Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Einbürgerung vom Kind und weitere Fragen (Gelesen: 4.638 mal)
cawa1975
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung vom Kind und weitere Fragen
26.08.2007 um 12:29:16
 
Hallo, ich habe auch ein paar fragen. ich hoffe das mir hier ein wenig geholfen wird, da durchs googeln sehr spärliche Informationen zu bekommen sind.
Zum Sachverhalt.

Ich habe eine eine junge 24 Jährige Ukrainerin kennen- bzw. lieben gelernt. Nun fahre ich in 5 Tagen zu Ihr auf unser 1. Treffen nach Kiew.Wir kennen uns jetzt sein 2,5 monaten haben seit dem täglich mehre Stunden telefoniert und es herrscht ein "reger" Foto und Videoaustausch.
Sie war als Au- Pair hier in Deutschland für 1 Jahr und danach hatte sie ein Visum als Sprachschülerin. In der Zeit hatte Sie hier einen Freund der Deutscher ist und wurde von ihm schwanger. Als sie im das erzählte wollte er das Kind nicht und konfrontierte sie mit einer Abtreibung was sie auf keinen Fall wollte. Der Streit zog sich soweit das sie hier alles abgebrochen hat, Ihre wohnung kündigte, sie zur Ausländerbehöre nach Rüsselsheim ging und auch das Visum "zurückgab" und wieder in Ukraine ausgereist ist. In Gesprächen danach erzählte Sie mir das Ihr das alles zu viel war, machte sich sorgen wegen Geld, usw. was ich nachvollziehen kann. Nun lebt sie wieder in der Ukraine bei Ihren Eltern im Haus.
Der Kindesvater hat, so Ihre Aussage auch eine Bestätigung auf der Ausländerbehörde gelassen das er der Kindesvater ist. Es wurde der Pass kopiert und auch ein Dokument ausgefüllt. Leider hat sie davon weder eine Kopie noch sonstige Dokumente die das bezeugen das, das Kind einen deutschen Vater hat, oder bekommt. Nur Bestätigungen vom Frauenarzt und Krankenversicherung hat Sie das die Schwangerschaft hier festgestellt wurde. Nun haben wir uns kennengelernt und ich möchte und sie will das auch, hier in Deutschland leben. Ich lebe aber noch in Scheidung da eine Heirat ausgeschlossen ist. Nun zu meinen Fragen:-)

Wenn ich jetzt bei Ihr in der Ukraine gewesen bin und sich unsere liebe zueinander bestätigt ist es möglich ein Besuchervisum zu bekommen, auch jetzt noch da sie im 7. Monat schwanger ist. Ist es da vom Vorteil zu nennen das sie ein Kind von einem deutschen bekommt? hier sogar das Kind geboren werden soll, oder darf??

Wenn das Besuchervisum nicht klappt, wie ist es dann mit einem Visum nach der Geburt des Kindes, vorraussichtlich am 17. dezember? Um für das Kind einen Deutschen Pass zu erlangen braucht man ja soviel wie ich weiß eine vaterschaftsanerkennung. Diese wurde ja schon gegeben in Rüsselsheim bei der AB. Muss die dort nochmal angefordert werden? von wem?. Wie lange dauert die Anerkennung und Ausstellung des Reisepasses oder die anerkennung der Staatsbürgerschaft.Wie ist es dann mit einer "Ausreise" hierher zu mir. Das Kind dürfte ja dann problemlos als deutscher Staatsbürger ausreisen. Aber was ist mit der Mutter? Was muss sie angeben welches Visum sie haben möchte?? Muss ich dann auch eine VE für die Mutter geben oder wie läuft das ganze ab. Ich wäre wirklich sehr dankbar über Anworten zu meinen Fragen. Vielleicht hat der eine oder andere sowas oder in der Art schon durchlebt und kann mir hierzu ein paar Tipps geben. Im vorraus vielen Dank
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung vom Kind und weitere Fragen
Antwort #1 - 26.08.2007 um 12:43:41
 
cawa1975 schrieb am 26.08.2007 um 12:29:16:
ist es möglich ein Besuchervisum zu bekommen, auch jetzt noch da sie im 7. Monat schwanger ist.

Das liegt ganz im Ermessen des Botschaftsmitarbeiters, wobei hier wiederum die Rückkehrbereitschaft eine Rolle spielt. Die dürfte hier allerdings in Frage gestellt werden, zumal die Geburt in den Visumszeitraum fallen dürfte.

cawa1975 schrieb am 26.08.2007 um 12:29:16:
Das Kind dürfte ja dann problemlos als deutscher Staatsbürger ausreisen. Aber was ist mit der Mutter?  


