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Wie können wir ein Familienbuch anlegen, wenn ... (Gelesen: 2.003 mal)
caitlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie können wir ein Familienbuch anlegen, wenn ...
14.08.2007 um 22:51:44
 
Hallo!

Bin neu hier und habe ein Problem!

Mein Mann und ich habe am 20.07.2007 in Las Vegas geheiratet! Nun wollen wir statt einer Namensänderung, ein Familienbuch anlegen, jedoch können wir seinerseits keine Papiere vorlegen, weil alles vernichtet wurde!

Zum Hintergrund: Mein Mann wurde am 24.12.76 in Reschitz/Rumänien geboren! Die Eltern von ihm haben keine Unterlagen von ihm und seinem Bruder! Verwandschaft, die noch in Rumänien leben erhalten keine Unterlagen, trotz beglaubigter Vollmacht, da anscheind (laut Amt) alles vernichtet worden wäre! Das einzige was seine Eltern noch besitzen sind die Vertriebenenausweise, ausgestellt am 28.01.1984! Er besitzt die Deutsche Staatsbürgerschaft, hat also Perso, Pass etc. als eingetragener Deutscher! Eine Einbürgerungsurkunde gibt es jedoch auch nicht!

Das Anlegen eines Familienbuches ist also somit unmöglich laut unserem Amtes in Mössingen!

Was können wir nur tun?

Ich möchte nicht, dass es meine Kinder einmal so schwer haben wie wir, wenn sie mal heiraten wollen!

Ausserdem, was ist, wenn mal ein Kind da ist! Wie soll ich das denn dann eintragen lassen können?

Oder was ist, wenn er mal stirbt (Gott behüte, er soll noch einige viele Jahre an meiner Seite bleiben), aber was ist dann?


Ich denke man erliest wie verzweifelt ich bin und hoffe, dass mir irgendjemand helfen kann mit einem Rat!


LG
Caitlin
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 15.08.2007 um 01:08:39
 
Hi,

Ihr wollt nicht statt sondern für eine Namensänderung das Familienbuch anlegen lassen?

Wenn Ihr beide deutsche Staatsangehörige seid, müssen auch irgendwo die entsprechenden Papiere vorliegen.
Für einen deutschen Staatsbürger sollte es immer möglich sein, die Herkunft nachzuweisen und somit ein Familienbuch anzulegen.
Man wird entweder bei der Geburt oder durch Einbürgerung Deutscher und bei beidem sollte das durch deutsche Behörden festgehalten worden sein, inkl. Herkunft.

Wurde er denn eingebürgert oder war er von Geburt an Deutscher?

Gruß,
Norbert

"Amt" ist auch etwas vage. Schreibe doch bitte welches Amt.
Standesamt nehme ich an?



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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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caitlin
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 15.08.2007 um 09:51:06
 
Ich habe schon mit so vielen Ämtern telefontiert! Durch dass er in Rumänien geboren wurde, war er Rumäne! Er ist aber nun schon seit etlichen Jahren Deutscher! Das Problem ist ja, dass er ausser seines Perso´s/Reisepass überhaupt keine Papiere hat!

Keine Geburtsurkunde, keine Einbürgerungsurkunde!

Versuche momentan über das Landratsamt, wessen den Vertriebenenausweis weitere Info´s zu bekommen, denn die hatten ja damals auch irgendwelche Papiere gebraucht, oder?
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 18.08.2007 um 11:27:48
 
caitlin schrieb am 15.08.2007 um 09:51:06:
Versuche momentan über das Landratsamt, wessen den Vertriebenenausweis weitere Info´s zu bekommen, denn die hatten ja damals auch irgendwelche Papiere gebraucht, oder?


Hallo,

sicher wurden damals Urkunden verlangt, es könnte ggf. auch hilfrech sein, bei der damaligen Meldebehörde (die den ersten Perso ausgestellt hat) nachzufragen.

Existiert bei den Eltern tatsächlich keine COPIE der Geburtsurkunde mehr, kann ich mir kaum vorstellen?  Das waren die bei einer Ausreise als Vertriebene von den rumänischen Grenzbehörden angefertigten Abschriften des Certificat de nastere die ja bei einer Ausreise eingezogen wurden. Diese mit COPIE überschriebenen nur in Großbuchstaben ausgestellten Abschriften wurden von den deutschstämmigen Rumänen wie ein Augapfel gehütet weil es tatsächlich keinerlei andere Dokumente mehr gab.

Bei einem in 1984 eingereisten Vertriebenen ist allerdings der Vorwurf nicht unberechtigt, warum er die Zeit ungenutzt verstreichen ließ und nicht längst die Gelegenheit genutzt hat, seine Geburt nachbeurkunden zu lassen (§ 41 PStG) ??

Existiert wenigstens noch bei den Eltern ein Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes ? Liegen die Vertriebenenausweise der Eltern mit eingetragenen Kindern vor ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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