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ehenamen bestimmen (Gelesen: 1.842 mal)
karakedi175
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag ehenamen bestimmen
05.11.2007 um 23:46:54
 
hi zusammen!
bin wahrscheinlich wieder falsch informiert worden! habe meinen mann im mai in der türkei geheiratet, bin deutsche, und seinen namen angenommen, wie es dort auch üblich ist. bin dann wieder nach deutschland gekommen und die ehe beim standesamt eintragen lassen. ein familienbuch wollte ich und meine standesbeamtin hätte es mir auch gegeben, wenn ich nicht in eine andere stadt gezogen wäre... da sagte man mir nämlich, ich könnte meinen namen in deutschland nur ändern, wenn mein mann dabei wäre. was soll er wohl dagegen haben, dass ich seinen nachnamen tragen will?! na gut, ok, deutsches recht, wie auch immer...
also müsste das doch auch bei der deutschen botschaft in der türkei gehen, wenn wir beide dort aufkreuzen aber angeblich geht das auch nicht; mein mann muss dazu erst ganz in deutschland sein. stimmt das etwa?
ausserdem, bin ich jetzt im heiratsregister mit meinem mädchennamen eingetragen, oder wie?
lg

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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.11.2007 um 08:57:43
 
Hallo,

es ist in der Tat so, dass aus Sicht des für Dich massgeblichen deutschen IPR (Art. 5 und 10 EGBGB) noch keine wirksame Bestimmung eines Ehenamens stattgefunden hat.

Die Eintragung des Familiennamens Deines Mannes als Ehenamen in der Türkei erfolgte aufgrund der im türkischen Recht existierenden Automatik, und nicht aufgrund einer gemeinsamen Rechtswahl und daran anschließenden Namensbestimmung.

Ihr habt jetzt zwei Möglichkeiten:

1. Rechtswahl nach Art. 10 Abs. 2 EGBGB

Dadurch könnt ihr türkisches Recht für die Namensführung wählen, und die automatische Namensführung bleibt dann auch massgebend für den deutschen Rechtsbereich.

Zuständig für die Entgegennahme einer Rechtswahlerklärung wäre (weil kein FamBuch existiert) das Standesamt I in Berlin.Die Erklärung wäre beim deutschen Standesamt am Wohnsitz möglich ;  ggf. könnte der Standesbeamte auch eine entsprechende Erklärung von Dir aufnehmen und der Urkundsbeamte der deutschen Botschaft eine solche Erklärung von Deinem Mann.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Berlin das als gemeinsame Rechtswahl akzeptiert, wäre aber einen Versuch wert.

2. Möglichkeit:

Familienbuch anlegen lassen, dann Rechtswahl beim Familienbuchführer der auch für die Entgegennahme zuständig wäre. Mit dem könntest Du dann die Opton der getrennten gemeinsamen Erklärung (s.o.) erörtern.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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karakedi175
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.11.2007 um 09:11:09
 
aha, dankeschön, ich glaube, ich habe es verstanden. wie schon gesagt, laut abh kann der name erst geändert werden wenn mein mann dauerhaft hier ist???
also zum familienbuch: das würde ja dann auf meinen mädchennamen ausgestellt, kann man das denn nachträglich ändern?
wenn ja, wirklich??? Zwinkernd
ich bin immernoch verwirrt!
wenn ich ihm meinen namen aufzwängen wollte, könnte ich das ja alles verstehen aber ich will doch seinen namen!  Augenrollen
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samir11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 06.11.2007 um 09:32:05
 
Ich hab in Algerien geheiratet und wollte auch nachträglich hier den Namen meines Mannes annehmen und Sie sagten auf dem Standesamt das geht nur wenn er da ist.Habe nicht aufgegeben.Habe dann in Berlin(Standesamt für ausländisch geschlossene Ehen) angerufen und gefragt ob es geht wenn ich hier in meinem Wohnort die Nameserklärung abgebe und mein Mann bei der Botschaft.Und sie sagten ja also hab ich mir das Formular aus dem Internet geholt ausgefüllt,meinem Mann gefaxt er hat es unterschrieben und bei der Botschaft stempeln lassen.(Es geht auch das die Bearbeiterin die Namenserklärung selbst zur Botschaft schickt und danach wieder zurück)Dann hat er es mir zurückgeschickt mit Beglaubigung von der Botschaft.Ich hatte nach 14 Tagen mDen Namen meines Mannes.Meine Freundin hat es dann auch so gemacht.Ich schicke Dir den Link dann kannst Du am PC ausfüllen.Du mußt ankreuzen nach Deutschen Recht.Ok
http://www.germany.info/relaunch/info/consular_services/passport/namenserklaerun...
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karakedi175
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 06.11.2007 um 19:05:53
 
hallo samir, vielen dank für die info und den link, das werde ich sofort probieren! hoffentlich klappt das bei mir auch so schön. werde dann berichten.
lg
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samir11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 06.11.2007 um 19:33:59
 
Ja das klappt schon!!Es kostet eine Namenserklärung ca.17€ glaub ich und er muss dann auch was bei der Botschaft bezahlen.Aber es ist viel besser wenn man bei den Ämtern anruft oder sich vorstellt und kann den Namen des Mannes sagen.Weißt Du denn wann Dein Mann kommt oder wartest Du auch??Kannst auch gern PN schicken.
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