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Probleme mit FZF? (Gelesen: 7.141 mal)
viet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Probleme mit FZF?
08.10.2007 um 00:00:41
 
Hallo,
folgendes: Ich besitze die doppelte Staatsangehörigkeit, deutsch und vietnamesisch. Ich bin Studentin und bekomme Bafög. Ich möchte meinen Verlobten nächstes Jahr in Vietnam heiraten. Werden wir mit der Familienzusammenführung Probleme bekommen? Habe gelesen, dass jetzt nach dem neuen Zuwanderungsgesetz ein Unterschied zwischen reinen Deutschen und Deutschen mit doppelter Staatsangehörigkeit gemacht wird.
Über eine Antwort wäre ich Euch sehr dankbar.
viet
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 08.10.2007 um 00:21:14
 
Da Du selbst keine SGB II/XII-Mittel beziehst, sicher absehbar das Studium abschließen und eine Stelle finden kannst, und weil Du Dein Studium wohl nicht in Vietnam einfach fortsetzen kannst, wird ein Umzug nach Vietnam nicht zumutbar sein. Dein Mann könnte dann (mit dt. Sprachkenntnissen) auch kommen, wenn er zunächst AlgII beziehen muss.
Wenn Du aber z.B. längerfristig AlgII bezogen hättest, gut vn. sprichst und oft in Vn. bist, und Dein Mann in Vn. eine (gute) Stelle hätte, könnte der Familiennachzug nach D. verhindert werden.
thom
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viet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.10.2007 um 00:42:57
 
Hallo thom,
vielen Dank für die schnelle Antwort!  Smiley
viet
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garfield2008
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 08.10.2007 um 11:37:05
 
H(a)i,

viet schrieb am 08.10.2007 um 00:00:41:
Ich besitze die doppelte Staatsangehörigkeit, deutsch und vietnamesisch. 


Bist du dir da ganz sicher? Wenn ja, wie hasst du das geschafft?
Laut den mir vorliegenden vietnamesischen Gesetzen ist das nicht möglich. Und die Botschaft in Berlin weigert sich seit Jahren, die VN STA bei meinen Kindern einzutragen, da die Kinder ja durch ihren Vater deutsch sind und deshalb nicht die vn bekommen können.

mfg
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viet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 10.10.2007 um 01:00:47
 
Hallo Thomas,
ich hatte vorher die vietnamesische Staatsangehörigkeit und eine Einbürgerungszusicherung. Dann meinten die deutschen Behörden zu mir, dass aufgrund eines neuen Gesetzes ich meine vietnamesische Staatsangehörigkeit behalten und eingebürgert werden darf. Mir ist schon klar, dass ich von vietnamesischer Seite aus gesehen, die vn Staatsangehörigkeit nicht mehr besitze, wenn ich eine andere Staatsangehörigkeit annehme. Schriftlich bestätigt mir die vietnamesische Botschaft das natürlich nicht. So sind die deutschen Behörden der Meinung, dass ich die vietnamesische Staatsangehörigkeit noch besitze, obwohl dies nicht der Fall ist. Wie soll ich sie vom Gegenteil überzeugen, wenn mir die vn Botschaft das nicht schriftlich bestätigt?
Vielleicht hat hier jemand Ahnung davon und kann mir weiterhelfen?
viet
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 10.10.2007 um 16:00:13
 
viet schrieb am 10.10.2007 um 01:00:47:
So sind die deutschen Behörden der Meinung, dass ich die vietnamesische Staatsangehörigkeit noch besitze, obwohl dies nicht der Fall ist.  
Bist Du nun in Dt. bereits eingebürgert, das geht aus Deinem Text für mich immer noch nicht klar hervor.

Normalerweise wird ein Vn. nicht ohne vorherige formale Ausbürgerung eingebürgert. In welchem Jahr war das denn ggf., als Miteinbürgerung mit den Eltern?

Welche dt. Behörde geht von Deiner vn. Staatsangehörigkeit aus? Wenn die durch Gesetz erloschen ist, müsste (? Ralf !) das die Einbürgerungsbehörde auch feststellen können.
Die vn. Botschaft müsste bei Vorlage des dt. Passes den vn. Pass einziehen und dies auch schriftlich bestätigen.
thom
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garfield2008
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 10.10.2007 um 16:41:24
 
H(a)i,

wenn ich das hier http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1171015825/0#0 lese wird es alles noch verwirrter:

Viet ist anscheinend das Kind eingebürgerter Boatpeople, deren Eltern es versäumt haben, das Kind miteinzubürgern.
Jetzt stellt sich mir die Frage, woher plötzlich der VN-Pass kommt, und wie es innerhalb von acht Monaten möglich war, eine Einbürgerung ohne Entlassung aus der VN-STA zu bekommen.

