Hallo, i4a-Team und Leser!
Ein Ehemann einer deutschen Frau aus dem Kosovo, welcher auf Grund einer 4 jährigen Haftstrafe (BtmG-Verstöße) nach Serbien abgeschoben wurde, möchte zu seiner Frau und seinen beiden Kindern, für welche er auch das Sorgerecht hat (beide Eltern), zurückkehren. Ein Anwalt ist involviert, scheint sich aber nicht groß zu kümmern. Die Familie weiß nicht, wann, wo, welcher Antrag gestellt wurde, welche Bescheide es gibt etc.. Abschriften sind unvollständig. Ich versuche, Licht in den Vorgang zu bringen und habe eigentlich keine Ahnung von der Materie... Behörden erteilen keine Auskunft, da Anwalt bevollmächtigt, der ist aber im Urlaub...
Ich weiß: Abschiebung ist verbunden mit unbefristeter Sperrwirkung gem. § 11
AufenthG. Die Sperrwirkung wird i.d.R. auf Antrag befristet. Die Frau hat mir einen Kostenbescheid mit Zahlungstermin zu den entstandenen Abschiebekosten gezeigt: heißt das, der Antrag auf Sperrwirkung wurde bereits gestellt und nun sind vor Bescheidung der Befristung die Kosten zu erstatten? Oder muss der Antrag noch gestellt werden?
In einem Schreiben hieß es, dass mind. jedoch 2/3 der Kosten zu begleichen sind. Ist das eine verwaltungsinterne Festlegung oder gibt es dazu allgemeingültige Regeln?
Der Mann hat in der JVA gearbeitet, das erarbeitete "Vermögen" wurde bereits entgegengesetzt bzw. einbehalten, 2/3 der Rechnung sind beglichen.
Und nun heißt es: wie weiter?
Eine Behörde hat einer Ratenvereinbarung für die Restschuld fernmündlich zugestimmt. Wie schön. Doch ich weiß trotzdem nicht so recht, wie weiter.
Tritt die Befristung ab Zeitpunkt der Zahlung der Abschiebekosten ein oder nach Zahlung eines geforderten Teils dessen oder ab Zeitpunkt der Antragsstellung? Gibt es dazu einen Bescheid, wenn ja, welche Behörde in der Hierachie ist zuständig?
Kann man Aussagen über die Zeiträume der Befristungen treffen? (2 Jahre, mehr oder weniger...). Nach welchen Kriterien wird hier entschieden?
Welche sonstigen - besonderen - Vorraussetzungen muss der Mann erfüllen, um wieder einreisen zu können (außer die Begleichung der Kosten)?
Ich wäre Expertenrat extrem dankbar, da die gute Frau morgen 13:00 Uhr eine Antwort möchte...
Also, danke, danke und schönen Tag noch!
menina