Hallo Experten,
Folgender Sachverhalt: Philippinische Staatsbürgerin, noch verheiratet, annulierung der Ehe aber beantragt (nach der Geburt, da für einen Antrag die persöhnliche Anwesenheit auf den Philippienen notwendig ist), hat ein Kind auf den Phillippienen bekommen. Ich habe die Vaterschaft anerkanntm, diese ist auch auf der Geburtsurkunde des Krankenhauses vermerkt und mittlerweile auch auf der NSO Geburtsurkunde vermerkt.
Als ich hier in De die Vaterschaft anerkennen wollte, bzw den deutschen Pass für das Kind beantragen wollte bekomme ich zwei unterschiedliche Aussagen von diversen Behörden.
1. Mutter nicht Deutsch und Kind im Ausland geboren, es ist die im Ausland gültige Rechtssprechung für die Vaterschaft anzuwenden. Auf den Phillipienen ist mit der Eintragung der Geburt auf der NSO- Geburtsurkunde die Vaterschaft legitimiert und die Mutter mit Kind kann auf der deutschen Botschaft sogar Unterhalt mit Rechtsbeihilfe beantragen, bzw. einklagen.
2. Sobald hier in De versucht wird, einen deutschen Pass für das Kind zu beantragen, bzw die FZ für Mutter und Kind, wird aufeinmal das deutsche Recht zitiert. Fakto, noch nicht geschieden (Scheidung gibs nicht auf den Philippienen, höchstens die Annulierung, damit hätte nie eine Ehe existiert), kein deutscher Pass oder FZ möglich. Ärgerlich da Schreiben existieren das schon vor der Geburt versucht wurde hier die Ehe zu anulieren, aber scheinbar erst der erste Gerichtstermin als laufenden Scheidung akzeptiert wird, damit wurde das Kind auch nicht in ein laufendes Scheidungsverfahren hereingeboren.
Meine Frage nun: Welchen Weg soll ich einschlagen, bzw welche Argumente könnten die Botschaft und die
ALB dazu bewegen zum Wohl des Kindes hier die FZ und den Pass für das Kind zu erteilen.
Es steht hier eine Menge über Vaterschaftsanerkennung und FZ, leider kann ich aber hier nichts über meinen speziellen Fall herauslesen. Sollte ich dennoch etwas überlesen haben, wäre mir auch mit einem Link zum betreffenden Topic geholfen.
Danke schon mal im voraus für eure Mühen