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AE Verweigerung, wegen Namesänderung durch Ehe ? (Gelesen: 2.539 mal)
Mikael321
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13.07.2007 um 11:05:57
 
Fall : Deutscher heiratet Russin. Ganz Normal in Deutschland mit Zustimmung ABH, Standesamt Botschaft --> Ehevisum. 1 Woche nach der Hochzeit, geht die Ehefrau zur ABH um eine AE zu beantragen. AE wird abgelehnt. Begründung :
Durch die Ehe, hat sich der Name der Ehefrau geändert. Erst soll ein neuer Pass mit dem neuen Ehenamen beantragt werden, sonst gibt es keine AE ! (Pass noch 8 Jahre gültig)

Rechtens oder nicht ? (Ich habe sowas noch nie gehört !)

Wenn jemand für rechtens votiert, bitte auch gleich mit Begründung bezüglich Staaten, die das deutsche Namesrecht nicht anerkennen. Was machen die  ?


Michael
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ronny
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Antwort #1 - 13.07.2007 um 11:26:42
 
Mikael321 schrieb am 13.07.2007 um 11:05:57:
Rechtens oder nicht ?  


Hallo,

ich vertrete mittlerweile diese Auffassung:

Der Pass wird unter bestimmten Voraussetzungen(analog der deutschen Regelung) ungültig, weil er eine Angabe enthält, die nicht mehr zutrifft (nämlich den Ehenamen).

Das gilt für die Staaten, die ein Namensrecht in der Ehe kennen , die Namensänderung annehmen und deren Passrecht ähnliches vorsieht, wie das deutsche Passrecht.

Was sagt das russische Passrecht dazu ?


Grüße
Ronny Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 13.07.2007 um 12:19:45 von ronny »  

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Mikael321
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Antwort #2 - 13.07.2007 um 12:06:26
 
ronny schrieb am 13.07.2007 um 11:26:42:
Der Pass wird unter bestimmten Voraussetzungen(analog der deutschen Regelung) ungültig, weil er eine Angabe enthält, die nicht mehr zutrifft (nämlich den Ehenamen).Das gilt für die Staaten, die ein Namensrecht in der Ehe kennen , die Namensänderung annehmen und deren Passrecht ähnliches vorsieht, wie das deutsche Passrecht. Was sagt das russische Passrecht dazu ?
Das ist kein Problem. Einen neuen Pass gibt es schon. Bis darauf das es lange dauern kann, bis der neue Pass da ist. Aber bis dahin, ist der alte Pass gültig. In Russland, kommt ein Stempel, in den Pass, das der Name geändert wurde, und die Person jetzt verheiratet ist. Aber meines Wissens, nur im Inlands Pass.  Bei uns stand auf der AE : Name nach Deutschem Namesrecht : XYZ . Der neue Pass hat 8 Monate gedauert. Also deutlich länger, als das Visum bei den meisten gültig ist. (Bei uns zur Ehe, sowieso schon abgelaufen) Was passiert denn dann in der Zeit, wo der neue Pass, noch nicht da ist ? Fiktionsbescheinigung ? Arbeitserlaubnis ??

Wie sieht es denn, bei D-D verheiratet aus ? Der Pass dauert ja auch 2 Monate ? Mädchenname dann ungültig ? (Ok , bei uns gibt es eine Notlösung in green)


Michael
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ronny
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Antwort #3 - 13.07.2007 um 12:17:06
 
Mikael321 schrieb am 13.07.2007 um 12:06:26:
Das ist kein Problem. 


Du hast mich nicht verstanden, sorry Zwinkernd

Sagt das russische Passrecht:

Der Pass wird ungültig wenn sich der Name ändert (das sagt nämlich das deutsche PassG) ?

Wenn das der Fall wäre, müßte sie den Pass abgeben und sich einen neuen ausstellen lassen, obwohl der Zeitablauf noch nicht eingetreten ist.

In Deutschland ist die Regelung im § 11 Ziffer 2 PassG :

Ein Pass wird ungültig wenn

...

2. Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder -mit Ausnahme der Angaben über den Wohnort- unzutreffend sind;

...

Der Name einer verheirateten Person deren Geburtsname nicht Ehename wurde lautet vollständig:
A, geb. B ergo ist die Angabe im Pass bei Familienname B unzutreffend, der Pass mithin ungültig, so auch die entsprechende Kommentierung zum PassG (VGH BW, Urteil vom 15.07.1999, leider keine andere Fundstelle bekannt: VBlBW 2000, 122).

