Liebe Forengemeinschaft,
ich wende mich an Euch, da ich so langsam nicht mehr weiter weiß.
Aber mal von Anfang an:
Ich bin in Deutschland seit 1993. Nach einem erfolglos durchlaufenen Asylverfahren und anschließender Duldung erhielt ich im Frühsommer 2001 erstmals eine Aufenthaltsbefugnis nach dem damaligen Erlass. Ich glaube, der Erlass ist aus Mai oder Juni 2001.
Mir wurde auch dann später auch die Auflage gestrichen, die es mir verbot, mich selbstständig zu machen.
Wiederum einige Monate später zog ich von Niedersachsen nach Baden-Württemberg.
Dort ging es mir privat anfangs nicht so gut.
Nachdem meine Aufenthaltsbefugnis noch einmal verlängert wurde (bis September 2003), erhielt ich nach der Stellung des Verlängerungsantrages die Bescheinigung nach § 69 Abs.3
AuslG, die bis heute als Fiktionsbescheinigung gem. § 81 Abs.4
AufenthG fortgilt.
Der Grund dafür war eine Verurteilung (Rechtskraft 09.09.2004) zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten auf 3 Jahre Bewährung. Es handelt sich um eine Verurteilung wegen Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz.
(Bitte keine Vorwürfe dazu, die mache ich mir selbst schon zur Genüge.
)
Ich weiß, dass ich einen aus einem Kurzschluss heraus einen Fehler gemacht habe.
Das Gericht hat mir aber zugute gehalten, dass ich weder vor noch nach dieser Tat jemals einen Gesetzesverstoß begangen habe und mir in der Urteilsbegründung eine gute Integration „bescheinigt“.
(Zum Zeitpunkt der Verurteilung lag die Tat schon 3 Jahre zurück, was jedoch an der nicht von mir verursachten langen Verfahrensdauer lag.)
Bis heute habe ich mir nie wieder etwas zu Schulden kommen lassen. Im Gegenteil, ich habe vor wenigen Jahren eine kleine Firma gegründet, die inzwischen sehr gewachsen ist.
Ich habe 4 Angestellte in meiner Firma sowie zahlreiche freie Mitarbeiter in ganz Deutschland.
Im Juli dieses Jahres, als ich bei meiner
ABH war, fragte ich dort, ob es möglich ist, die Niederlassungserlaubnis zu erhalten.
Man teilte mir mit, dass meine Akte (wohl schon länger) „verschwunden“ sei und man sich melden würde, sobald sie wieder „auftaucht“.
Dies war Ende Juli der Fall. Mein Sachbearbeiter rief mich an und versprach mir, bis Mitte August über die Niederlassungserlaubnis zu entscheiden.
Also schöpfte ich Hoffnung und leitete die lang ersehnte Vergrößerung meiner Firma in die Wege.
Im Rahmen der Vorfinanzierung investierte ich ca. 25T € und unterschrieb einen Finanzierungsvertrag, der jedoch nur zustande kommt, wenn ich die
NE habe. In zwei Wochen muss ich den Kaufpreis nun zahlen, sonst „ist der
offenstehende Betrag mit 5 % p. a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen“. Über den möglichen weiteren Verzugsschaden will ich gar nicht nachdenken. Er würde mich und die Firma in den Ruin treiben.
Bis Mitte August wurde nicht, wie versprochen, entschieden, sondern meine Akte wurde dem Regierungspräsidium zur Entscheidung übersandt.
Bis heute habe ich keine Entscheidung erhalten und mir und meinem Anwalt wird auch keine Auskunft erteilt.
Die
ABH hatte doch nun wirklich genügend Zeit, sich Gedanken zu machen, wie es mit mir weiter geht.
Ich erhoffe mir von Euch Ratschläge und Hinweise, wie ich in dieser Sache zu einer Entscheidung der
ABH gelangen kann. Ich habe jetzt bereits 5 Jahre die Fiktionsbescheinigung und meine Nerven liegen inzwischen blank, da ich Angst habe, die Existenz, die ich mir mühsam aufgebaut habe, zu verlieren.
Vielen Dank fürs Durchlesen (ich weiß, es ist sehr viel geworden) und Helfen.
Gruß, stuttgart_7