 14.11.2007 um 16:49:39
 
Hallo Wassermann,

vielen Dank für deine Aufmunterung. Jedoch glaube ich nicht, dass die Behörde uns nichts unterstellen will. Tut sie doch. Wenn sie uns persönlich sprechen würde, wüsste sie sofort, dass wir keine Scheinehe führen wollten und werden. Leider können wir noch gar keine Ehe führen, lediglich telefonieren. Die Reisen zu meinem Mann sind zu teuer, da das Geld für die Klage, Rechtsanwalt, Telefonate und die Miete, die eigentlich geteilt werden soll, draufgeht.

Liebe Grüße, Zubera
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Zubera
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 21.11.2007 um 17:30:27
 
Hallo Ihr Lieben,

ich hatte ja schon mal geschrieben, dass wir seit über einem Jahr darauf warten, dass mein Mann einreisen darf.
Nun stelle ich mir die Frage, ob er überhaupt Erfolg hat, wenn er beim Verwaltungsgericht in Berlin eine Klage eingereicht hat. Und was passiert, wenn er verliert, oder kann man die Klage gar nicht verlieren ? Der Grund zur Ablehnung war, wie bereits geschrieben, Verdacht auf Scheinehe und Erschleichung des Daueaufenthaltrechts.
Und was kostet es, wenn man verliert ? Hat es Sinn und Erfolg, das Negativergebnis abzulehnen ?

Für Eure Antworten danke ich Euch jetzt schon.

Liebe Grüße, Zubera
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 21.11.2007 um 17:51:11
 
nee, kann man nicht, es ist einfach unmoeglich, denn wo kaemen wir denn hin, wenn das VG Berlin nicht alle Visa erteilen wuerde, die die Botschaften ablehnen  Laut lachend sensationell ROFL ROFL ROFL so eine Frage habe ich noch nie gehabt, das gibt es nur hier  :uboard

sorry, wollte dich natuerlich nicht veraeppeln
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Antwort #13 - 21.11.2007 um 17:55:53
 
Sehr witzig, Ernas.

Du warst wohl noch nie in einer verzweifelten Situation diesbezüglich. Und ich bin eben auch kein Experte.

Zubera
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 21.11.2007 um 18:06:01
 
Die deutliche Mehrheit der Klagen wird abgewiesen.
Wenn ihr den Verdacht auf Schein-/Zweckehe nicht
ausräumen könnt, dann verliert er eben die Klage.

Zubera schrieb am 21.11.2007 um 17:30:27:
Hat es Sinn und Erfolg, das Negativergebnis abzulehnen ? 

Die Frage versteh nun ich nicht  grübeln
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