kaatje schrieb am 17.10.2007 um 17:11:08:Als info fur dich uber die Blitzscheidung in NL:
Hallo,
danke für die Info
kaatje schrieb am 17.10.2007 um 17:11:08:Seit dem 01.04.2001 besteht in Holland die Möglichkeit, eine Ehe ohne Einschaltung eines Gerichts aufzulösen. Die Eheleute lassen die Ehe beim Standesbeamten in eine eingetragene Partnerschaft umwandeln und vereinbaren danach einen Aufhebungsvertrag in Bezug auf die registrierte Partnerschaft. Allerdings erscheint die Anerkennung einer solchen Scheidung im Ausland zweifelhaft (wenn z.B. einer der Eheleute Deutscher ist und für eine Wiederheirat die Anerkennung in Deutschland benötigt). Nach dem Wortlaut des Art. 21 Abs. 1 der Brüssel IIa-VO kann nur eine Entscheidung anerkannt werden.
Das Fettgedruckte ist das entscheidende, bei der geschilderten Vorgehensweise liegt keine behördliche/ gerichtliche Entscheidung über die Eheauflösung vor, sondern es handelt sich soweit ich es verstehe um eine reine Privatscheidung.
Diese unterliegt dann in der Tat nicht den Vorteilen die Brüssel IIa bietet, sondern bedarf der Anerkennung in Deutschland nach dem Art. 7 FamRÄndG.
Dazu steht oben eine Ausarbeitung bei den
FAQ . Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Scheidung im Rahmen dieses Verfahrens wie andere Privatscheidungen auch anerkannt werden kann. Aber eben nicht allein vom Standesbeamten, sondern von der (je nach Bundesland) zuständigen Landesjustizverwaltung. Diese Anträge kann man beim deutschen Standesamt stellen. Sie kosten auch Gebühren.
Ich kann Dir aber mangels Erfahrung mit der "blitzscheiding" nicht sagen ob sie wirklich anerkannt wird.
Grüße
Ronny