Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Satz in Mitteilung des RP (Gelesen: 1.274 mal)
menina
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 28
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Satz in Mitteilung des RP
09.08.2007 um 17:24:12
 
Hallo!
Ganz kurze Frage: ein Antrag auf Befristung der Einreisesperre wurde gestellt (Abschiebung wegen Straftat, BtmG, 4 Jahre ohne Bewährung, dt. Ehefrau, zwei gemeinsame Kinder). Entscheidung wird abhängig gemacht von der Zahlung von 2/3 der Abschiebekosten. Dies wird Ende des Monats geschehen.
Es kam eine Mitteilung der ZAB, kein Bescheid, in welcher stand, dass Straftat und damit verbundenes Strafmaß maßgeblich die Entscheidung beeinflussen und - Wortlaut - höher als Art. 6 GG zu beurteilen sind.  unentschlossen

Der letzte Satz lautete "Dies bedeutet in diesem Fall, dass sich die Sperrfrist allein schon aus diesem Grund um 4 Jahre verlängert."
Wie ist dieser Satz zu lesen? Ich finde, man kann ihn in zwei Arten verstehen:
Man gedenkt, 4 Jahre Sperrfrist anzusetzen oder legt zusätzlich zu der noch offenen Entscheidung über die Frist generell noch vier Jahre zu???
Was meint Ihr?

Danke,
menina
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Satz in Mitteilung des RP
Antwort #1 - 09.08.2007 um 17:41:36
 
menina schrieb am 09.08.2007 um 17:24:12:
Man gedenkt, 4 Jahre Sperrfrist anzusetzen oder legt zusätzlich zu der noch offenen Entscheidung über die Frist generell noch vier Jahre zu???  


Hi,

oft gibt es "Grundfristen" je nachdem ob Ermessens-, Regel-
oder Ist-Ausweisung und dann kommen Aufschläge z.B. in
Höhe der Strafe hinzu.

Ich würde mal bei der ABH nachfragen. Ggf. Bundesland ange-
ben, da es zum Teil Länderregelungen gibt.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Satz in Mitteilung des RP
Antwort #2 - 09.08.2007 um 18:32:23
 
menina schrieb am 09.08.2007 um 17:24:12:
Hallo!
Ganz kurze Frage: ein Antrag auf Befristung der Einreisesperre wurde gestellt (Abschiebung wegen Straftat, BtmG, 4 Jahre ohne Bewährung, dt. Ehefrau, zwei gemeinsame Kinder).


naja, nicht so günstige Voraussetzungen.

Zitat:
Entscheidung wird abhängig gemacht von der Zahlung von 2/3 der Abschiebekosten. Dies wird Ende des Monats geschehen.


wenn's richtig gemacht wurde sind die Kosten dafür wohl nicht allzu hoch - sonst sollte man sich das überlegen und evtl. eine Befristungsentscheidung ohne vorherige Zahlung erzwingen.

Zitat:
Es kam eine Mitteilung der ZAB, kein Bescheid, in welcher stand, dass Straftat und damit verbundenes Strafmaß maßgeblich die Entscheidung beeinflussen und - Wortlaut - höher als Art. 6 GG zu beurteilen sind.  unentschlossen

Der letzte Satz lautete "Dies bedeutet in diesem Fall, dass sich die Sperrfrist allein schon aus diesem Grund um 4 Jahre verlängert."


das ist Spekulation. Ich lese da 4 Jahre zusätzlich, aber das kann auch anders gemeint sein. Warte es halt ab - wenn es zuviel ist, bleibt auf jeden Fall genug Zeit, um eine (hoffentlich) günstigere Entscheidung einzuklagen.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
menina
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 28
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Satz in Mitteilung des RP
Antwort #3 - 10.08.2007 um 10:02:16
 
Hallo!
Danke für die Antworten!
Ich warte jetzt die Entscheidung des RP in Form eines ordentlichen Bescheids ab und werde mit der Ehefrau des Betreffenden dann entsprechende Schritte gehen, nämlich, wenn nötig, ihr Anwälte mit Sachkenntnis nennen.

Herzlichst,
menina
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema