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Non EU Lebenspartner = EU Freizügigkeitsberechtigt (Gelesen: 1.049 mal)
Do_the_right_thing
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Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: UK
Zeige den Link zu diesem Beitrag Non EU Lebenspartner = EU Freizügigkeitsberechtigt
29.10.2007 um 15:58:59
 

The answers and information that were given in this forum: Aufenthaltserlaubnis-EU fur die lebenspartner? are wrong.

On this forum many panelmembers state that Non-Europeans who have a partnership (lebenspartnerschaft) with a European do not have the EU rights, as stated in EU law 2004-38. This is not correct.

Non- Europeans who live in Germany and who have a "eingetragene lebenspartnerschaft" with a European citizen have a "EU Freizügigkeits -und Aufenthaltsrecht", following EU Law 2004-38.  

I am a European citizen and I live in Germany with my "lebenspartner" from Peru. He has a "EU Aufenthaltkarte" that was given to him in Germany, based on our partnership. This status card gives him all the rights I have as an European in Germany under EU Law 2004-38.   

We are the living proof that the information given on this forum was not correct.

Oberregierungsrätin, Dr. Helene Groß also stated in Zeitschrift fur Ausländerrecht und Ausländerpolitik:
"Lebenspartner von Unionsburgern haben ebenfalls den privilegierten Status nach dem FreizugG/EU."


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Tippi
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Beiträge: 4.457

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
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Hessen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Non EU Lebenspartner = EU Freizügigkeitsberechtigt
Antwort #1 - 29.10.2007 um 22:07:50
 
Wenn du einen deutschen Artikel lesen kannst, einen deutschen
Thread aus unserem Board zitieren kannst - Frage ...

Warum dann diese Anprache auf Englisch ???

Antworten auf deutsch bitte im entsprechenden Thread.

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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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