Die Mutter stellt einen Antrag auf FZF nach § 28 (3); weder Deutschkenntnisse - die allerdings schon hat - noch der LU muß nachgewiesen werden. Bei der FZF ist keine VE notwendig.

M. M. nach ist die abgegebene Vaterschaftsanerkennung erst einmal nur vor einer deutschen Behörde gültig. Diese müßte auch noch vor einer ukrainischen Behörde abgegeben werden.

Zitat:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem ausländischen


1. Ehegatten eines Deutschen,
 
2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
 
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge


trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
cawa1975
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung vom Kind und weitere Fragen
Antwort #2 - 26.08.2007 um 13:48:22
 
Hallo Trixie,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Kann die Mutter auch einen Antrag auf FZF stellen obwohl ich nicht der vater bin? Klar sie würde hier bei mir wohnen mit dem Kind, reicht das den deutschen behörden aus um ihr die ausreise zu genehmigen? Oder was müsste ich noch vorweisen damit sie als Mutter hierherdürfte?

Nochmals vielen Dank:-) cawa1975
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung vom Kind und weitere Fragen
Antwort #3 - 26.08.2007 um 14:56:43
 
cawa1975 schrieb am 26.08.2007 um 12:29:16:
Der Kindesvater hat, so Ihre Aussage auch eine Bestätigung auf der Ausländerbehörde gelassen das er der Kindesvater ist. Es wurde der Pass kopiert und auch ein Dokument ausgefüllt. Leider hat sie davon weder eine Kopie noch sonstige Dokumente die das bezeugen das, das Kind einen deutschen Vater hat, oder bekommt. Nur Bestätigungen vom Frauenarzt und Krankenversicherung hat Sie das die Schwangerschaft hier festgestellt wurde.

Hm... eventuell wäre es möglich, das Du mit einer entsprechenden Vollmacht von ihr bei der ABH, wo die Akte ja noch ist, Akteneinsicht nehmen und Kopien der relevanten Unterlagen über den Kindesvater anfertigen kannst.
Wenn darunter eine gültige Vaterschaftsanerkennung ist, wäre das ggf. bei der Geburtsbeurkundung im Ausland nützlich.

Ansonsten kannst Du hier  nachlesen, um Dich zu informieren, wie es mit einem im Ausl. geb. dt. Kind weiter geht.

Mehr möchte ich dazu im Moment nicht sagen, da es um zu viele Eventualitäten geht.

Zeppelin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung vom Kind und weitere Fragen
Antwort #4 - 26.08.2007 um 15:21:52
 
cawa1975 schrieb am 26.08.2007 um 13:48:22:
Kann die Mutter auch einen Antrag auf FZF stellen obwohl ich nicht der vater bin?  

Die Mutter kann nur einen Antrag zur FZF stellen, wenn ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Möglichkeiten, wie dies erfolgen könnte, hat Zeppelin bereits aufgezeigt.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung vom Kind und weitere Fragen
Antwort #5 - 26.08.2007 um 16:36:42
 
Ich habe das mal hierher verschoben, weil es dir im
Wesentlichen ja wohl um die Einreise der Dame
geht.

Eine Familienzusammenführung zu einem deutschen
Kind ist im Prinzip möglich. Allerdings sehe ich hier
noch kein deutsches Kind:
Zitat:
§ 4 StAG

(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muss abgegeben oder das Feststellungsverfahren muss eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.

(Hervorhebungen vom mir)

cawa1975 schrieb am 26.08.2007 um 12:29:16:
Um für das Kind einen Deutschen Pass zu erlangen braucht man ja soviel wie ich weiß eine vaterschaftsanerkennung. Diese wurde ja schon gegeben in Rüsselsheim bei der AB.

Ich weiß ja nicht was da bei der ABH abgegeben wurde,
eine Vaterschaftsanerkennung wohl eher nicht.

Eine Vaterschaftsanerkennung ist ein formeller Vorgang,
der aber sicherlich nicht bei einer Ausländerbehörde
abgewickelt wird. Üblicherweise fällt dies in die Zustän-
digkeit der Jugendämter. Bei gewöhnlichem Aufenthalt im
Ausland ist die deutsche Auslandsvertretung zuständig.

Um wirksam zu werden, bedarf die Vaterschaftsanerkennung
zwingend die schriftliche Zustimmung der Mutter, und es
darf natürlich auch keine andere Vaterschaft bestehen
(z.B. dadurch, dass die Mutter verheiratet ist).
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung vom Kind und weitere Fragen
Antwort #6 - 26.08.2007 um 16:45:21
 
cawa1975 schrieb am 26.08.2007 um 12:29:16:
Hier sogar das Kind geboren werden soll, oder darf??