mfg
Thomas Böttcher
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #7 - 10.10.2007 um 17:09:11
 
Hallo garfield,
den alten Beitrag von viet hatte ich übersehen und daher angenommen, dass sie einen vn. Pass hat - hat sie wohl nicht.
Wahrscheinlich hat sie nur eine Einbürgerungszusicherung.
thom
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viet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 10.10.2007 um 23:54:54
 
Hallo thom und thomas,
der alte Beitrag bezog sich auf meine Schwester. Ich fand es einfacher in der Ich-Form zu schreiben.
Meine Eltern sind Boatpeople, ich war bzw. bin es auch, da ich mit einem Jahr nach Deutschland kam. Ich hatte noch nie einen vn Pass, sondern diesen blauen Pass, den es von der Ausländerbehörde gibt. Ich wurde nicht in Vietnam geboren und existiere somit für die vietnamesischen Behörden nicht. Ich habe keine vietnamesischen Papiere, nichts. Ich besitze die vietnamesische Staatsangehörigkeit, weil das auf meiner Geburtsurkunde steht. Die vn Botschaft fühlt sich für mich nicht zuständig, weil ich denen nicht nachweisen kann, dass ich Vietnamesin bin und da ich jetzt einen deutschen Pass habe, erst recht nicht. Für die deutschen Behörden habe ich 2 Staatsangehörigkeiten, weil ich den Verlust der vietnamesischen Staatsangehörigkeit nicht nachweisen kann.
Ich wurde im Jahr 2000 oder 2001 eingebürgert.
Kann ich jetzt echt zur Einbürgerungsbehörde gehen und denen sagen, dass nach vn Gesetz man die vn Staatsangehörigkeit automatisch verliert, wenn man eine andere Staatsangehörigkeit annimmt? Dieses müsste ich allerdings beweisen und ich wüsste nicht wie. Hat jemand von Euch eine Idee?
viet
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tomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #9 - 11.10.2007 um 00:23:50
 
viet schrieb am 10.10.2007 um 23:54:54:
Die vn Botschaft fühlt sich für mich nicht zuständig, weil ich denen nicht nachweisen kann, dass ich Vietnamesin bin und da ich jetzt einen deutschen Pass habe, erst recht nicht.
Ist doch prima. Jetzt must du dir das von der Botschaft nur noch schriftlich geben lassen, das du keine VN Bürgerschaft hast. Ich hoffe für dich, das sie das machen. Da du aber unter hinnahme vom Mehrstaatlichkeit eingebürgert bist, kann dir von Deutscher Seite auch nichts passieren, wenn du weiter theoretischer VN Staatsbürger bist.

Tom
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Anna2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #10 - 11.10.2007 um 00:58:21
 
also meine vietnamesische Freundin hatte sich erst offiziell aus der vietnamesischen Staatsbürgerschaft entlassen lassen müssen, bevor sie die deutsche bekommen durfte.
Diese Möglichket der Entlassung müsste der Vietbotschaft also bekannt sein. Frag doch mal gezielt nach.Vielleicht lässt sich das "nachholen".

LG, Anna
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garfield2008
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 11.10.2007 um 08:25:46
 
H(a)i,

tomy schrieb am 11.10.2007 um 00:23:50:
Ist doch prima. Jetzt must du dir das von der Botschaft nur noch schriftlich geben lassen, das du keine VN Bürgerschaft hast.


das ist der Lacher des Tages. Wenn man überhaupt Auskünfte von dieser Botschaft bekommt, dann sind sie mündlich, schriftliche Anfragen landen grundsätzlich in der Rundablage.

viet schrieb am 10.10.2007 um 23:54:54:
der alte Beitrag bezog sich auf meine Schwester.


das erklärt natürlich all meine Verwunderung.

Zitat:
Kann ich jetzt echt zur Einbürgerungsbehörde gehen und denen sagen, dass nach vn Gesetz man die vn Staatsangehörigkeit automatisch verliert, wenn man eine andere Staatsangehörigkeit annimmt?


Du fällst unter die Altfallregelung für Boatpeaople, da musst du gar nix machen. Bedauerlich ist nur, das es deine Eltern "versäumt" hatten, deine Schwester mit einbürgern zu lassen, da sich das nicht nachholen lässt.

Anna2 schrieb am 11.10.2007 um 00:58:21:
erst offiziell aus der vietnamesischen Staatsbürgerschaft entlassen lassen müssen, bevor sie die deutsche bekommen durfte.
Diese Möglichket der Entlassung müsste der Vietbotschaft also bekannt sein. Frag doch mal gezielt nach.Vielleicht lässt sich das "nachholen".  


