Ich habe das mal hierher verschoben, weil es dir im
Wesentlichen ja wohl um die Einreise der Dame
geht.
Eine Familienzusammenführung zu einem deutschen
Kind ist im Prinzip möglich. Allerdings sehe ich hier
noch kein deutsches Kind:
Zitat:§ 4
StAG(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muss abgegeben oder das Feststellungsverfahren muss eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.
(Hervorhebungen vom mir)
cawa1975 schrieb am 26.08.2007 um 12:29:16:Um für das Kind einen Deutschen Pass zu erlangen braucht man ja soviel wie ich weiß eine vaterschaftsanerkennung. Diese wurde ja schon gegeben in Rüsselsheim bei der AB.
Ich weiß ja nicht was da bei der
ABH abgegeben wurde,
eine Vaterschaftsanerkennung wohl eher nicht.
Eine Vaterschaftsanerkennung ist ein formeller Vorgang,
der aber sicherlich nicht bei einer Ausländerbehörde
abgewickelt wird. Üblicherweise fällt dies in die Zustän-
digkeit der Jugendämter. Bei gewöhnlichem Aufenthalt im
Ausland ist die deutsche Auslandsvertretung zuständig.
Um wirksam zu werden, bedarf die Vaterschaftsanerkennung
zwingend die schriftliche Zustimmung der Mutter, und es
darf natürlich auch keine andere Vaterschaft bestehen
(z.B. dadurch, dass die Mutter verheiratet ist).