Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
gültigkeit Hochheitsurkunde und weiteres... (Gelesen: 3.610 mal)
RASCHIDO
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 63

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag gültigkeit Hochheitsurkunde und weiteres...
13.08.2007 um 14:34:38
 
hallo alle miteinander,

habe folgende probleme und fragen,

1. bin jetzt mit meiner marokk. frau seit sommer letzten jahres verheiratet. ich bin deutscher staatsbürger, und sie hat auch visum und alles drum und dran bekommen. sie ist jetzt hier bloß unsere heiratsurkunde wird hier vom standesamt nicht akzeptiert, also wurden wir jetzt erstmal als einzelpersonen angemeldet.

grund: es scheinen wohl zuviele fälschungen im umlauf zusein und ich soll 250 € bezahlen dann wird die urkunde nach marokko geschickt und muss nochmal noteriell beglaubigt werden, falls ich das richtig verstanden habe von der standesbeamtin.

meine frage nun da ich azubi bin und kindergeld immernoch bekomme, steht es mir weiterhin noch zu als "verheirateter"? ich weise bewusst auf die gänsefüsschen in dem verheirateter hin, da ich ja eigentlich in deutschland nicht als verheiratet gellte.

2. meine frau ist jetzt im zweiten monat schwanger, also ende märz wird das baby dann hoffentlich gesund kommen. dazu hätte ich gern zwei sachen gewusst, a) steht mir falls mir nach frage eins tatsächlich noch kindergeld zusteht, selbst wenn ich vater bin noch kindergeld zu? (ich gebe zu, es ist wohl eher unwarscheinlich aber man weiß ja nie)
b) was steht mir und meiner "Frau" fürs baby zu, also was erhalten wir an unterstützung???

(kindergeld 154€ und Elterngeld ist klar aber was noch?stimmt es tatsächlich das erziehungsgeld wegfällt wegen dem elterngeld?, das wäre schade da man ja elterngeld für 2 jahre bekommen hat und elterngeld nur für 1 jahr)

wäre echt nett wenn mir jemand weiter helfen könnte Zwinkernd

mfg RASCHIDO
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gültigkeit Hochheitsurkunde und weiteres...
Antwort #1 - 13.08.2007 um 15:00:23
 
RASCHIDO schrieb am 13.08.2007 um 14:34:38:
steht es mir weiterhin noch zu als "verheirateter"?  


Entscheidung Bundesfinanzhof: Urteil vom 02.03.2000 Az: VI R 13/99
Zitat:
1. Der Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind erlischt grundsätzlich ab der Eheschließung des Kindes, weil er eine typische Unterhaltssituation der Eltern voraussetzt, die nicht mehr besteht, wenn der Ehegatte des Kindes zu dessen Unterhalt verpflichtet ist.

2. Die auf den Heiratsmonat und die Folgemonate entfallenden Einkünfte und Bezüge des Kindes einschließlich der Unterhaltsleistungen des Ehegatten sind nicht anzurechnen.

3. Der Kindergeldanspruch für den Heiratsmonat bleibt erhalten

Normen: EStG 1997 5 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, S 32 Abs. 4 Sätze 2, 6 und 7, § 63 Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 66 Abs. 2 GG Art. 3

M.M. nach wäre der Kindergeldanspruch bereits ab der Eheschließung im letzten Jahr erloschen.

RASCHIDO schrieb am 13.08.2007 um 14:34:38:
was steht mir und meiner "Frau" fürs baby zu, also was erhalten wir an unterstützung???  

Evtl. steht euch ALG II zu, wenn euer Einkommen unter dem ermittelten Bedarf liegt.

RASCHIDO schrieb am 13.08.2007 um 14:34:38:
stimmt es tatsächlich das erziehungsgeld wegfällt wegen dem elterngeld?,  

Ja das stimmt. Somit haben Familien einen finanziellen Nachteil gegenüber der alten Regelung, wenn die werdende Mutter vorher nicht gearbeitet hat und ein entsprechendes Einkommen erzielen konnte.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
remich
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 50
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gültigkeit Hochheitsurkunde und weiteres...
Antwort #2 - 13.08.2007 um 20:28:30
 
Hallo Raschido, habt ihr die Heiratsurkunde in Rabat oder Agadir übersetzen und legalisieren lassen?- Dann müsste sie hier eigentlich anerkannt werden. Damit hatten wir heir in Bremen vor gut einem Jahr keine Probleme. Die haben sich kurz erkundigt und dann war der Personenstand geändert.
Wie hat deine Frau denn dass FZF-Visum bekommen, wenn eure Ehe nicht anerkannt wird? Oder ist sie mit einem anderen Visum eingereist?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
RASCHIDO
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 63

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gültigkeit Hochheitsurkunde und weiteres...
Antwort #3 - 14.08.2007 um 08:29:47
 
@trixi

heist das nun ich habe keinen anspruch oder wie? da wir ja wie gesagt nicht als verheiratet angemeldet sind ?

