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Rückzahlung an die GKV nötig? (Gelesen: 2.445 mal)
Simon.W
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Rückzahlung an die GKV nötig?
25.10.2007 um 18:38:49
 
Hallo,

meine Freundin (Polin) ist im Mai zu mir gezogen, sie wollte sich auch sofort krankenversichern. Leider war das nicht möglich, da sie eine Bescheinigung aus Polen brauchte, dass sie dort nicht mehr versichert ist.
Nun, nach ca. 5 Monaten hat sie es endlich bekommen und konnte sich krankenversichern.
Heute haben wir die Mitgliedschaftsbestätigung per Post bekommen und sofort was wir bezahlen müssen.
In diesem Brief stand, dass sie rückwirkend zum Mai angemeldet wurde und wir nun 700€ Rückzahlung leisten sollen  Schockiert/Erstaunt .
Als ich daraufhin zur Krankenkasse ging, um dies zu klären, meinte die Dame dort, dass es gesetzlich so festgeschrieben sei und dass sie ja trotzdem zum Arzt hätte gehen können und ich das Geld sozusagen nur hätte vorstrecken müssen.
Nur hat Sie das vorher nicht erwähnt.

Was nun? Müssen wir bezahlen oder kann man da was machen?

Gruß,
Simon
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janetm
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Antwort #1 - 25.10.2007 um 21:50:40
 
wenn ich mir http://www.mdr.de/mdr-info/verbrauchertipps/4463678.html ,was ich schnell beim googeln gefunden habe, so anschaue, sieht es nicht so gut aus und ich meine letzens auch sowas gelesen zu haben.

aloha janetm
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Wassermann
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Antwort #2 - 26.10.2007 um 07:09:18
 
Ich kann verstehen, dass man erst mal schockiert ist, rückwirkend Beiträge in Rechnung gestellt zu bekommen, denke aber, dass das im Wesen einer Krankenv e r s i c h e r u n g  liegt, dass eben ab Anmeldung das Risiko der Krankheit versichert ist. Und die Anmeldung scheiterte ja letztendlich nur an einer Formalie, nämlich des Nachweises der Abmeldung in Polen.
Wäre Deine Freundin in der Zeit von Mai bis jetzt auf Krankenbehandlung angewiesen gewesen und ihr wäret nicht versichert gewesen, hättet ihr wahrscheinlich jetzt ein viel größeres Problem!
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Immer gut drauf
 
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jetflyer
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Antwort #3 - 26.10.2007 um 13:31:23
 
Also da würde ich aber mal versuchen, das mit der GKV genauer zu klären. Ab wann existierte denn Versicherungsschutz? ..angeblich ja ab Mai. Dann hätte aber auch eine Versicherungskarte ausgestellt werden müssen. Ohne die gibt es keine Leistung von Ärzten/Krankenhäusern nach GKV Tarif, sondern nur Privatbehandlungen. Diese Rechnungen wären in keinem Fall von der GKV nachträglich übernommen worden, da völlig andere Kosten abgerechnet werden (dürfen), z.B. die berüchtigten Faktoren.

Such diR ggf. da Rechtsberatung. Eine Anmeldung ist normalerweise noch kein Versicherungsbeginn, bei Euch ist letzterer doch auch explizit vor der Vorlage einer polnischen Bescheinigung ausgeschlossen worden.

IMHO Entweder Hü oder hott, aber nicht in dubio contra Antragsteller...

GRÜSSE
jETFLYER

Nebenbei: der Link oben aus den Verbrauchertipps hat mit dieser Situation nichts zu tun, da ging es um ehemalige GKV Mitglieder und deren generelle KV Versicherungspflicht. Hier geht es um einen Ausländerin, die grundsätzlich erst einmal nicht krankenversicherungspflichtig in diesem Zusammenhang ist.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 26.10.2007 um 15:26:55
 
jetflyer schrieb am 26.10.2007 um 13:31:23:
Nebenbei: der Link oben aus den Verbrauchertipps hat mit dieser Situation nichts zu tun, da ging es um ehemalige GKV Mitglieder und deren generelle KV Versicherungspflicht. Hier geht es um einen Ausländerin, die grundsätzlich erst einmal nicht krankenversicherungspflichtig in diesem Zusammenhang ist.


Oh doch, seit April ist dem so, wenn sie nach ihren Heimatlandverhältnissen eher dem GKV-System zuzuordnen ist.

Im übrigen sollte man Fälle, wo eine GKV bei bestehender Versicherungspflicht die Inanspruchnahme ihrer Leistungen durch Nichtausstellung einer Karte hintertreibt, umgehend vor die Widerspruchsstelle und notfalls die Sozialgerichtsbarkeit bringen.

Mindestens eine Mitgliedsbescheinigung hätte man gebraucht. Die bescheinigt zwar entgegen ihrer Bezeichnung nicht die Kassenmitgliedschaft, eröffnet aber bei gutem Zureden oft den Weg zu Kassenleistungen.

Gruß, ULF
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Simon.W
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 26.10.2007 um 21:49:05
 
Danke für die Antworten.

Übrigens, als meine freundin Krank war, sind wir extra nach Polen geflogen um sie zu behandeln weil uns niemand gesagt hat das sie hier zum Arzt darf und das die kosten später erstattet werden.
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Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 27.10.2007 um 13:57:20
 
Simon.W schrieb am 26.10.2007 um 21:49:05:
Danke für die Antworten.

Übrigens, als meine freundin Krank war, sind wir extra nach Polen geflogen um sie zu behandeln weil uns niemand gesagt hat das sie hier zum Arzt darf und das die kosten später erstattet werden.


Eine einmal bezahlte Privatrechnung erstatten zu lassen, wird mehr als schwierig und gelingt kaum vollständig. Daher rechtzeitig mindestens auf Mitgliedsbescheinigung drängen, notfalls per einstweiligem Rechtsschutz.

Gruß, ULF
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