Bei anerkannten Flüchtlingen läuft das etwas anders. Viet braucht nix zu tun.


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Thomas Böttcher
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Ralf
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Antwort #12 - 11.10.2007 um 16:54:43
 
viet schrieb am 10.10.2007 um 23:54:54:
und denen sagen, dass nach vn Gesetz man die vn Staatsangehörigkeit automatisch verliert, wenn man eine andere Staatsangehörigkeit annimmt?  

Eine solche Regelung ist mir nicht bekannt.

Also: Bevor hier weiter spekuliert wird:
viet schrieb am 10.10.2007 um 01:00:47:
ich hatte vorher die vietnamesische Staatsangehörigkeit und eine Einbürgerungszusicherung. Dann meinten die deutschen Behörden zu mir, dass aufgrund eines neuen Gesetzes ich meine vietnamesische Staatsangehörigkeit behalten und eingebürgert werden darf.  


Zum 1.1.2000 gab es zahlreiche Änderungen in den Einbürgerung-
vorschriften. U.a. wurde zu diesem Zeitpunkt eingeführt, dass
anerkannte Flüchtlinge eingebürgert werden konnten, ohne
dass der Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit herbeigeführt
werden musste.
Vorher war das nicht der Fall, daher wurde zunächst eine Ein-
bürgerungszusicherung ausgestellt. Wenn es eine Regelung
in vietnamesischen Gesetz geben würde, wonach ein auto-
matischer Verlust der VN-Staatsangehörigkeit eintreten
würde, wäre niemals eine Zusicherung erteilt worden, sondern
gleich eingebürgert worden, wie dies allgemein üblich ist bei
Einbürgerungsbewerbern, die ihre alte StA mit der Einbürgerung
automatisch verlieren.

Nach der Gesetzesänderung wurden diejenigen, die nach den
neuen Regeln keinen StA-Verlust mehr herbeiführen mussten,
aber bereits eine Zusicherung hatten, zügig unter Hinnahme von
Mehrstaatigkeit eingebürgert, außer die Betroffenen wollten
trotzdem zuerst die alte StA aufgeben (jedenfalls wurde in
meiner Behörde immer erst danach gefragt, man kann ja
niemandem die Mehrstaatigkeit aufzwingen).

viet schrieb am 10.10.2007 um 23:54:54:
Ich wurde im Jahr 2000 oder 2001 eingebürgert.  

Richtig, und zwar wie oben schon ausgeführt, unter Hinnahme
von Mehrstaatigkeit. Ein Verlust der VN-Staatsangehörigkeit
war nicht mehr erforderlich und ist auch nicht automatisch
eingetreten
.

Ergebnis: viet ist Mehrstaaterin. Um dies zu ändern, könnte sie
aber jetzt immer noch bei der VN-Botschaft einen Antrag auf
Entlassung stellen.

viet schrieb am 08.10.2007 um 00:00:41:
folgendes: Ich besitze die doppelte Staatsangehörigkeit, deutsch und vietnamesisch. 


BTW: viet selbst hat dies ofensichtlich auch nicht angezweifelt. Zwinkernd



garfield2008 schrieb am 08.10.2007 um 11:37:05:
Und die Botschaft in Berlin weigert sich seit Jahren, die VN STA bei meinen Kindern einzutragen, da die Kinder ja durch ihren Vater deutsch sind und deshalb nicht die vn bekommen können.  

@
garfield2008:

Bitte nicht die Regeln beim Geburtserwerb mit denen bei einer
Einbürgerung vermischen, das sind eigentlich immer völlig
unterschiedliche Dinge. Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 11.10.2007 um 17:05:38 von Ralf »  

...
 
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #13 - 11.10.2007 um 18:20:12
 
Ralf schrieb am 11.10.2007 um 16:54:43:
viet selbst hat dies ofensichtlich auch nicht angezweifelt.

naja, eigentlich schon:
viet schrieb am 10.10.2007 um 01:00:47:
Mir ist schon klar, dass ich von vietnamesischer Seite aus gesehen, die vn Staatsangehörigkeit nicht mehr besitze, wenn ich eine andere Staatsangehörigkeit annehme.  
Diese Regelung kann ich im vn. Staatsangehörigkeitsgesetz auch nicht finden.
Zur Ausgangsfrage:
viet schrieb am 08.10.2007 um 00:00:41:
Werden wir mit der Familienzusammenführung Probleme bekommen?  
Unter diesen Voraussetzungen bestimmt nicht, selbst wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert wäre.
thom
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Antwort #14 - 11.10.2007 um 19:01:14
 
Ich hab hier mal die deutschen Übersetzungen zum Gesetz und die dazugehörigen Durchführungsbedingungen.

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