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heiraten in Deutschland nach Biltzscheidung NL??? (Gelesen: 4.556 mal)
kaatje
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17.10.2007 um 16:01:54
 
Wenn man in Holland mit ein so genannte "blitzscheiding" die ehe beendet hat ..stimmt es dann das in Deutschland nicht wieder geheiratet werden kann??
Das die scheidung vom Deutschen Staat nicht anerkannt wird??

Was sind  bitte die moglichkeiten..wenn ein Hollanderin, ein Deutsche Mann heiraten mochte???
Was muss getan werden das ein Ehe doch moglich ist???
Ich bedanke mich schon fur die Hilfe...
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« Zuletzt geändert: 17.10.2007 um 16:13:35 von kaatje »  
 
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ronny
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Antwort #1 - 17.10.2007 um 16:57:44
 
Hallo,

da ich nicht weiß was ein "blitzscheiding" ist kann ich nur allgemein antworten.

Holland ist Mitgliedsstaat der Brüssel IIa Verordnung. Dort gilt für Scheidungsurteile folgendes :

Zitat:
Was gilt für Bürger der Europäischen Union?

Der Rat der Europäischen Union hat am 27.11.2003 eine Verordnung über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 338 vom 23.12.2003, Seiten 1 - 29) erlassen. Nach Art. 14 der Verordnung werden die in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf. Auf die Staatsangehörigkeit der Beteiligten kommt es nicht an.

Die Verordnung 2201/2003 (sog. Brüssel II Verordnung)ist seit dem  01.03.2005 in Kraft. Nach der Übergangsvorschrift Art. 64 gilt der Wegfall des Anerkennungsverfahrens nicht für Entscheidungen, die vor dem 01.03.2001 ergangen sind. Auch in Bezug auf Entscheidungen, die zwar nach dem 28.02.2001 ergangen sind, aber auf einem vor dem 01.03.2001 begonnenen Verfahren beruhen, sind nach Art. 42 Abs. 2 Einschränkungen zu beachten.

Die Verordnung gilt nicht für Dänemark, weil Dänemark nach dem Zusatzprotokoll zum Vertrag von Amsterdam an Gemeinschaftsakten auf dem Gebiet der Justiz - und Innenpolitik derzeit nicht teilnimmt.


wenn es also ein holländisches Urteil gibt welches rechtskräftig ist und für welches ggf. die vorgesehene Bescheinigung vorliegt, entscheidet der Standesbeamte und dieser kann ggf. die Anerkennungsnotwendigkeit vom OLG prüfen lassen.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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kaatje
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Antwort #2 - 17.10.2007 um 17:11:08
 
Hallo Ronny,
Ich hab schon soviel Im Deutschen internet gesucht aber komme nicht weiter
Ich mochte so gerne wissen ob es noch moglichkeiten gibt fur ein Ehe...also alle hilfe ist sehr wilkommen.....

Als info fur dich uber die Blitzscheidung in NL:


*****************************************************
Blitzscheidung in Holland

Immer wieder geistert durch die Foren, dass man sich in Holland blitzschnell und kostengünstig scheiden lassen kann. Eine verlockende Idee um Anwaltskosten zu sparen?
Völliger Unsinn, wenn man nicht Holländer ist oder jedenfalls dort seinen Lebensmittelpunkt hatte. Nochmals deutlich: Deutsche Ehepaare, können nicht einfach nach Holland fahren, um sich dort scheiden zu lassen.

Gemeint ist folgende Eigenart des holländischen Rechtes (gilt nur für Ehepaare mit Aufenthaltsrecht in Holland !!!!!):

Seit dem 01.04.2001 besteht in Holland die Möglichkeit, eine Ehe ohne Einschaltung eines Gerichts aufzulösen. Die Eheleute lassen die Ehe beim Standesbeamten in eine eingetragene Partnerschaft umwandeln und vereinbaren danach einen Aufhebungsvertrag in Bezug auf die registrierte Partnerschaft. Allerdings erscheint die Anerkennung einer solchen Scheidung im Ausland zweifelhaft (wenn z.B. einer der Eheleute Deutscher ist und für eine Wiederheirat die Anerkennung in Deutschland benötigt). Nach dem Wortlaut des Art. 21 Abs. 1 der Brüssel IIa-VO kann nur eine Entscheidung anerkannt werden.

