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Integrationskurs ein Muß? (Gelesen: 3.542 mal)
zlato
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15.08.2007 um 13:59:02
 
Hallo zusammen! Folgende Situation: Mein Mann ist seit April diesen Jahres hier bei mir in Deutschland, war aber schonmal für 2,5 Jahre hier und kann recht gut Deutsch, geht alleine einkaufen etc. und kommt echt gut klar. Darüber hinaus hat er schon Arbeit gefunden. Dort spricht er auch den ganzen Tag nur mit deutschen Kollegen. Er arbeitet täglich von 8.00 bis 17.00 Uhr. Wir haben uns wegen des Integrationskurses erkundigt und der einzige Kurs, den es gibt, der fängt um 17.00 Uhr an und geht bis 21.00 Uhr und das 4x die Woche. Die Arbeitsstelle meines Mannes ist 25 km von unserem Wohnort entfernt, d. h. er müsste sich abhetzen um zum Kurs zu kommen und wäre doch zu spät, da er ja bis 17.00 Uhr arbeitet. Meine Frage ist nun: Da er ja schon deutsch kann und auch weiterhin zu Hause lernt - m u s s er den Integrationskurs besuchen oder reicht es, wenn er nach 2 Jahren beweist, daß er Deutsch kann? Bekommt er nach 2-3 Jahren Probleme wg. Visa/NE, wenn er nicht zum Integrationskurs geht? Wäre für jede hilfreiche Antwort SEHR dankbar
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trixie
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Antwort #1 - 15.08.2007 um 14:11:46
 
Hier kannst du die Vorraussetzungen für den Intergrationskurs nachlesen, bzw. aus welchen Gründen er keinen Integrationskurs machen muß; in deinen Fall sicherlich § 4 Abs. 2 anwendbar.

http://www.info4alien.de/gesetze/intvo.htm#4

Ob er nun vom Integrationskurs befreit ist oder er ihn einfach nicht besucht, hat das bei deutsch-verheirateten keine Auswirkung bei der Verlängerung der AE bzw. dem Erhalt der NE.

trixie
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zlato
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Antwort #2 - 15.08.2007 um 15:07:23
 
Habe halt nur Angst, daß wenn er nicht hingeht, er Probleme bekommen könnte, da der zuständige Mitarbeiter der ABH meinte, daß er das schon hinbekommt mit Arbeit und Kurs (er weiß, daß mein Mann deutsch kann, da sie sich immer unterhalten). Er meinte, er soll einfach mal mit dem Arbeitgeber sprechen, ob er früher gehen darf oder beim Kurs, ob es was ausmacht, wenn er 15 min. später kommt.
Ein paar Monate zuvor meinte er allerdings, daß die ABH eher bei denjenigen hinterher ist, die keine Arbeit haben und kein Deutsch sprechen und jetzt auf einmal sagt er, daß er den Kurs doch besuchen muß/soll. Irgendwie blicke ich da nicht mehr durch. Habe halt einfach Angst, daß sich evtl. die Gesetze ändern könnten und in 1,5 Jahren folgt dann eine saftige Geldstrafe oder schlimmer  unentschlossen


@Trixie Vielen Dank für Deine schnelle Antwort!

Super Forum!

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trixie
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Antwort #3 - 15.08.2007 um 15:25:29
 
zlato schrieb am 15.08.2007 um 15:07:23:
Habe halt einfach Angst, daß sich evtl. die Gesetze ändern könnten und in 1,5 Jahren folgt dann eine saftige Geldstrafe oder schlimmer  

Davor brauchst du sicherlich keine Angst haben.

Anhand der §§ 44 und 44a AufenthG bestehen sogar Zweifel, ob dein Mann überhaupt integrationskursberechtigt ist.

Die Forderung jeden Tag 15 Minuten früher von der Firma nach Hause zu gehen. Ich weiß nicht, ob das in der heutigen Wirtschaftslage eine gute Ausgangsposition ist. Du schreibst selber, dass der nächste Kurs 25 Kilometer weit entfernt ist. In Anbetracht der von dir geschilderten Situation sehe ich die Sache als unzumutbar an. Dein Mann kommt dann um 21:30 Uhr nach Hause und muß an nächsten Tag pünktlich um 7:00 Uhr in der Firma auf der Matte stehen.

Hast du von der ABH schon etwas Schriftliches erhalten, bzw. eine Teilnahmeberechtigung oder bezogen sich deine Aussagen auf ein mündliches Gespräch mit dem SB der ABH?

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Antwort #4 - 15.08.2007 um 15:36:34
 
Nicht der Kurs ist 25 km weit entfernt, sondern die Arbeitsstelle. D. h. er fährt zu Arbeit 25 km und zurück 25 und dann müßte er um 17.00 Uhr zum Kurs hetzen bis 21.00 Uhr und das monatelang. Er war schon bei einem Kursträger und hat dort einen Test gemacht (so unvorbereitet zwischen Tür und Angel). Dort meinte man, daß er den Kurs machen muß, aber 200 Std. weniger als nötig. D. h. anstatt 600 Std. + 30 Std. Orient.-Kurs muß er "nur" 430 Std. insgesamt machen.
Ja, wir haben das schriftlich bekommen - die Teilnahmeberechtigung haben wir dort abgegeben. Die meinten, daß er erst 2 Monate später anfängt, weil er ja schon Vorkenntnisse hat. Das Gespräch dort mit der Mitarbeiterin hat mein Mann übrigens komplett alleine geführt.

