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korrekte Namensführung (Gelesen: 2.097 mal)
Benoni
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06.08.2007 um 14:15:00
 
Hallo!
Habe eine Frage zum Thema Namensgebung bzw. änderung! Und zwar handelt es sich um das Ehepaar MUSTERMANN. Die Ehefrau ist eine geborene SCHMITT und führte nach der Hochzeit den Namen ihres Mannes MUSTERMANN.
Durch behördliche Namensänderung wurde aber der Familienname in SCHMITT, also den Mädchen- bzw. Geburtsnamen der Ehefrau abgeändert.

Nun stellt sich die Frage, wie ist die korrekte Namensführung nach der behördlichen Namensänderung.

Ehemann: SCHMITT geb. MUSTERMANN?!
Ehefrau: SCHMITT geb. SCHMITT?!

lg
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sigi-n
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Antwort #1 - 06.08.2007 um 14:27:37
 
Schmitt geb. Mustermann
genauso steht es dann im Perso und im Pass
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Benoni
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Antwort #2 - 06.08.2007 um 15:25:31
 
Und bei ihr?! Schmitt geb. Schmitt?!!!!
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ronny
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Antwort #3 - 06.08.2007 um 21:01:58
 
Benoni schrieb am 06.08.2007 um 15:25:31:
Und bei ihr?! Schmitt geb. Schmitt?!!!!


Der Zusatz "geborene/r" ist nur von dem Ehegatten zu führen, dessen Geburtsname nicht Ehename wurde.

Ich gehe mal davon aus, dass die Änderung Mustermann in Schmitt beim Standesamt erledigt wurde (=Neubestimmung eines Ehenamens) und nicht aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung erfolgte ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Benoni
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Antwort #4 - 07.08.2007 um 07:56:59
 
Es handelte sich bei der Namensänderung von Mustermann in Schmitt um eine behördliche Namensänderung und wurde nicht vom Standesamt durchgeführt.

Nach Eheschließung führte das Ehepaar den Ehename Mustermann und sie hat ihren Geburtsnamen voran gestellt (habe ich oben vergessen). Also hieß sie nach der Eheschließung Schmitt-Mustermann.

Nachdem sich Probleme mit dem Namen Mustermann ergaben, wurde eine behördliche Namensänderung durchgeführt und das Ehepaar wählte den Geburtsnamen der Ehefrau, also Schmitt, zum Ehenamen.

Nun noch mal die Frage : "Ist der Name der Ehefrau nun Schmitt geb. Schmitt?!"
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ronny
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Antwort #5 - 07.08.2007 um 08:34:45
 
Benoni schrieb am 07.08.2007 um 07:56:59:
Nachdem sich Probleme mit dem Namen Mustermann ergaben, wurde eine behördliche Namensänderung durchgeführt und das Ehepaar wählte den Geburtsnamen der Ehefrau, also Schmitt, zum Ehenamen. 


Wie lautet denn die Namensänderungsurkunde ?

Wurde der Ehename geändert oder der Geburtsname ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Benoni
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Antwort #6 - 07.08.2007 um 09:00:57
 
Die Namensänderungsurkunde lautet: Die Ehegatten führen anstelle des bisherigen Ehenamens "Mustermann" den Ehenamen "Schmitt".

Die Namensänderung erfasst nicht den Geburtsnamen des Ehemannes oder der Ehefrau.
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ronny
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Antwort #7 - 07.08.2007 um 10:00:36
 
Hallo,

dann hat die Behörde auch nur den Ehenamen geändert.

Korrekte Namensführung also:

Er: Schmitt, geb. Mustermann

Sie: Schmitt (denn ihr Geburtsname wurde zum Ehenamen).

Der Zusatz "geb. XYZ" ist nach § 9 PStV nur in Beurkundungsfällen und nur von demjenigen einzutragen , dessen Geburtsname nicht der Ehename ist.

Bei gleichen Geburtsnamen entfällt auch diese Pflicht .

Beispiel:

Herr Schmitt heiratet Frau Schmitt

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #8 - 07.08.2007 um 10:56:46
 
Danke für die Auskunft Smiley
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