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Selbstständigkeit & Visum (Gelesen: 2.751 mal)
Ogi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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02.11.2007 um 10:54:33
 
Hallo zusammen!

Weiß jemand vielleicht, ob man sich selbstständig machen kann, wenn man ein befristetes Visum hat?!
Oder ist ein unbefristetes Visum eine der Voraussetzungen?

LG
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.11.2007 um 10:59:33
 
Du meinst sicher AE und nicht Visum.

Nach welcher Grundlage wurde die AE erteilt? Was
steht da genau im Aufkleber im Pass?
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 02.11.2007 um 11:00:29
 
Hallo Ogi,

ich denke; du meinst eine AE und kein "befristetes Visum" bzw. eine NE und kein "unbefristetes Visum".

Es ist auch möglich, mit einer AE selbständig zu arbeiten - das hängt allerdings nicht unwesentlich davon ab, was für eine AE (welche Rechtsgrundlage, welcher §) das ist.

=schweitzer=


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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Ogi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 02.11.2007 um 11:20:39
 
fons schrieb am 02.11.2007 um 10:59:33:
Du meinst sicher AE und nicht Visum.

Nach welcher Grundlage wurde die AE erteilt? Was
steht da genau im Aufkleber im Pass?


Ich habe AE aufgrund meiner Ehe mit meinem Mann (Deutscher) bekommen. Es ist bis 03/08 gültig.
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 02.11.2007 um 11:24:58
 
Hi,
damit kannst Du Dich selbständig machen.
Das müsste eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28.1.1 sein, in der steht dann "Erwerbstätigkeit gestattet". Dies schließt selbständige Arbeit ein.
thom


edit: sorry schweitzer
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schweitzer
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Antwort #5 - 02.11.2007 um 11:25:12
 
Wenn dass so ist, impliziert das an sich, dass Du sowohl unselbständig als auch selbständig arbeiten darfst. (Etwas anderes ist doch wohl bei Dir nicht in der AE vermerkt, oder?)

Alles andere ist dann eine Frage eines tragfähigen Konzepts für die Selbständigkeit, aber dafür sind andere Ansprechpartner zuständig als die ABH.

=schweitzer=

Änderung:
Ich glaub, ich lasse es für heute - zwar waren es diesmal nur noch 14 Sekunden, aber wieder war einer schneller ...  unentschlossen  Zwinkernd
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Ogi
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Antwort #6 - 02.11.2007 um 11:29:19
 
thom schrieb am 02.11.2007 um 11:24:58:
Hi,
damit kannst Du Dich selbständig machen.
Das müsste eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28.1.1 sein, in der steht dann "Erwerbstätigkeit gestattet". Dies schließt selbständige Arbeit ein.
thom


ja, das stimmt, nur ich dache, vielleicht könnte es Probleme geben, da das AE nur bis März gültig ist.

schweitzer schrieb am 02.11.2007 um 11:25:12:
Wenn dass so ist, impliziert das an sich, dass Du sowohl unselbständig als auch selbständig arbeiten darfst. (Etwas anderes ist doch wohl bei Dir nicht in der AE vermerkt, oder?)

Alles andere ist dann eine Frage eines tragfähigen Konzepts für die Selbständigkeit, aber dafür sind andere Ansprechpartner zuständig als die ABH.

=schweitzer=

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Ich glaub, ich lasse es für heute - zwar waren es diesmal nur noch 14 Sekunden, aber wieder war einer schneller ...  unentschlossen  Zwinkernd


du bist doch lieb! Vielen Dank für deine Antowrte!   Zwinkernd
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #7 - 02.11.2007 um 11:37:16
 
Ogi schrieb am 02.11.2007 um 11:29:19:
ja, das stimmt, nur ich dache, vielleicht könnte es Probleme geben, da das AE nur bis März gültig ist.  

Wenn die Verlängerung Deiner AE nicht gefährdet ist, liegen vielleicht Probleme in anderen Bereichen. z.B. ob man einen Mietvertrag, Kredit und andere Verträge erhält. Dann muss man die Leute überzeugen, dass die Aufenthaltserlaubnis in jedem Fall (nach 3 Jahren ja vielleicht auch unbefristet) verlängert wird.
thom

@ schweitzer: jetzt hab ich Angst bekommen, abzusenden

edir. um Himmels willen! ich hab extra lange gewartet - ehrlich!!
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schweitzer
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Antwort #8 - 02.11.2007 um 11:37:53
 
Ogi schrieb am 02.11.2007 um 11:29:19:
ja, das stimmt, nur ich dache, vielleicht könnte es Probleme geben, da das AE nur bis März gültig ist.


Nein, das dürfte eigentlich keine Probleme geben, zumindest nicht, wenn Deine Ehe und damit die Rechtsgrundlage Deiner AE weiterhin besteht. - Damit bestünde ja dann auch eine Verlängerungsoption für die AE (wenn nicht sogar nach Ablauf von drei Jahren AE für Dich die Voraussetzungen für eine NE - Erteilung gegeben sind - dazu würde auch Lebensunterhaltssicherung durch deinen Mann ausreichend sein).

Ogi schrieb am 02.11.2007 um 11:30:54:
du bist doch lieb!


Danke für die "Streicheleinheit"!  Zwinkernd

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