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Welche unterlagen brauchen wir für eine Eheschließung (Gelesen: 1.771 mal)
Anjali S
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Welche unterlagen brauchen wir für eine Eheschließung
24.09.2007 um 10:06:54
 
Hallo
Ich brauche mal eine Auskunft. Welche genaueren Unterlagen brauchen wir für die Eheschließung. Mein Verlobter kommt aus Indien.
Wir haben schon unterlagen abgegeben, aber die Beamtin will noch welche. Ehefähigkeitszeugnis,Scheidungsurkunde,Einverständnis der Eltern und dem Premierminister haben wir, und alles Übersetzt von Vereidigten Dolmetscher. Meine Unterlagen sind vollständig.
MfG Anjali S
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Anjali S  
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.09.2007 um 10:12:24
 
Anjali S schrieb am 24.09.2007 um 10:06:54:
Welche genaueren Unterlagen brauchen wir für die Eheschließung
Anjali S schrieb am 24.09.2007 um 10:06:54:
Wir haben schon unterlagen abgegeben, aber die Beamtin will noch welche.

sie wird dir doch gesagt haben, welche Unterlagen sie noch möchte?
ansonsten hole ich mal meine  Wahrsagerin
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Anjali S
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #2 - 24.09.2007 um 11:42:08
 
Hallo sunnysunshine
Danke dir erst mal das du geantwortet hast. Ich würde gerne im Vorfeld wissen welche noch fehlen, damit wir schnell handeln können. Denn einige Papiere haben nur ein gewissen Gültigkeitsdauer.

Gruß Anjali
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 24.09.2007 um 11:48:31
 
Anjali S schrieb am 24.09.2007 um 11:42:08:
Ich würde gerne im Vorfeld wissen welche noch fehlen, damit wir schnell handeln können.


was genau hat denn deine Standesbeamtin gesagt?  Wir hier wissen nicht, welche Unterlagen sie braucht für die Eheschließung. Hast du sie schon mal gefragt, ob etwas fehlt?
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Anjali S
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Antwort #4 - 24.09.2007 um 12:03:15
 
Ja, ich sollte heute anrufen und sie hat gesagt das eine Eheurkunde fehlt und das Scheidungsurteil, das haben wir aber übersetzt gegeben. Eheurkunde gibt es in Indien nicht das dort Religös geheiratet wurde. Ich bitte um eine Ausstellung was sonst so gefordert wird an Urkunden, geht das ?
Vielen Dank im voraus.


Geburtsurkunde ist auch da von ihm.
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Anjali S  
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ronny
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Antwort #5 - 24.09.2007 um 13:07:19
 
Anjali S schrieb am 24.09.2007 um 12:03:15:
und sie hat gesagt das eine Eheurkunde fehlt und das Scheidungsurteil, das haben wir aber übersetzt gegeben. 


Ist doch normal, dass man eine Auflösung der Ehe dadurch nachweist, dass ein Scheidungsurteil (im Original MIT Übersetzung ) vorlegt, sowie die dazu passende Heiratsurkunde.
Da aus Indien keine EFZ zu bekommen sind, wird in irgendeiner Form noch eine Ledigkeitsbescheinigung benötigt.

Alle Urkunden sind durch den Vertrauensanwalt der deutschen Auslandsvertretung auf ihre inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen.

Hier mal die notwendigen Urkunden für ein Befreiungsverfahren beim OLG Stuttgart:

http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/show/1187110/Indien.pdf

BTW:

Im Forum Personenstandsrecht gibt es ein oben aufgehängtes Thema: "Hinweise zum Personenstandsrecht" Den dort aufgeführten Links kann man weitere Informationen entnehmen.

Falls die Eheschließung nicht im Zuständigkeitsbereich des OLG Stuttgart geplant ist, sollten natürlich die Anforderungen des dortigen OLG-Präsidiums maßgebend sein.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Anjali S
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Antwort #6 - 24.09.2007 um 13:23:49
 
danke ronny, das EFZ haben wir auch Ordnungsgemäß abgegeben. Nur eine Eheurkunde von Ihm bekommt er nicht da ober schon erwähnt.
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« Zuletzt geändert: 24.09.2007 um 13:36:53 von Anjali S »  
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Antwort #7 - 24.09.2007 um 19:23:17
 
kann mir keine helfen wie wir das Problem mit der Eheurkunde lösen können. Er konnte doch damals nicht wissen das er mal sowas braucht, und ist auch nicht üblich in seinem Land eine Eheurkunde zu haben, die Ehe ist auch geschieden worden.
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Anna2
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Antwort #8 - 24.09.2007 um 19:38:54
 
das klingt so verwirrend.........meinst Du eine Heiratsurkunde? Irgendwo muss die Ehe ja registriert worden sein.Verstehe ich Dich überhaupt richtig? Redest Du von der "alten" Heiratsurkunde Deines Verlobten, bevor er geschieden wurde?

Als ich zum Standesamt ging, hat die Angestellte in einem Buch nach der nation meines Freundes gesucht, dann auf einer Vorgedruckten Liste angekreuzt, was er braucht und was ich brauche.
Guck auch mal unter www.meine-stadt.de und dann gib Deine Stadt ein -> Ämter und Behörden -> Standesamt. Da findest Du oft auch Infos.

Wenn es in einem Land nach der Scheidung keine alte Heiratsurkunde gibt, weiß das das Oberlandesgericht. Dann muss meines Wissens nur sein Wohnort die Angaben über die Exfrau bescheinigen, sowie die Daten der Trauung und der Scheidung.
Viel Glück!
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Anjali S
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Antwort #9 - 26.09.2007 um 10:42:39
 
Anna2 schrieb am 24.09.2007 um 19:38:54:
Wenn es in einem Land nach der Scheidung keine alte Heiratsurkunde gibt, weiß das das Oberlandesgericht. Dann muss meines Wissens nur sein Wohnort die Angaben über die Exfrau bescheinigen, sowie die Daten der Trauung und der Scheidung.
Viel Glück!

Genau das ist der Fall gewesen. Die Standesbeamtin sagt es gäbe sowas auch bei einer Sikh heirat. Mein verlobter ist verzweifelt,er weiß das er diese Urkunde nicht bekommt.
MfG Anjali S
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