Das ist vor allem eine versicherungstechnische Frage und da sie wohl kaum in Deutschland versichert ist, müßt Ihr wohl oder übel die Entbindung aus der eigenen Tasche bezahlen, eine Reisekrankenversicherung wird diese Kosten sicher nicht übernehmen.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung vom Kind und weitere Fragen
Antwort #7 - 26.08.2007 um 17:14:38
 
Ralf schrieb am 26.08.2007 um 16:36:42:
Eine Familienzusammenführung zu einem deutschen
Kind ist im Prinzip möglich. Allerdings sehe ich hier
noch kein deutsches Kind: ...

Ich weiß ja nicht was da bei der ABH abgegeben wurde,
eine Vaterschaftsanerkennung wohl eher nicht.

Eine Vaterschaftsanerkennung ist ein formeller Vorgang,
der aber sicherlich nicht bei einer Ausländerbehörde
abgewickelt wird. ...

Deshalb hatte ich mich so zurückhaltend ausgedrückt, denn ich meine auch, dass eine Vaterschaftsanerkennung der casus knacktus in der Sache ist.

Ob der KV dazu bereit ist, scheint hier eben fraglich zu sein. Wenn nämlich nicht, käme es auf ein Feststellungsverfahren an, das sicher nicht in wenigen Wochen erledigt wäre.

Ergo sollte der Versuch unternommen werden, den KV gütlich zur Einsicht zu bringen.

Zeppelin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung vom Kind und weitere Fragen
Antwort #8 - 26.08.2007 um 17:59:21
 
Zeppelin schrieb am 26.08.2007 um 17:14:38:
Wenn nämlich nicht, käme es auf ein Feststellungsverfahren an, das sicher nicht in wenigen Wochen erledigt wäre.  

Gibt es da Vereinbarungen zwischen Deutschland und der Ukraine, dass der biologische Vater das machen muß?

Zeppelin schrieb am 26.08.2007 um 17:14:38:
Ergo sollte der Versuch unternommen werden, den KV gütlich zur Einsicht zu bringen.  

[inv]Und wenn nicht, dann könnte auch cawa1975 die Vaterschaft anerkennen, sofern dies auch die KM will.[/inv]

Änderung:
Bitte nicht solche "wertvollen" Tipps geben  Ärgerlich  
Tippi


trixie
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 26.08.2007 um 23:03:40 von Tippi »  
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung vom Kind und weitere Fragen
Antwort #9 - 26.08.2007 um 18:32:21
 
trixie schrieb am 26.08.2007 um 17:59:21:
Und wenn nicht, dann könnte auch cawa1975 [inv]die Vaterschaft anerkennen[/inv], sofern dies auch die KM will.

trixie

Genau diesen Hinweis habe ich mir lieber verkniffen, weil das in jeder Hinsicht mehr als 'grenzwertig' wäre.

Ist ja auch stark anzuzweifeln, wenn die beiden sich erst 'kennengelernt' haben, als die Schwangerschaft längst eingetreten war und entsprechend dokumetiert wurde.

Zeppelin


Änderung:
hab das Zitat von Trixie hier auch unsichtbar gemacht   Tippi
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 26.08.2007 um 18:43:05 von Tippi »  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung vom Kind und weitere Fragen
Antwort #10 - 26.08.2007 um 18:41:10
 
Zeppelin schrieb am 26.08.2007 um 18:32:21:
Ist ja auch stark anzuzweifeln, wenn die beiden sich erst 'kennengelernt' haben, als die Schwangerschaft längst eingetreten war und entsprechend dokumetiert wurde.  

Wie oft haben wir die Sache mit der Vaterschaftsanerkennung hier im Forum besprochen und festgestellt, dass es legal ist, eine Vaterschaft anzuerkennen, auch wenn man weiß, dass man gar nicht der Vater des Kindes sein kann. Bin aber jetzt zu träge, diese Threads und Gerichtsurteile herauszusuchen. Wenn aber die Vaterschaftsanerkennung einen faden Beigeschmack liefert, dann kann man auch über eine Adoption nachdenken.  Zwinkernd

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung vom Kind und weitere Fragen
Antwort #11 - 26.08.2007 um 19:07:14
 
trixie schrieb am 26.08.2007 um 18:41:10:
Wie oft haben wir die Sache mit der Vaterschaftsanerkennung hier im Forum besprochen und festgestellt, dass es legal ist, eine Vaterschaft anzuerkennen, ...

