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HochschulabsolventenzugangsVO in Kraft (Gelesen: 16.276 mal)
katerinka
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Beiträge: 48

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Nicht-EU
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Antwort #15 - 19.10.2007 um 19:46:29
 
Hallo Zusammen,

vorerst: danke für Super-Neuigkeiten und für die nette Beantwortung der Fragen!!  Augenrollen

ein paar Fragen noch, bezogen auf die Dritt-Staatler, die in DE einen Studiumabschluss gemacht haben.

darf man nur in dem Fach arbeiten, dass man studiert hat? Ich habe gehört, ein Jahr darf man nur im erlernten Beruf, und nur mit Arbeitgeber-"Bindung" arbeiten?

wie lange eine Prüfung der Arbeitsbedingungen beim Arbeitsamt dauert?

Viele Grüße,
Katja
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Keine Zukunft vermag wieder gutzumachen, was du in der Gegenwart versäumst.
 
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 20.10.2007 um 12:19:14
 

Grüsse,

da es ein dem Studium "angemesserner Arbeitsplatz" sein muss, wirst Du schon in dem Bereich arbeiten müssen, in dem Du auch studiert hast. Denn nur dort kannst Du ja als Fachkraft tätig sein normalerweise.

Die Arbeitsgenehmigung ist vorerst auf einen bestimmten Arbeitsplatz beschränkt, das ist richtig.

Die Prüfung bei der Agentur dauert - wenn alle Unterlagen da sind - etwa 10 bis 14 Tage.

Gruss,
J.
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 20.10.2007 um 12:27:53
 

gc schrieb am 19.10.2007 um 19:12:21:


ja mal wieder äußerst charmant der Jimi... ob der bei der Arbeitsagentur seine Kunden auch so nett behandeln darf? Das ist der arrogante (und unverschämte!) Ton, der so oft auf den Behörden, aber leider eben immer wieder auch in diesem Forum manchmal tierisch nervt...

Offenbar hat der Jimi schlicht die Frage nicht richtig verstanden. Oder er war nur ein bischen zu ungeduldig, um zu antworten - dann sollte er das m.E. aber lieber ganz lassen.

Zutreffend sein dürfte m.E. folgende Antwort:

* Gleichstellung neuer Unionsbürger ja, wenn sie sich in der gleichen Sitiuation wie die von der neuen VO grundsätzlich begünstigten Drittstaater befinden (vgl. dazu § 16 Abs. 4 AufenthG), d.h. innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss ihres in Deutschland durchgeführten Studiums hier eine diesem Abschluss angemessene Arbeit suchen und aufnehmen wollen,

* Gleichstellung neuer Unionsbürger nein, wenn sie sich NICHT in der gleichen Sitiutation wie die von der neuen VO begünstigten Drittstaater befinden, z.B. mehr als 12 Monate nach Abschluss ihres in Deutschland durchgeführten Studiums, oder wenn sie in einem anderen Land studiert haben - dann werden eben nur die Absolventen der in der VO genannten Ingenieursfachrichtungen begünstigt.

schöne Grüße

gc



gc,

genau Deine Antwort hatte ich in kürzerer Form schon gegeben. Was also willst Du?

Der "Schwachsinn" bezog sich darauf, dass das Verfahren ja "sooooooo bürokratisch" ist. Jetzt fällt schon die Arbeitsmarktprüfung weg und dann wird noch mehr gejammert - das ist Schwachsinn.

So - wo habe ich jetzt die Frage nicht richtig verstanden und nicht richtig beantwortet? Deine Antwort ist gleichlautend. Nur habe ich zum Rest "Bürokratie" etc. noch meine Meinung gesagt, und Du hast es in Deiner Anwtort nicht kommentiert. Aber dafür haben wir ja auch die Weltverbesserer wie Dich, die sich gerne ihre eigenen Wahrheiten zusammenbauen. Und die Behörde ist der Feind, genau.

Dienstlich pflege ich einen anderen, freundlicheren Umgangston, schon richtig. Andererseits geht Dich das auch einen feuchten Kehricht an, denn was ich hier mache, ist mein Privatvergnügen. Und Du willst mir nicht erzählen, dass die von mir hier gelieferten Sach-Informationen nicht hilfreich und wertvoll sind.

