viet schrieb am 10.10.2007 um 23:54:54:und denen sagen, dass nach vn Gesetz man die vn Staatsangehörigkeit automatisch verliert, wenn man eine andere Staatsangehörigkeit annimmt?
Eine solche Regelung ist mir nicht bekannt.
Also: Bevor hier weiter spekuliert wird:
viet schrieb am 10.10.2007 um 01:00:47:ich hatte vorher die vietnamesische Staatsangehörigkeit und eine Einbürgerungszusicherung. Dann meinten die deutschen Behörden zu mir, dass aufgrund eines neuen Gesetzes ich meine vietnamesische Staatsangehörigkeit behalten und eingebürgert werden darf.
Zum 1.1.2000 gab es zahlreiche Änderungen in den Einbürgerung-
vorschriften. U.a. wurde zu diesem Zeitpunkt eingeführt, dass
anerkannte Flüchtlinge eingebürgert werden konnten, ohne
dass der Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit herbeigeführt
werden musste.
Vorher war das nicht der Fall, daher wurde zunächst eine Ein-
bürgerungszusicherung ausgestellt. Wenn es eine Regelung
in vietnamesischen Gesetz geben würde, wonach ein auto-
matischer Verlust der VN-Staatsangehörigkeit eintreten
würde, wäre niemals eine Zusicherung erteilt worden, sondern
gleich eingebürgert worden, wie dies allgemein üblich ist bei
Einbürgerungsbewerbern, die ihre alte StA mit der Einbürgerung
automatisch verlieren.
Nach der Gesetzesänderung wurden diejenigen, die nach den
neuen Regeln keinen StA-Verlust mehr herbeiführen mussten,
aber bereits eine Zusicherung hatten, zügig unter Hinnahme von
Mehrstaatigkeit eingebürgert, außer die Betroffenen wollten
trotzdem zuerst die alte StA aufgeben (jedenfalls wurde in
meiner Behörde immer erst danach gefragt, man kann ja
niemandem die Mehrstaatigkeit aufzwingen).
viet schrieb am 10.10.2007 um 23:54:54:Ich wurde im Jahr 2000 oder 2001 eingebürgert.
Richtig, und zwar wie oben schon ausgeführt, unter Hinnahme
von Mehrstaatigkeit. Ein Verlust der VN-Staatsangehörigkeit
war nicht mehr erforderlich
und ist auch nicht automatisch
eingetreten.
Ergebnis: viet ist Mehrstaaterin. Um dies zu ändern, könnte sie
aber jetzt immer noch bei der VN-Botschaft einen Antrag auf
Entlassung stellen.
viet schrieb am 08.10.2007 um 00:00:41:folgendes: Ich besitze die doppelte Staatsangehörigkeit, deutsch und vietnamesisch.
BTW: viet selbst hat dies ofensichtlich auch nicht angezweifelt.
garfield2008 schrieb am 08.10.2007 um 11:37:05:Und die Botschaft in Berlin weigert sich seit Jahren, die VN STA bei meinen Kindern einzutragen, da die Kinder ja durch ihren Vater deutsch sind und deshalb nicht die vn bekommen können.
@
garfield2008:Bitte nicht die Regeln beim Geburtserwerb mit denen bei einer
Einbürgerung vermischen, das sind eigentlich immer völlig
unterschiedliche Dinge.