Hallo zasammen,
ich bin seit 6 Jahren Studentin in Bochum und habe die bulgarische Staatsangehörigkeit. Gestern war ich im Ausländerbüro Stadt Bochum, um eine Bescheinigung des Daueraufenthalts nach §4a FreizügG/EU zu beantragen. Dort wurde mein Antrag mündlich abgelehnt, weil Bulgarien seit 2 Jahren EU-Mitglied ist, und das Daueraufenthaltsrecht nur für alte Unionsbürger gilt. Ich habe den Angestellten die Entscheidung des VG Berlin vom 11. Januar 2007 (Az. 11 A 259.06) und die "Vorläufige Anwendungshinweise der Ausländerbehörde Berlin" gezeigt, aber die Sachbearbeiterinnen wollten nichts davon wissen. Sie haben in einem Kommentar nachgelesen, dass §4a FreizügG/EU auf neue Unionsbürger nicht anwendbar ist und was das Verwaltungsgericht sagt, ist ihnen egal (ich muss hier sagen, ich bin die erste Person in Bochum, die diese Bescheinigung beantragt).
Ich habe gefragt, wieso in ganz Deutschland diese Vorschrift auch auf die neuen Unionsbürger Anwendung findet und in Bochum nicht? Die Antwort war: wir sind hier nicht in ganz Deutschland, wir sind hier in Bochum. Überall in Deutschland wird diese Vorschrift falsch ausgelegt, das Ausländerbüro in Bochum will diesen Fehler nicht machen.
Heute war ich noch einmal im Ausländerbüro und habe erneut einen schriftlichen Antrag gestellt. Das Kommentar war: wir werden diesen Antrag sowieso ablehnen, aber wenn Sie darauf bestehen, dann bekommen Sie die Ablehnung in ein paar Wochen schriftlich.
Weiß jemand wie ich vorgehen soll, wenn ich die schriftliche Ablehnung bekomme? Soll ich sofort eine Verpflichtungsklage bei dem VG Düsseldorf auf Erteilung einer Daueraufenthaltsbescheinigung erheben, oder gibt es vielleicht eine einfachere Vorgehensweise? Mit jemandem aus der Rechtsabteilung des Ausländerbüros in Bochum durfte ich nicht reden. Aber mir wurde gesagt, dass die Verwaltungsprozessabteilung diese Vorschrift sowieso schon so ausgelegt hat, dass sie auf neue Unionsbürger nicht Anwendung findet. Ich bin aber 2012 herzlich willkommen