Habe dem Mitarbeiter der ABH auch gesagt, daß ich das schon sehr hart finde, daß er bis 21.00 Uhr zum Kurs soll und am nächsten Morgen muß er wieder in die Firma. Er meinte dann, daß das andere Leute, die nebenbei Abendschule oder Studium machen, auch schaffen würden und das wäre nunmal so

Hätte er den Kurs nötig, würde ich das noch verstehen, aber er ist so clever und macht so gute Fortschritte + Vorkenntnisse, daß ich finde, daß der Kurs vergeudete Zeit wäre
Gegen den Orientierungskurs sage ich nichts, das kann man ihm zumuten, aber 400 Std. + jeden Tag 8,45 Std. arbeiten gehen finde ich schon hart
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Antwort #5 - 16.08.2007 um 13:44:07
 
Sorry nochmal: Wenn denn mein Mann den I-Kurs jetzt nicht besucht und wir dann nach 2 Jahren zur ABH gehen und die sich dann weigern, ihm eine Visa und nach 3 Jahren eine NE auszustellen, was machen wir dann? Dürfen die das theoretisch?
Vielleicht ist hier gerade ein Mitarbeiter einer ABH anwesend, der mich kurz aufklären könnte, was passieren könnte? Wäre spitze! Danke schonmal
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Antwort #6 - 16.08.2007 um 14:34:54
 
Zitat:
Dürfen die das theoretisch?


Nein, und vor allem, sie dürfen es auch praktisch (!) nicht, wenn die sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung der NE vorliegen.

Ich bin zwar kein ABH - Mitarbeiter, aber das sage ich hier in voller Gewissheit und mit der Erfahrung jahrelanger Beratung von Migranten, auch in Eurer Situation.

Kannst aber sicherheitshalber noch ein bisserl warten, ob mir nicht doch ein Experte hier widerspricht.  Zwinkernd

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Antwort #7 - 16.08.2007 um 14:45:59
 
schweitzer schrieb am 16.08.2007 um 14:34:54:
Kannst aber sicherheitshalber noch ein bisserl warten, ob mir nicht doch ein Experte hier widerspricht.  Zwinkernd

=schweitzer=



Ok, soviel Zeit muß sein  Zwinkernd

Das wäre wirklich spitze, wenn Du Recht hättest (wovon ich ausgehe)
Wie kann man denn dort argumentieren (bei der ABH) wenn die Mitarbeiter sich quer stellen? Darf ich dann sagen, daß das gegen das Gesetz verstößt oder wie sollen wir uns verhalten am Tag x?
Sorry, daß ich nerve, aber das Thema brennt mir echt unter den Nägeln
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Antwort #8 - 16.08.2007 um 14:56:33
 
zlato schrieb am 16.08.2007 um 14:45:59:
Wie kann man denn dort argumentieren (bei der ABH) wenn die Mitarbeiter sich quer stellen? Darf ich dann sagen, daß das gegen das Gesetz verstößt oder wie sollen wir uns verhalten am Tag x?  

Die werden sich nicht quer stellen. Da gibt es keine Grundlage. Es gibt keinen Paragraphen, das einem deutsch-verheirateten die Verlängerung der AE zwecks fehlenden Ikurs verweigert. Die Berechtigung am Ikurs teilzunehmen verfällt ohnedies nach einem Jahr.

trixie
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Antwort #9 - 16.08.2007 um 14:57:54
 
Ach, liebe zlato  Zwinkernd -

geht es entspannt an (selten genug, dass ich das sagen kann) - stellt, wenn es soweit ist, den Antrag. Ich gehe davon aus, dass im Zuge der bearbeitung in Eurem Falle niemand nach einem Integrationskurs fragen wird.  Es gibt schlicht und ergreifend keine Rechtsgrundlage dafür, bei deutschverheirateten Partnern, die alle sonstigen Voraussetzungen erfüllen, eine NE nicht zu erteilen weil kein Integrationskurs absoviert wurde.

Sollte (was wie gesagt völlig aberwitzig wäre) mit einer solchen Begründung der Antrag abgelehnt werden, gewinnst Du im Anschluss jedes Widerspruchs- bzw. Klageverfahren in der Angelegenheit. - Aber - ich bin sicher - soweit kommt es nicht!

So und nun, lehn Dich zurück, schenk Dir ein Glaserl Rotwein ein - trink es genüsslich (nicht gleich so:  :kippen: !!)  und denk nur noch an was Schönes!

Schöne Grüße -

=schweitzer=
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Antwort #10 - 16.08.2007 um 15:22:51
 

danke euch beiden für die Hilfe! Jetzt fällt mir echt ein Stein vom Herzen.

Wäre ich nicht auf der Arbeit, würde ich mir das ein- oder andere Gläschen mit Sicherheit zu Gemüte führen  Smiley

Vielen Dank für eure Hilfe, ihr seid spitze!

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