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Namensänderung! (Gelesen: 2.121 mal)
bean
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Namensänderung!
02.11.2007 um 16:08:01
 
Hallo,


Ist eine  Namensänderung in "Reiseausweis für Ausländer" möglich( aus religiösischen Gründen)?



Grüße

Bean
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janetm
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Bielefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bielefeld
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 02.11.2007 um 17:01:37
 
Hallo,

lies dir das mal durch:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1193998110

In dem Thread geht es allerdings um deutsche Staatsbürger.

Aloha
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 02.11.2007 um 17:32:01
 
janetm schrieb am 02.11.2007 um 17:01:37:
In dem Thread geht es allerdings um deutsche Staatsbürger.
 


Deswegen passt es auch nicht unbedingt zu o.g der Frage Zwinkernd


Welchen Status hat der Inhaber des Reiseausweises ?

Welches Staatsangehörigkeit ?

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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bean
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 03.11.2007 um 00:49:32
 
ronny schrieb am 02.11.2007 um 17:32:01:
Welchen Status hat der Inhaber des Reiseausweises ?

Welches Staatsangehörigkeit ?  


§ 25 III AufenthG , syrische staatsbürger.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 03.11.2007 um 10:08:43
 
bean schrieb am 03.11.2007 um 00:49:32:
§ 25 III AufenthG , syrische staatsbürger.


Hallo,

dann besteht kein deutsches Personalstatut (wie bspw. bei Asylberechtigten oder ausl. Flüchtlingen). Damit besteht auch keine Möglichkeit einer Namensänderung durch deutsche Behörden . Der Betroffene kann allerdings bei seinem Heimatstaat wegen einer Namensänderung vorstellig werden.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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