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Ausbildungsförderung von Ausländern (Gelesen: 1.831 mal)
alegra78
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Weil ich schwarz bin


Beiträge: 34

Wolfenbüttel, Niedersachsen, Germany
Wolfenbüttel
Niedersachsen
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausbildungsförderung von Ausländern
06.08.2007 um 12:38:58
 
Die Staatsministerin für Integration, Maria Böhmer, erklärt zur Ausbildungsförderung von Ausländern:
"Die Gewährung von Ausbildungsförderung an junge Leute ist eine wichtige Voraussetzung für die Aufnahme und den Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung. Deswegen ist der vom Bundesbildungsministerium erarbeitete Entwurf einer Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), der unter anderem erstmals allen jungen Ausländerinnen und Ausländern mit einer Bleibeperspektive den Zugang zur Ausbildungsförderung eröffnet, integrationspolitisch von immenser Bedeutung.

Nach dem Entwurf sollen künftig junge Ausländer und Ausländerinnen, deren Eltern nicht genug verdienen, wie Deutsche Anspruch auf staatliche Unterstützung für ihre schulische / berufliche Ausbildung oder ihr Studium haben. Darauf wurde bereits im Nationalen Integrationsplan hingewiesen, den die Bundeskanzlerin am 12. Juli 2007 in Berlin vorgestellt hatte.

Schon vor der Verabschiedung dieser BAföG-Novelle muss jetzt sichergestellt werden, dass in der zweiten Jahreshälfte 2007 keine unnötige Förderungslücke für diejenigen Ausländerinnen und Ausländer entsteht, die zukünftig zum Kreis der Förderungsberechtigten gehören. Daher begrüße ich, dass mein Vorschlag aufgegriffen wurde, in der Zwischenzeit die Härtefallregelung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (§ 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II) großzügig anzuwenden, wonach in Härtefällen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen zu zahlen sind.

Auf Wunsch des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird die Bundesagentur für Arbeit die Jobcenter bitten, entsprechend zu verfahren. Damit können die Betroffenen in der Übergangsphase leichter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ('Hartz IV') in Form von Darlehen erhalten.

Jetzt müssen wir alles tun, damit die geplanten gesetzlichen Änderungen zur Ausbildungsförderung von Ausländern noch für das Ausbildungsjahr 2007 bzw. das Wintersemester 2007/2008 wirksam werden. Ich werde diese Anliegen in die nationale Qualifizierungsinitiative des Bundesbildungsministeriums einbringen."


Kann jemand mir erklären, ob und wann dieses passieren wird. Wird man dadurch vom Bleiberecht zweck Studium profitieren können?


Änderung:
Hab die Frage deines 2.Posts mal hinten angehängt.     Gruß Tippi



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« Zuletzt geändert: 06.08.2007 um 14:22:13 von Tippi »  
 
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