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Ausbürgerung aus der Ukraine (Gelesen: 4.769 mal)
Lagerfreak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausbürgerung aus der Ukraine
10.09.2007 um 18:55:10
 
Wer hat Erkenntnisse wie lange es dauert, bis eine Entlassung aus der ukr.Staatsangehörigkeit zum Zwecke der Einbürgerung in Deutschland
dauert?
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andrej
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5, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #1 - 11.09.2007 um 09:47:42
 
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Lagerfreak
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Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 11.09.2007 um 13:47:31
 
Danke, aber das kann ich nicht lesen
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Noahpapa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutsch / Ostfriese
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Antwort #3 - 11.09.2007 um 14:20:15
 
Kannst eventuell mehr INFOS hier bekommen. Startseite suchen: UKRAINE, Ausbürgerung

Hangel dich mal durch. Habe z.B. dies gefunden.

inge schrieb am 04.05.2007 um 11:26:14:
Registrierung als dauerhaft im Ausland lebender Ukrainer ist ... OBLIGATORISCH
Genaue Infos zu den benötigten Papieren gibt's auf der Webseite der UA Botschaft (nur auf ukrainisch und NICHT auf russisch!).
Infos auf deutsch (ohne Gewähr und schon etwas älter) hier:
http://www-agrw.informatik.uni-kl.de/home/mudra/heirat/botschaft.html
Da für euch das Konsulat in München zuständig ist, hält sich die Fahrerei vermutlich in Grenzen.

Ohne Registrierung macht die Botschaft NIX für euch (na ja MIT arbeiten sie auch nicht sonderlich hart Zwinkernd ). Das kann insbesondere zB bei Passverlust zu einem Problem werden.

Einbürgerung:
Ausbürgerung aus UA nur möglich wenn bei Botschaft registriert (9-18 Monate). Erst DANN kann man den Antrag auf Ausbürgerungen stellen (afaik) und das dauert dann anscheinend nochmal so lange. Also sollte man die Reg sicherlich schon mal vorher machen.

Abmeldung UA kann man auch in UA machen, dann soll es hier in D schneller gehen - habe ich gehört!

Nachtrag:
siehe auch hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1177574934/0
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EX- Mitarbeiter eines Konsulats (kein Deutsches, nur ein Deutsch sprachiges) und auch Ehegatte von Ausländer/in.&&&&"Toleranz heißt: die Fehler der anderen entschuldigen. Takt heißt: sie nicht bemerken." - Arthur Schnitzler&&&&
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student_hh
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 11.09.2007 um 20:49:31
 
Manche haben 14 Monate, manche 17 oder mehr gewartet.
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ThG
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #5 - 12.09.2007 um 16:39:44
 
Noahpapa schrieb am 11.09.2007 um 14:20:15:
Ausbürgerung aus UA nur möglich wenn bei Botschaft registriert (9-18 Monate).  

Nach unserer Erfahrung dauert die Entlassung meist ca. 1 Jahr (plus minus ein Monat), manchmal dauert es aber deutlich länger. Warum das so ist, ist uns nicht nachvollziehbar.

ThG
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Lagerfreak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 03.10.2007 um 12:27:55
 
Wir warten auch schon fast 3 Monate auf die Unterlagen aus Kiev,um die
dauerhafte Erlaubnis zum Wohnen im Ausland in den Pass zu bekommen.
Ohne diese nimmt der Generalkonsul in Frankfurt den Antrag auf Ausbürgerung gar nicht erst an.
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