Wenn es eine vergleichbare Regelung im russischen Passrecht gibt, hab jetzt keins da, dann ist der Pass bereits ungültig, da sie ihren Namen geändert hat.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #4 - 13.07.2007 um 12:32:19
 
Zitat:
Rechtens oder nicht ? (Ich habe sowas noch nie gehört !)

Wurde bei uns bzgl UA Pass "damals" (2002) auch schon so gehandhabt. ABH hatte bis Änderung Pass eine FBesch ausgestellt und ebenfalls angemerkt, dass die wohl noch ein paar mal verlängert werden muss, da Pass-Beschaffung UA sehr langwierig. Haben's dann aber doch vor Ablauf der ersten FBesch geschafft Zwinkernd

Bei anderen hier im Forum kam offensichtlich seitens der ABH der von dir erwähnte Eintrag in den Pass. Im Nachhinein bin ich unserer alten ABH aber mehr oder weniger dankbar, da wir so "gezwungen" waren die Botschafts-Reg zu machen und ohne Druck hätten wir uns den Aufwand sicher gespart. Bis dann später irgendwann der Ärger losgegangen wäre ...
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Mikael321
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Antwort #5 - 13.07.2007 um 12:45:18
 
ronny schrieb am 13.07.2007 um 12:17:06:
Du hast mich nicht verstanden, sorry Zwinkernd

Ich denke, schon.

Russen sagen : Pass gültig, trotz anderen Namen -> AE muss erteilt werden !
Russen sagen : Pass Ungültig --> AE, kann verweigert werden !
(Russen = Russisches Recht)

Michael

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Antwort #6 - 13.07.2007 um 12:59:21
 
§ 56 Ausweisrechtliche Pflichten
Ein Ausländer, der sich im Bundesgebiet aufhält, ist verpflichtet,

unverzüglich einen neuen Pass oder Passersatz zu beantragen, wenn der bisherige Pass oder Passersatz aus anderen Gründen als wegen Ablaufs der Gültigkeitsdauer ungültig geworden oder abhanden gekommen ist,
unverzüglich einen neuen Pass oder Passersatz oder die Änderung seines bisherigen Passes oder Passersatzes zu beantragen, sobald im Pass oder Passersatz enthaltene Angaben unzutreffend sind.


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Antwort #7 - 13.07.2007 um 13:25:05
 
Mikael321 schrieb am 13.07.2007 um 12:45:18:
Ich denke, schon.

Russen sagen : Pass gültig, trotz anderen Namen -> AE muss erteilt werden !
Russen sagen : Pass Ungültig --> AE, kann verweigert werden !
(Russen = Russisches Recht) 

Wenn das stimmen sollte, kann man es sich doch bestätigen lassen und damit zur ABH gehen, denn der ABH geht es ja wirklich nur darum, ob der Pass durch die Namensänderung noch gültig ist, oder eben nicht Zwinkernd
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Antwort #8 - 30.07.2007 um 20:20:59
 
Das russische Passgesetz erlaubt es, den Pass mit dem Geburtsnamen solange weiterzu verwenden, bis ein neuer Pass ausgestellt ist. Sagt mir mein Freund beim russichen Konsulat. Das kann ich selbst nicht überprüfen, da ich den Originaltext zwar lesen, aber nur begrenzt verstehen kann.

Erforderlich nach russischem Recht ist es, den namen im Inlandspass SOFORT ändern zu lassen. geht auf dem Konsulat, sofern man dort angemeldet ist.

Die Praxis (welche wir ja auch selbst erfahren haben), einen (deutschen) Stempel in den russischen Pass zu drücken, der den neuen Familiennamen bescheinigt, ist zwar (auch für uns so gewesen) sehr bequem, jedoch fragwürdig, das sie wohl in die Passhoheit eines fremden Staates eingreift.
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Zeppelin
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Antwort #9 - 18.08.2007 um 09:42:37
 
Bei uns hatte weder die dt. noch die russ. die Fortgeltung des Passes meiner Frau, der noch auf ihren Mädchennamen lief, beanstandet.
Sie bekam die AE in den Pass mit dem Vermerk: "Der Name lautet nach dt. Recht..."

Ihren russ. Inlandspass hat sie dann unverzüglich auf den Ehenamen ausstellen lassen. Den Reisepass dann erst kurz vor dessen Ablauf - aber in RUS, nicht über's Konsulat (wg. Dauer und Kosten).
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