J.


il schrieb am 19.10.2007 um 12:30:49:
soll ich verstehen, dass fuer einen neuen EU-ler die Vorrangspruefung wegfaellt, solange er ein Studium in Deutschland absolviert hat (kein Ingenieur)?

Bitte, ja oder nein sagen. Der Jimmi meint "nein".   


Ich meine "nein", wenn das Studium vor zwanzig Jahren und die EUle mittlerweile wieder ausgereist war. Und genau das war ddimovs Frage.
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ddimov
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Bulgarien
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Antwort #18 - 20.10.2007 um 17:56:03
 
Hallo Jimi,

ich habe ebenfalls meine persönliche Meinung geäußert. Es liegt einfach daran, dass ein Bereichsleiter (in einem großen internationalen Konzern), bei dem ich anfang Januar anfangen sollte, mir damals sagte: "Mit der Bundesagentur  für Arbeit will ich überhaupt nichts zu tun haben, die bringen nur Probleme und man kann überhaupt nicht zusammenarbeiten."
Leider kann ich mich nur daran anschließen, da ich schon 5 Jahre ständig mit den Behörden was zu tun habe und bisher in den meisten Fällen nur auf fehlenden Professionalismus und Arroganz gestoßen bin.

Also besser wäre es, wenn Ihr versucht, eure Schwachstellen zu finden und eure Kompetenzen zu erweitern, statt die Schuld immer bei den Ausländern zu suchen.

Natürlich habe ich nichts Persönliches gegen dich, sondern gegen das System allgemein. Es ist sehr schön, dass du dich an den Diskussionen beteiligst und dafür bedanke ich mich.

Gruss

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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 20.10.2007 um 18:03:27
 
ddimov schrieb am 20.10.2007 um 17:56:03:
Also besser wäre es, wenn Ihr versucht, eure Schwachstellen zu finden und eure Kompetenzen zu erweitern, statt die Schuld immer bei den Ausländern zu suchen. 

bitte back to topic

@all: lasst diese gegenseitigen Angriffe, sonst wird geschlossen
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 20.10.2007 um 18:59:51
 

Sorry, ich habe keinen Bock hier als "böse Arbeitsagentur" hingestellt zu werden. Ich poste hier als Jimi.

Thema erledigt. Ich habe auch keinen Bock mir sowas anzuhören. Also spare ich mir meine Beiträge in Zukunft komplett.

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maki
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laie!


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Antwort #21 - 20.10.2007 um 19:28:58
 
Zitat:
Sorry, ich habe keinen Bock hier als "böse Arbeitsagentur" hingestellt zu werden. Ich poste hier als Jimi.

Thema erledigt. Ich habe auch keinen Bock mir sowas anzuhören. Also spare ich mir meine Beiträge in Zukunft komplett. 

Kann deine Position verstehen Jimi, wäre aber gut, wenn du trotzdem weiterposten würdest Smiley

Es ist leider so, dass einige hier nicht verstehen wozu i4a da ist: Um zu erklären wie die Gesetze "funktionieren", nicht um sich darüber auszulassen ob das gut oder schlecht ist!

Diese Leute sollten sich mal die NUB durchlesen, anstatt sich hier ihren Frust von der Seele zu schreiben...
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Tippi
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Antwort #22 - 20.10.2007 um 19:59:51
 
Ich finde es sehr bedenklich, wie dieser Fred aus dem Ruder
gelaufen ist.

Aus einer Info wurde ein Kriegsschauplatz.

Ich kann das nicht nachvollziehen - sorry.

Das hat nicht mehr mit sachlicher Diskussion zu tun.

Man sollte Profi genug sein, eine "nicht fundierte" Aussage in
neutralen Worten zu kritisieren.

Man sollte Profi genug sein, "Kollegen" nicht auf persönliche
Art und Weise anzugreifen.

Uns hier liegt hier viel am Boardfrieden.
Die Mitarbeit an diesem Board ist freiwillig und sollte daher gerne
erfolgen.

Persönliche Angriffe auf andere User sind unterste Schublade
und absolut überflüssig.

Back to topic:
Danke Schweitzer für die Info - aber ich mache hier dicht.

Aussprachen bitte per PN

Gruß

Tippi

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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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