gc schrieb am 19.10.2007 um 19:12:21:
ja mal wieder äußerst charmant der Jimi... ob der bei der Arbeitsagentur seine Kunden auch so nett behandeln darf? Das ist der arrogante (und unverschämte!) Ton, der so oft auf den Behörden, aber leider eben immer wieder auch in diesem Forum manchmal tierisch nervt...
Offenbar hat der Jimi schlicht die Frage nicht richtig verstanden. Oder er war nur ein bischen zu ungeduldig, um zu antworten - dann sollte er das m.E. aber lieber ganz lassen.
Zutreffend sein dürfte m.E. folgende Antwort:
* Gleichstellung neuer Unionsbürger ja, wenn sie sich in der gleichen Sitiuation wie die von der neuen VO grundsätzlich begünstigten Drittstaater befinden (vgl. dazu § 16 Abs. 4 AufenthG), d.h. innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss ihres in Deutschland durchgeführten Studiums hier eine diesem Abschluss angemessene Arbeit suchen und aufnehmen wollen,
* Gleichstellung neuer Unionsbürger nein, wenn sie sich NICHT in der gleichen Sitiutation wie die von der neuen VO begünstigten Drittstaater befinden, z.B. mehr als 12 Monate nach Abschluss ihres in Deutschland durchgeführten Studiums, oder wenn sie in einem anderen Land studiert haben - dann werden eben nur die Absolventen der in der VO genannten Ingenieursfachrichtungen begünstigt.
schöne Grüße
gc
gc,
genau Deine Antwort hatte ich in kürzerer Form schon gegeben. Was also willst Du?
Der "Schwachsinn" bezog sich darauf, dass das Verfahren ja "sooooooo bürokratisch" ist. Jetzt fällt schon die Arbeitsmarktprüfung weg und dann wird noch mehr gejammert - das ist Schwachsinn.
So - wo habe ich jetzt die Frage nicht richtig verstanden und nicht richtig beantwortet? Deine Antwort ist gleichlautend. Nur habe ich zum Rest "Bürokratie" etc. noch meine Meinung gesagt, und Du hast es in Deiner Anwtort nicht kommentiert. Aber dafür haben wir ja auch die Weltverbesserer wie Dich, die sich gerne ihre eigenen Wahrheiten zusammenbauen. Und die Behörde ist der Feind, genau.
Dienstlich pflege ich einen anderen, freundlicheren Umgangston, schon richtig. Andererseits geht Dich das auch einen feuchten Kehricht an, denn was ich hier mache, ist mein Privatvergnügen. Und Du willst mir nicht erzählen, dass die von mir hier gelieferten Sach-Informationen nicht hilfreich und wertvoll sind.
J.
il schrieb am 19.10.2007 um 12:30:49:soll ich verstehen, dass fuer einen neuen EU-ler die Vorrangspruefung wegfaellt, solange er ein Studium in Deutschland absolviert hat (kein Ingenieur)?
Bitte, ja oder nein sagen. Der Jimmi meint "nein".
Ich meine "nein", wenn das Studium vor zwanzig Jahren und die EUle mittlerweile wieder ausgereist war. Und genau das war ddimovs Frage.