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« Zuletzt geändert: 17.10.2007 um 17:27:08 von kaatje »  
 
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ronny
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Antwort #3 - 17.10.2007 um 18:49:44
 
kaatje schrieb am 17.10.2007 um 17:11:08:
Als info fur dich uber die Blitzscheidung in NL:
 


Hallo,

danke für die Info Zwinkernd

kaatje schrieb am 17.10.2007 um 17:11:08:
Seit dem 01.04.2001 besteht in Holland die Möglichkeit, eine Ehe ohne Einschaltung eines Gerichts aufzulösen. Die Eheleute lassen die Ehe beim Standesbeamten in eine eingetragene Partnerschaft umwandeln und vereinbaren danach einen Aufhebungsvertrag in Bezug auf die registrierte Partnerschaft. Allerdings erscheint die Anerkennung einer solchen Scheidung im Ausland zweifelhaft (wenn z.B. einer der Eheleute Deutscher ist und für eine Wiederheirat die Anerkennung in Deutschland benötigt). Nach dem Wortlaut des Art. 21 Abs. 1 der Brüssel IIa-VO kann nur eine Entscheidung anerkannt werden. 


Das Fettgedruckte ist das entscheidende, bei der geschilderten Vorgehensweise liegt keine behördliche/ gerichtliche Entscheidung über die Eheauflösung vor, sondern es handelt sich soweit ich es verstehe um eine reine Privatscheidung.

Diese unterliegt dann in der Tat nicht den Vorteilen die Brüssel IIa bietet, sondern bedarf der Anerkennung in Deutschland nach dem Art. 7 FamRÄndG.

Dazu steht oben eine Ausarbeitung bei den FAQ . Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Scheidung im Rahmen dieses Verfahrens wie andere Privatscheidungen auch anerkannt werden kann. Aber eben nicht allein vom Standesbeamten, sondern von der (je nach Bundesland) zuständigen Landesjustizverwaltung. Diese Anträge kann man beim deutschen Standesamt stellen. Sie kosten auch Gebühren.

Ich kann Dir aber mangels Erfahrung mit der "blitzscheiding" nicht sagen ob sie wirklich anerkannt wird.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #4 - 17.10.2007 um 19:00:05
 
Danke Ronny.. fur dein schnelle antwort, es ist also ein versuch wert um das mal beim zuständigen Landesjustizverwaltung nach zu fragen??

Was ist dann fur uns die richtige weg?? ich meine wo sollen wir anfangen...gleich bei der Landesjustizverwaltung?? Nur das wir das richtige machen.

tja und das das nicht gebuhrenfrei ist?....hey...das ist doch nichts neues.... Laut lachend  ist aber auch nicht schlimm wenn alles klappt


Danke fur dein hilfe...
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« Zuletzt geändert: 17.10.2007 um 19:14:18 von kaatje »  
 
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Antwort #5 - 17.10.2007 um 19:58:25
 
kaatje schrieb am 17.10.2007 um 19:00:05:
es ist also ein versuch wert um das mal beim zuständigen Landesjustizverwaltung nach zu fragen?? 


Hallo,

kann man zunächst mal so informativ versuchen. Das Standesamt weiß wer zuständig ist.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #6 - 17.10.2007 um 20:10:26
 
ronny schrieb am 17.10.2007 um 18:49:44:


Das Fettgedruckte ist das entscheidende, bei der geschilderten Vorgehensweise liegt keine behördliche/ gerichtliche Entscheidung über die Eheauflösung vor, sondern es handelt sich soweit ich es verstehe um eine reine Privatscheidung.



Hallo Ronny
ich hab selbst länger drüben gelebt und lebe auch heute nicht weit vom Zaun.
Meinem Kenntnisstand nach liegt eine behördliche Eheauflösung durch die Wandlung in eine eingetragene Partnerschaft beim Standesamt vor.
Diese Partnerschaft hat auch in NL eine andere Wirksamkeit wie eine Ehe. Einer der Hauptunterschiede ist das sie durch gemeinsame Erklärung aufgelöst werden kann, was natürlich keine Scheidung im eigentlichen Sinn ist.

mfg
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Antwort #7 - 17.10.2007 um 20:32:16
 
Hallo sigi-n,

Bedeutet das wir wieder ein neues problem gefunden haben??  hä?

Ronny: Wir werden auf jedenfall mal beim Standesamt nachfragen..

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Antwort #8 - 17.10.2007 um 20:34:45
 
Hallo,

ich kann dem nichts entgegenhalten, weil ich mit dieser Form der Eheauflösung keinerlei Erfahrungen habe, sorry Zwinkernd

Grüße
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Antwort #9 - 17.10.2007 um 20:36:43
 
Musst kein sorry sagen Zwinkernd bin schon sehr froh mit deine hilfe *lach*
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