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Anmeldung beim ukrainischen Konsulat obligatorisch ?? (Gelesen: 3.962 mal)
bennytwentyone
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anmeldung beim ukrainischen Konsulat obligatorisch ??
04.05.2007 um 11:20:02
 
Ich bin deutscher Staatsbürger und seit Juni 2005 mit einer Ukrainerin verheiratet (Heirat in der Ukraine; in Deutschland anerkannt). Wir leben zusammen in Deutschland (Bayern). Meine Frau ist bei der städtischen deutschen Meldebehörde angemeldet und hat von der ABH einen für 3 Jahre gültigen Aufenthaltstitel in den Pass geklebt bekommen.

Nun meine Fragen:
auf welche Art und Weise muss sie sich korrekt in der Ukraine abmelden und insbesondere korrekt in Deutschland (beim ukr Konsulat) anmelden? Vor allem: ist beides –Abmeldung in der Ukraine und Anmeldung beim ukr Konsulat in Deutschland - obligatorisch oder fakultativ?   Questioning Questioning Welche Unterlagen wären dazu erforderlich?
Falls sie ihre ukrainische Staatsbürgerschaft auch in Zukunft behalten möchte, würde das Thema wohl spätestens bei Ablauf ihres ukr Reisepasses und Beantragung eines neuen ukr Reisepasses hochkommen.
Im Falle eines Wechsels zur deutschen Staatsbürgerschaft (meines Wisses möglich gem §9 StAG nach 3 Jahren ab Erteilung der Aufenthaltserlaubnis –bei mindestens 2-jährig bestehender Ehe) würde das Problem dann wohl ebenfalls auftauchen??
Grüße, bennytwentyone
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 04.05.2007 um 11:26:14
 
Registrierung als dauerhaft im Ausland lebender Ukrainer ist ... OBLIGATORISCH
Genaue Infos zu den benötigten Papieren gibt's auf der Webseite der UA Botschaft (nur auf ukrainisch und NICHT auf russisch!).
Infos auf deutsch (ohne Gewähr und schon etwas älter) hier:
http://www-agrw.informatik.uni-kl.de/home/mudra/heirat/botschaft.html
Da für euch das Konsulat in München zuständig ist, hält sich die Fahrerei vermutlich in Grenzen.

Ohne Registrierung macht die Botschaft NIX für euch (na ja MIT arbeiten sie auch nicht sonderlich hart Zwinkernd ). Das kann insbesondere zB bei Passverlust zu einem Problem werden.

Einbürgerung:
Ausbürgerung aus UA nur möglich wenn bei Botschaft registriert (9-18 Monate). Erst DANN kann man den Antrag auf Ausbürgerungen stellen (afaik) und das dauert dann anscheinend nochmal so lange. Also sollte man die Reg sicherlich schon mal vorher machen.

Abmeldung UA kann man auch in UA machen, dann soll es hier in D schneller gehen - habe ich gehört!

Nachtrag:
siehe auch hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1177574934/0
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katran76
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.05.2007 um 15:51:19
 
inge schrieb am 04.05.2007 um 11:26:14:
Registrierung als dauerhaft im Ausland lebender Ukrainer ist ... OBLIGATORISCH 


die Anmeldung beim Konsulat ist doch fakultativ, allerdings ohne dieser weigert
das ukrainische Konsulat seine Dienstleistungen zu erbringen.

Außerdem, ist die Ausbürgerung nur nach der Anmeldung als "dauerhaft lebender Ukrainer" möglich.

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Privjet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch / Niedersachsen
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Antwort #3 - 10.05.2007 um 14:17:36
 
Deine Frau sollte sich wirklich sofort anmelden. Ich bin seit 2001 mit einer Ukrainerin verheiratet und wir hatten schlichtweg keine Ahnung, dass man sich bei der Botschaft registrieren muß. Ich kann dir jetzt aus Erfahrung sagen, dass selbst die Anmeldung schwierig wird. Für die Registrierung bei der ukrainischen Botschaft in Berlin fehlen uns z. B. jetzt noch folgende Unterlagen:

- Nachweis, dass meine ukrainische Ehefrau keine Schulden bei Ihrem Ex-Mann hat.
- Nachweis, dass meine ukrainische Ehefrau keine Schulden bei Ihren Eltern hat.

Solche Papiere sind schwer zu bekommen, wenn wie im Fall bei uns meine Ehefrau keinerlei Kontakte mehr zu ihrem Ex-Mann hat und er auch nicht mit ihr telefonisch sprechen will und sie den Aufenthaltsort ihres Vaters seit 30 Jahren nicht kennt und ihre Mutter verstorben ist. Die Botschaft verlangt, dass sie eine Suchaktion nach ihrem Vater startet.

Wenn ihr ggf. erst mal Kinder habt (wir haben eine dreijährige Tochter zusammen), dann wird es für deine Frau fast unmöglich solche Auflagen zu erfüllen. Wir haben deshalb unsere Einbürgerungszusicherung von unserem Landkreis in die Schublade gepackt und meine Frau wird dann nächses Jahr mal wieder in die Ukraine reisen müssen, weil ihr Reisepass abläuft.
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