@remich

alles wurde in der deutschen botschaft in rabat gemacht

mfg RASCHIDO
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gültigkeit Hochheitsurkunde und weiteres...
Antwort #4 - 14.08.2007 um 09:12:51
 
RASCHIDO schrieb am 14.08.2007 um 08:29:47:
da wir ja wie gesagt nicht als verheiratet angemeldet sind ?

Ob deine Ehe eingetragen ist oder nicht spielt keine Rolle; trotzdem bist du verheiratet, sonst hätte sie kein Visum zur FZF bekommen.  Zwinkernd

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
RASCHIDO
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 63

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gültigkeit Hochheitsurkunde und weiteres...
Antwort #5 - 14.08.2007 um 15:13:31
 
@all,

gibt es denn jetzt noch andere hilfen fürs baby außer kindergeld und elterngeld???


mfg RASCHIDO
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gültigkeit Hochheitsurkunde und weiteres...
Antwort #6 - 14.08.2007 um 15:25:04
 
RASCHIDO schrieb am 14.08.2007 um 15:13:31:
gibt es denn jetzt noch andere hilfen fürs baby außer kindergeld und elterngeld???  

Wie schon erwähnt, Antrag auf ALG II stellen, Mehrbedarf wegen Schwangerschaft. Irgendwann ist aber jede Hilfe ausgereizt.  Zwinkernd

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sphynx
Junior Top-Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 228

derzeit Deutschland, Mexico
derzeit Deutschland
Mexico
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gültigkeit Hochheitsurkunde und weiteres...
Antwort #7 - 14.08.2007 um 16:01:16
 
Nünja, zum Thema "Hilfe für's Baby" gibt's ja noch die "üblichen Verdächtigen" wie Caritas, ProFamilia, etc. Die kann man alle mal anhauen... Aber, und verzeih mir meine freche Frage, wieso setzt man ein Kind in die Welt, wenn man nichts hat, womit man es versorgen kann??? Bisschen unüberlegt, oder, eher umgekehrt, "eiskalt" geplant?  Ärgerlich

Greetz
Sphynx
Zum Seitenanfang
  

No hay mal que dure 100 años, ni pendejo que lo aguante...
 
IP gespeichert
 
sunnysunshine
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gültigkeit Hochheitsurkunde und weiteres...
Antwort #8 - 14.08.2007 um 16:13:09
 
Sphynx schrieb am 14.08.2007 um 16:01:16:
Aber, und verzeih mir meine freche Frage, wieso setzt man ein Kind in die Welt, wenn man nichts hat, womit man es versorgen kann??? Bisschen unüberlegt, oder, eher umgekehrt, "eiskalt" geplant?Ärgerlich 

das ist schrottplatzreif  Ärgerlich
solche Fragen haben hier nichts zu suchen, wenn unbedingt nötig, dann tauscht diese Informationen per pn oder Mail aus, hab den Beitrag nur deshalb nicht verschrottet, da zumindest der erste Satz brauchbar war
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dete
Full Top-Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 373
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gültigkeit Hochheitsurkunde und weiteres...
Antwort #9 - 14.08.2007 um 16:30:04
 
alg2 für deine frau(unter berücksichtigung eventuellens einkommens),mehrbedarf schwangerschaft und erstausstattung für das baby(bett,kinderwagen uä) und die hälfte miete,gesetzliche krankenversicherung.

über kindergeld habe ich folgendes gefunden

Kindergeld nach Heirat
Nach der Heirat sind nicht mehr in erster Linie die Eltern, sondern der Ehepartner unterhaltspflichtig. Das Kindergeld entfällt daher (bei einem gut verdienenden Ehepartner) i. d. Regel ab dem Monat nach der Heirat (siehe Urteil des BFH aus dem Jahr 2000).

mündliche Auskunft der Familienkasse, Darmstadt:
Wenn das Kind heiratet, fällt das KG für die Kindergeldempfänger (Eltern des Kindes) nicht automatisch weg. Vor allem nicht, wenn das Kind weiterhin von den Eltern wirtschaftlich abhängig ist.
Die Heirat muss der Familienkasse mitgeteilt werden, und es kommt ein spezieller Fragebogen, in dem das Einkommen des Ehepartners ermittelt wird.
Für das Kind wird weiterhin das bisherige "Einkommen" angesetzt, also Brutto minus Sozialversicherung und Werbungskosten.
Beim Ehepartner wird das Nettoeinkommen ermittelt (Brutto minus Werbungskosten, Sozialabgaben und Steuern)
Wenn das Einkommen des Ehepartners höher als das Einkommen des "Kindes" ist, wird die Differenz zwischen beiden ermittelt. Die Hälfte dieser Differenz wird dem "Kind" als Einkommen zugeschlagen. Wenn sein Einkommen plus diesem "Unterhaltsanspruch" die Kindergeldgrenzen überschreitet, entfällt das Kindergeld; wenn die so ermittelten Einkünfte unter der Grenze bleiben, gibt es weiter Kindergeld für die Kindergeldempfänger.

