fabore schrieb am 22.10.2007 um 10:45:04:was sind "Deutschverheiratete"?
Solche wie du - § 28 Abs. 1 ist eine
AE für den Ehepartner eines / einer Deutschen
fabore schrieb am 22.10.2007 um 10:27:12:Die Dame bei der Ausl.Behörde meinte, dass in München so geht: zuerst ein Jahr, dann drei Jahren und dann die Niederlassungsg.
Sehr "großzügig" gedacht - oder kann man dort weniger Mathematik? - 1 + 3 = 4. Als "Deutschverheirateter" bekommst du die
NE (bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen) nach 3 Ehejahre
Zitat:(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann.
also ist die Aussage schon mal falsch. Allerdings zählen die davorliegenden Aufenthaltsjahren "nicht mit" - diese erleichterte Gewährung der
NE hat etwas mit dem Gedanken zu tun, dass die familiäre Lebensgemeinschaft mit einem / einer Eingeborenen die Integration fördert.
Zitat:Was ist das Problem, wenn nicht gleich 3 Jahre erteilt werden?
Möglicherweise eine nicht ganz fehlerfreien Ausübung des Ermessens? Bei einer Person, die von sich sagen kann
fabore schrieb am 22.10.2007 um 10:33:19:ich lebe seit 9 Jahren in Deutschland und habe eine Aufenthaltsgenehmigung seit mehr als 2 Jahren...
ist dieser "Standard" etwas befremdlich, weil die Anwendungshinweisen des BMI in dem Punkt deutlich sind
Zitat:28.1.7 Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der Erteilung
in der Regel auf drei Jahre
zu befristen. Hiervon
abweichend ist eine
Befristung auf nur ein Jahr angezeigt,
wenn
begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Eheschließung nur zum Zweck der Aufenthaltssicherung des ausländischen Ehegatten geschlossen wurde
@fabore - du kannst eine schriftliche Anfrage an deiner
ABH stellen, warum deine
AE auf 1 Jahr befristet wurde (EDIT: mit der Begründung, die du hier angeführt hast) und gespannt auf die Antwort warten.