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Fragen zu Ausländer- udn Asylrecht! (Gelesen: 1.065 mal)
LadyS
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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01.10.2007 um 13:11:09
 
ich habe eine Anfrage zum Thema Ausländer- und Asylrecht. Schwerpunkt: Eheliche Zusammenführung in Deutschland.
Ich habe zu diesem Thema einige Fragen:
1.) Welche Rechte hat der Ausländer bei nicht funktionierender Ehe (Visum verlägerung Anfang 2008)?
2.) Mit welchen Abschiebungsgefahren /-gründe sind zu rechnen?
3.) Besteht die möglichkeit während eines Visums eine Ausbildng zu beginnen?
4.) Bestehen möglichkeiten bei nicht funktionierender Ehe  eine Abschiebung zu verhindern?

Ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir helfen und tipps geben können.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.10.2007 um 13:34:25
 
Zitat:
Ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir helfen und tipps geben können.


Hallo,

das hört sich aber nach Kinderüberraschung (=Ü-Eier-Werbung)an:

Das sind ja gleich drei Sachen auf einmal, das geht nun wirklich nicht Zwinkernd

Im Ernst:

Wir müßten schon ein bissel mehr wissen, wenns eine vernünftige Antwort werden soll.

Zitat:
1.) Welche Rechte hat der Ausländer bei nicht funktionierender Ehe (Visum verlägerung Anfang 2008)?


Hat der/ die Betreffende eine AE oder ein Visum ? Zum Unterschied siehe :

http://www.info4alien.de/atitel.htm

Wenn AE, nach welcher Rechtsgrundlage (=§§§) ?

Zitat:
2.) Mit welchen Abschiebungsgefahren /-gründe sind zu rechnen?


Hängt von der Antwort zu 1. ab Zwinkernd

Zitat:
3.) Besteht die möglichkeit während eines Visums eine Ausbildng zu beginnen?


dto

Zitat:
4.) Bestehen möglichkeiten bei nicht funktionierender Ehe  eine Abschiebung zu verhindern?


ebenso

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.10.2007 um 13:44:13
 
ya sorry ich mach das net alle tage mein erstes mal hier und mit dem thema habich mich auch zuvor nicht beschäftigt will aber einem freund helfen.

also AE denk ich mal meinst du Aufenthaltserlaubnis also zuerst bekam er ein visum für 90Tage grund war Ehezusammenführung danach bekam er ein aufenthaltstitel für 2 Jahre wobei da kein grund steht ich aber denke es basiert trotzdem auf dem grund der Zuammenführung.
HIer in deutschland haben die nicht geheiratet denke mal die Papiere wurden hier aber anerkannt weil zb er stklasse 5 hat und sie 3 also sowas geht ja nur bei verheirateten Paaren.
Also um es kurz zu machen er kommt mit ihr nicht mehr klar hat sich aber hier eine existens aufgebaut kan sehr gut deutsch und arbeitet  teilzeit fällt nicht negative auf.
Die frage is jetzt ob er zurück muss nur weil die 2 nicht mehrmit einander auskommen wenn er sich vonihr trennt oder gibts da andere methoden damit es positiv für ihn ausgeht.
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ronny
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 01.10.2007 um 13:47:03
 
Zitat:
will aber einem freund helfen.


Hallo,

verstehe, aber meine Fragen hast Du nicht beantwortet Zwinkernd


damit es was wird:

1. Staatsangehörigkeit er ?

2. Staatsangehörigkeit sie ?

3. Wann die erste AE bekommen ?

4. Seit wann getrennt ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #4 - 01.10.2007 um 13:49:25
 
ronny schrieb am 01.10.2007 um 13:47:03:


Hallo,

verstehe, aber meine Fragen hast Du nicht beantwortet Zwinkernd


damit es was wird:

1. Staatsangehörigkeit er ?

2. Staatsangehörigkeit sie ?

3. Wann die erste AE bekommen ?

4. Seit wann getrennt ?

Grüße
Ronny Zwinkernd



1. Er  Dominikaner
2. Sie Deutsche
3. AE 2006 also das ist die erste ae glbt bis 2008
4. Sind nicht getrennt
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Antwort #5 - 01.10.2007 um 14:16:46
 


Hallo,

na jetzt wirds eher was Zwinkernd

Zitat:
1.) Welche Rechte hat der Ausländer bei nicht funktionierender Ehe (Visum verlägerung Anfang 2008)? 


Ausser Trennung evtl. noch Eheberatung etc...

Aufenthaltsrechtlich muß er durch weil es sonst nichts wird mit dem hierbleiben. Und... nur proforma an der Ehe festhalten geht schief, das nur vorweg Zwinkernd

Zitat:
2.) Mit welchen Abschiebungsgefahren /-gründe sind zu rechnen? 


Solange eine eheliche Lebensgemeinschaft besteht, mit keinen .

Zitat:
3.) Besteht die möglichkeit während eines Visums eine Ausbildng zu beginnen?


Er dürfte eine AE auf der Grundlage des § 28 AufenthG haben. Diese berechtigt zu jeder Erwerbstätigkeit, also auch zu einer Ausbildung.

Zitat:
4.) Bestehen möglichkeiten bei nicht funktionierender Ehe  eine Abschiebung zu verhindern? 


Eheberatung oder ähnliches hatte ich schon erwähnt ? Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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