nachzulesen hier http://www.klicktipps.de/kindergeld.php?x=14#heirat

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sphynx
Junior Top-Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 228

derzeit Deutschland, Mexico
derzeit Deutschland
Mexico
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gültigkeit Hochheitsurkunde und weiteres...
Antwort #10 - 14.08.2007 um 16:35:02
 
[inv]Verzeih, aber wenn man in einem Land lebt, wo man als In- oder Ausländer nicht mal einen feuchtwarmen Händedruck für ein Kind kriegt, wird man empfindlich bei so was, denn alle seine Fragen klingen nach "Abzocke"... Von mir aus schrotte meinen post, hier sind schon viel schlimmere Frotzeleien gelaufen und stehen geblieben...[/inv]

Respectfully yours,
Sphynx

[warnyel]bitte keine Diskussion über Mod- Entscheidungen, Verstoß gegen die NUB. sunnysunshine[/warnyel]
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 14.08.2007 um 16:45:16 von N/V »  

No hay mal que dure 100 años, ni pendejo que lo aguante...
 
IP gespeichert
 
myboo
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 121

Flensburg, Schleswig-Holstein, Germany
Flensburg
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gültigkeit Hochheitsurkunde und weiteres...
Antwort #11 - 15.08.2007 um 22:24:35
 
Hallo Raschido,

ich lese gerade deinen Text und wundere mich genauso darüber.  hä? hä? hä?
Habe plötzlich das Gleiche Problem, obwohl ich mich vor der Einreise schon hier im Forum und auf den Seiten des Auswärtigen Amtes informiert habe.
Dort wird ausdrücklich gesagt :

Die deutschen Auslandsvertretungen haben daher mit Billigung des Auswärtigen Amtes die Legalisation für Urkunden aus den folgenden Ländern z.Zt. ausgesetzt:

Afghanistan, Aserbaidschan, Bangladesh, Benin, Côte d'Ivoire, Dominikanische Republik, Dschibuti, Gambia, Ghana, Guinea, Haiti, Indien, Kambodscha, Kamerun, Kenia, Kongo (Demokratische Republik), Kongo (Republik), Laos, Marokko (nur Einstellung der Legalisation von Bescheinigungen, die nicht aus den Personenstandsregistern stammen), Mongolei, Myanmar, Nepal, Nigeria, Pakistan, Philippinen, Ruanda, Senegal, Sierra Leone, Sri Lanka, Tadschikistan, Togo, Tschad, Uganda, Usbekistan, Vietnam, Zentralafrikanische Republik.


Ich habe jetzt Arbeit gefunden und wollte meine Lohnsteuerkarte auf Klasse III ändern lassen ( wir sind beide bei mir angemeldet und leben ja auch zusammen ) und die Ausländerbehörde schrieb mir heute zurück, dass das merkwürdig sei, denn ohne Legalisation bzw Anerkennung der Urkunde hätte er ja normal nicht einreisen dürfen.
Damals bekam ich von der Botschaft bezüglich der Anerkennung keine Antwort.

Jetzt muss ich unbedingt die Lst-Karte vorlegen und mein Mann hat auch schon einen Job gefunden, aber eine Karte für ihn kann ebenso nicht ausgestellt werden, bevor das Problem nicht gelöst ist.

Ich versteh den ganzen Zirkus ehrlich gesagt auch nicht, denn eine Heiratsurkunde ist doch eine Personenstandsurkunde, oder etwa nicht ?

Bin ratlos und habe auch keine 250 Euro einfach mal so übrig und weiss auch nicht wo diese Überprüfung gesetzlich festgehalten sein soll.

Mal eine Frage an die Fachleute. Wo kann man dies nachlesen ?


Lieben Gruss
MyBoo
Zum Seitenanfang
  
myboo  
IP gespeichert
 
nixwissen
Silver Member
****
Offline


Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gültigkeit Hochheitsurkunde und weiteres...
Antwort #12 - 16.08.2007 um 00:38:10
 
Hi,

Ich habe das Gefühl, daß Eure Heiratsurkunde eben nicht aus so einem Personenstandsregister stammt.
Daß Eure HU nach unserem Verständniss eine Personenstandsurkunde ist, muss noch lange nicht heissen, daß sie in diesem Register ist.
Anders kann ich mir die Probleme nicht erklären.

Allerdings ist Eure HU doch schon von der Botschaft legalisiert, oder? Anders hätte er auch kein Visum bekommen.
Was will das Standesamt denn nun noch genau, was wird angezweifelt?

