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Aufenthaltsrecht Ehefrau eines Deutschen und Kind? (Gelesen: 1.432 mal)
werner999
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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21.10.2007 um 23:21:54
 
Hallo!

Ich kenne aus mehreren Keniaurlauben ein dort lebendes Ehepaar: Er (Deutscher seit ca. 20 Jahren in Kenia lebend), Sie (Kenianerin), gemeinsame Tochter (4 Jahre). Er und Sie sind seit ca. 10 Jahren verheiratet in Kenia, alles ist offiziell und sie waren bisher einmal zusammen (alle drei, also mit Tochter) in Deutschland.

Nun ist es so, dass das Ehepaar in Kenia seit ca. 1 Jahr getrennt lebt. Er hat eine neue kenianische Freundin, mit der er auch ein weiteres Kind hat. Aber sie sind weiterhin verheiratet.

Nun ist es so, dass der Mann keinerlei Geld hat und auch keine Berufstätigkeit/Gelderwerb ausübt. Er ist auch ziemlich krank und es steht auch nicht zu erwarten, dass er jemals Geld verdienen wird und für  Unterhalt für Frau und Tochter aufkommen kann. Seit mehreren Monaten ist die Miete nict bezahlt, die Tochter kann nicht mehr zur Schule gehen, da Schulgeld nicht bezahlt ist usw.

Nun möchte ich hier anfragen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass die Ehefrau mit Tochter in Deutschland wohnen könnte? Die Tochter könnte wohl später, wenn sie erwachsen ist, nach Deustchland, oder? Aber jetzt ohne Ehemann??? Der Ehemann wird auf jeden Fall in Kenia bleiben.

Ich glaube zwar, dass es hier keine Chance gibt, aber würde mich gerne versichern.

Vielen Dank!!
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Ralf
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Moin Moin ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #1 - 22.10.2007 um 00:01:28
 
werner999 schrieb am 21.10.2007 um 23:21:54:
Die Tochter könnte wohl später, wenn sie erwachsen ist, nach Deustchland, oder?

Falls die jetzt 4-jährige Tochter aus der Ehe gemeint ist: 
Diese besitzt aufgrund der Abstammung (auch) die deutsche
Staatsangehörigkeit und darf selbstverständlich jederzeit
ohne Visum nach Deutschland einreisen. Das setzt natürlich
den Besitz deutscher Papiere voraus, welche über die
deutsche Botschaft zu beschaffen wären.
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werner999
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 22.10.2007 um 00:19:05
 
Ja, die enstprechenden Papiere für die gemeinsame (deutsche) Tochter sind vorhanden. Aber die Tochter ist ja erst 4 Jahre alt. Und kann ja nicht alleine reisen, ist ja klar. Kann die Tochter mit der Mutter reisen bzw. bekommt die kenianische Mutter hierfür ein Visum ohne den deutschen Mann?
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 22.10.2007 um 01:22:02
 
Ja, sie könnte auch ohne ohne gesicherten Lebensunterhalt und ohne Deutschkenntnisse ein Visum für die gemeinsame Einreise nur mit der Tochter und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28.1.1.3 erhalten. Allerdings sollte sie dafür die Zustimmung des Vaters haben und seine Erklärung, dass er in Kenia bleibt, bzw. nach einer Scheidung das alleinige Sorgerecht. Die Ausländerbehörde der Stadt, in der sie später wohnen will, würde fürs Visumverfahren zuständig.
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werner999
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 22.10.2007 um 09:24:29
 
Danke für die Antwort!

Könnte sie das Visum von Kenia aus beantragen und erhalten?

Was wäre, wenn der Vater sich querstellt?
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 22.10.2007 um 09:47:17
 
werner999 schrieb am 22.10.2007 um 09:24:29:
Was wäre, wenn der Vater sich querstellt?



Hallo,

so wie ich das sehe haben sie das gemeinsame Sorgerecht und müßten sich daher über den dauernden Aufenthaltsort des Kindes einigen ...

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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