Ivonne schrieb am 26.08.2007 um 18:42:50:Dass ist aber nicht das eigentliche Problem. Wie bereits beschrieben, haben wir Bedenken, den Visumsantrag zu stellen aus dem Grund, dass die AB uns einen Strick daraus drehen koennte, dass wir 3 zusammen in Frankreich leben und dann der Zweck der Familienzusammenfuehrung nicht erfuellt wird, naemlich den Vater meiner Tochter nach Deutschland zu holen, damit wir als Familie weiter zusammen leben koennen. Da wir ja bereits als Familie in Frankreich leben. Jedenfalls hatte die MA des Konsulates diese Bedenken geaeussert. Wir haben mittlerweile auch einen Anwalt der uns bei der Visumsbeantragung begleiten wird, trotzdem waere ich ueber Hinweise von euch dankbar.
Also mal nur aus dem Bauch heraus und unter jedem Vorbehalt (weil ich die Gesetze nicht auswendig weiß):
Zum einen ist es sehr plausibel, dass ihr gegenwärtig in FR lebt.
Gleichwohl ist Dein Partner Vater eines deutschen Kindes, und hat somit Anspruch auf eine
AE hier.
Die Frage des Hauptwohlsitzes ist streitbar. Ich würde darauf pochen, dass der Lebensmittelpunkt (wozu ja nicht nur eine Wohnung gehört) nach wie vor in D ist.
Daher würde ich an Deiner Stelle möglichst persönlichen Kontakt mit der
ABH aufnehmen, wo Du eben Deine Hauptwohnung / Deinen Lebensmittelpunkt hast. Dort den Sachverhalt genau schildern und um Unterstützung für Euch drei bitten. Eventuell auch darum bitten, die Abschiebung des
KV zu verhindern zu helfen.
Sollte er tatsächlich in Leib und Leben bedroht sein, könnte evtl. auch die Einschaltung von Organisationen wie
ai mithelfen.
Im Hinblick auf die Freizügigkeitsregelungen innerhalb der EU haltte ich es für eine lächerliche Formalie, die
FZF wegen des gegenwärtigen Aufenthaltsortes versagen zu wollen.
Sollte es konkrete Anzeichen dafür geben, würde ich mich auch noch zusätzlich an die Härtefallkommission Deines Landesparlaments wenden (dann aber mit klaren Argumenten, die für sich sprechen.)
Viel Erfolg,
Zeppelin