Gruß,
Norbert
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
IP gespeichert
 
remich
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 50
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gültigkeit Hochheitsurkunde und weiteres...
Antwort #13 - 16.08.2007 um 10:06:47
 
Hallo,es wird nicht die Heiratsurkunde selbst legalisiert, sondern nur bestätigt dass sie wirklich aus dem Personenstandsregister stammt. Wenn die Ehe nicht beim Familiengericht (Marokko) eingetragen wurde, also die Prozedur mit dem Besuch beim Adoul beendet war, habt ihr keine solche Heiratsurkunde. Allerdings ohne diese beglaubigten Nummern vom Famileingericht auf der Heiratsurkunde wäre sie sicherlich nicht von der Botschaft legalisiert worden und hätte es kein FZF gegeben.
Wir haben auf die Prozedur beim Standesamt verzichtet und sind gleich zum Stadtamt gegangen. Wir mussten dort die Urkunde vorlegen beim Ändern des Familienstandes, beim Anmelden meines Mannes und bei Beantragung  der Lohnsteuerkarte für meinen Mann.
Allerdings hatten wir überlegt ein Familienbuch anzulegen. Darauf haben wir verzichtet, als klar war, dass wir dafür noch einmal fast so viele Papiere brauchen würden wie für die Hochzeit.
Aber die für uns wirklich relevanten Sachen ließen sich ohne weiteres mit der HU alleine erledigen.
LG
remich
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
myboo
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 121

Flensburg, Schleswig-Holstein, Germany
Flensburg
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gültigkeit Hochheitsurkunde und weiteres...
Antwort #14 - 16.08.2007 um 10:43:19
 
Guten Morgen,

die Heiratsurkunde hat alle Stempel, wir waren bei den Adoulen, die Übersetzung ist ok und die Botschaft hat legalisiert.
Alle Nr.n sind eingetragen und auch beim Familiengericht in Marokko.

Ich nehme an, dass einzig und allein der angetackerte Zettel der Botschaft  Verwirrung stiftet und sich ab letztem Jahr die Gesetze oder Auffassung der Behörden geändert hat, dass Marokko inzwischen unsicherer ist, aber verstehen kann ich es nicht, denn wir mussten nicht einen Dirham bezahlen, damit wir einen Stempel schneller bekommen etc.
Die waren dort sehr, sehr genau und inzwischen ist es komplett verboten da drüben Schmiergelder anzunehmen.
Die Gesetze in Marokko müssen also mehr eingehalten werden seit geraumer Zeit.

Remich... bei dir wars anders und bei einer Freundin von mir auch, aber das ist mind. 1 Jahr her.

Familienbuch wollte ich machen, aber etwas später und mit ihm zusammen und dann wenn ich wieder flüssiger mit dem Geld bin und wir uns auf den familiennamen geeinigt haben, denn ich habe auch noch Kinder, die meinen Namen tragen.

Ich war überall mit dem Original, sogar das Finanzamt hat eine Kopie.

Irgendwo muss ja stehen in welchem Fall laut Gesetz steht, dass die Ämter in D.  die Urkunde beim Notar in Marokko prüfen lassen müssen und mir die Kosten dafür auferlegen.

Hab jetzt Arbeit, der Lohn kommt viel später und Steuerkarte muss dafür korrigiert werden, was aber nicht möglich ist, wenn das noch Wochen dauert.
Soll ich jetzt lieber Stress haben und den Job aufgeben, oder wo soll das hinführen ?
Mein Mann kann Arbeit bekommen für ca. 3 Monate, aber natürlich auch nur mit Steuerkarte und Sozialversicherungsausweis.

Dabei hatte ich selbst im Januar schon alle Behörden gebeten doch endlich mal definitiv zu sagen, ob die Urkunde anerkannt ist bzw. ob die noch geprüft werden muss.

Jetzt hab ich den Salat und nicht die ! Das finde ich echt nicht witzig.

Man macht und tut und dann sowas. Dann hätte ich ja auch den Unterhalt vom Ex-Mann behalten können,  LOL , wenn ich nicht anerkannt verheiratet bin.
Das widerspricht sich doch, oder ?

Ich werd nochmal bei meinem Office anrufen, aber die Sachbearbeiterin tut mir echt leid, denn sie ist selbst neu dort und muss sich leider erst erkundigen.

Mir kommt schon in den Kopf " Schikane ausüben und Geld machen "

Was passiert denn, wenn ich das nicht bezahlen kann ????

Schade, wenn er dadurch den Job nicht machen kann und ich wieder nur Probleme am Hals hab, wo drunter dann auch mein Sohn leiden muss.
Der wär auch mal wieder dran neue Klamotten zu bekommen....


Naja, mal abwarten.  Ärgerlich

LG MyBoo

Zum Seitenanfang
  
myboo  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema