elaleman schrieb am 15.09.2007 um 16:00:53:Deswegen auch Visum für 1 Jahr !!
Ich sehe eigentlich nur 1,5 mögliche Lösungen.
0,5 wäre : Du (Sie) beantragst bei der Botschaft ein unechtes Jahres oder 2 Jahres Visum. Das heißt, das ist ein Schengen Visum, was den Besuch an 90 Tagen im Halbjahr erlaubt. (Also 90 Tage hier, für 90 Tage ausreisen, dann wieder 90 Tage hier. u.s.w.) Und das ein oder zwei Jahre lang. (Gibt es bis zu 5 Jahren) Dazu brauchst du aber eine
VE die so lange gültig ist und eine Krankenversicherung, die relativ teuer ist. Eine
VE über so eine lange Zeit bekommst du auch nur, wenn dein Finanzieller Status 1 A ist. Und die Botschaften stellen sich an, so ein Visum auszustellen.
1 Möglichkeit wäre, der Umzug in ein anderes EU Land. Solltest du also in der Nähe einer EU Grenze wohnen, würdest du mit dem Umzug EU Freizügigkeit erlangen. D.h. wenn der Unterhalt deiner "Mother in Law" gesichert ist, und eine Krankenkasse sie aufnimmt, kann sie nachziehen. Lohnt sich allerdings nur, wenn die Arbeitsstellen nicht so weit weg sind. Lebst du mitten in Deutschland, scheidet wohl auch das aus. Und so einfach wie sich das Anhört, ist das auch nicht. Recht haben, und recht bekommen, sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. Es gibt Länder, die das libaral handhaben, und andere restrektiv.
In Deutschland wird es wohl keine Möglichkeit geben, deine S. Mutter auf dauer oder auch nur für 1 Jahr hier hin zu holen. Höchstens noch, wenn sie ein Studium hier aufnehemen will, oder ein Sprachvisum beantragt. (Was bei dem wahrscheinlichen hohem alter, wohl nicht möglich ist)
Tom