Mag schon sein, aber ich denke, dass die Leute, die das Forum vor allem für ihre Fragen nutzen, auch einen gewissen Vertrauensschutz genießen.

Will sagen: Da kommt man entweder von selbst drauf oder aber müsste über die gesamte - hier kaum vorstellbare - Tragweite aufgeklärt werden.

Denk mal bitte an sämtliche unterhaltsrechtlichen Fragen auch im Zusammenhang mit der anstehenden Scheidung und allen weiteren Konsequenzen bei dem Familiennachzug.

Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.

Ich hoffe die Mod. sieht das nun nicht gleich als Kardinalfehler an.

Nix für ungut,
Zeppelin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung vom Kind und weitere Fragen
Antwort #12 - 26.08.2007 um 19:21:46
 
Zeppelin schrieb am 26.08.2007 um 19:07:14:
Will sagen: Da kommt man entweder von selbst drauf oder aber müsste über die gesamte - hier kaum vorstellbare - Tragweite aufgeklärt werden.  

Wie soll man von selber auf etwas ausgefallene und nicht alltägliche Konstellationen kommen, wenn keiner darauf Bezug nimmt? Ehrlich gesagt, ich hätte mir auch nicht vorstellen können, dass so etwas rechtlich zulässig ist, denn wie soll ich denn eine Vaterschaft anerkennen, wenn ich zum Zeitpunkt der Empfängnis mit der Dame noch gar nicht bekannt war?

Zeppelin schrieb am 26.08.2007 um 19:07:14:
Denk mal bitte an sämtliche unterhaltsrechtlichen Fragen auch im Zusammenhang mit der anstehenden Scheidung und allen weiteren Konsequenzen bei dem Familiennachzug.  

Über dieses Thema brauchen wir uns eigentlich gar nicht unterhalten, denn dann müßte jeder vor der Ehe erstmal eine "Ehetest" - so wie gestern in "Verstehen Sie Spaß" machen. Da sind sich viele über die Folgen nicht im Klaren.
Mancher heiratet um jemanden in der Not zu helfen und gerät dann selber in Not?

Zeppelin schrieb am 26.08.2007 um 19:07:14:
Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.  

Das haben diejenigen in der Hand die es in der Hand haben wollen.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung vom Kind und weitere Fragen
Antwort #13 - 26.08.2007 um 19:56:24
 
trixie schrieb am 26.08.2007 um 19:21:46:
... wie soll ich denn eine Vaterschaft anerkennen, wenn ich zum Zeitpunkt der Empfängnis mit der Dame noch gar nicht bekannt war?

Laut lachend Laut lachend Laut lachend Das dürfte gar nicht gehen, wenn die Angabe in Deinem Profil richtig ist.  Zwinkernd

Aber Spass beiseite: Unbedenklich fände ich es, wenn sich ein entschlossener User per Suchfunktion etc. selbst die Infos zusammensammelt und dabei die Möglichkeiten und Risiken erkennt.

Deine Rechtfertigungsargumente lasse ich nicht gelten. Vonwegen Zitat:
Das haben diejenigen in der Hand die es in der Hand haben wollen.
Hier in D kannst Du auch nicht so ohne weiteres eine Schusswaffe an jemanden verkaufen, der nicht zum Erwerb berechtigt und zur Benutzung befähigt ist!
Tust Du es doch, bist Du erheblich mitverantwortlich, wenn damit etwas schief geht!

Ende der Meldung!
Z.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung vom Kind und weitere Fragen
Antwort #14 - 26.08.2007 um 20:12:38
 
Zeppelin schrieb am 26.08.2007 um 19:56:24:
  Das dürfte gar nicht gehen, wenn die Angabe in Deinem Profil richtig ist.    

Soll ich jetzt auch darüber lachen, oder mich kopfschüttelnd fragen, ob du den Kern meiner Aussage nicht verstanden hast.

Zeppelin schrieb am 26.08.2007 um 19:56:24:
Hier in D kannst Du auch nicht so ohne weiteres eine Schusswaffe an jemanden verkaufen, der nicht zum Erwerb berechtigt und zur Benutzung befähigt ist!  

Und was hat das jetzt mit einer Vaterschaftsanerkennung oder Adoption zu tun? Achso! Du meinst, hinterher könnte er sich die Kugel geben.

Es geht doch darum, dass jeder für sein Tun oder nicht Tun selber verantwortlich ist.
Ob jemanden die Folgen einer Vaterschaftsanerkennung oder Adoption bekannt ist oder nicht, brauchen wir hier nicht zu diskutieren; sicherlich nehmen fragende User gern dein Beratungsangebot hierzu an.  Zwinkernd

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema