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Führungszeugnis im Ausland (Gelesen: 2.210 mal)
tinyjenni
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Beiträge: 74

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Führungszeugnis im Ausland
31.07.2007 um 10:42:33
 
Hallo an alle,

ich stelle diese Frage hier im Forum, weil das Konsulat in Adelaide nicht erreichbar ist (Sommerurlaub??).

Um meine permanent residency in Australien zu beantragen, brauche ich ein Führungszeugnis. Ich bin zwar seit drei Jahren in Australien, allerdings zum Studium, deshalb ist mein eigentlicher Wohnsitz auch noch in Deutschland (sprich ich bin dort gemeldet).

Auf der Website vom Bundeszentralregister steht, dass Deutsche, die im Ausland wohnhaft sind, das Führungszeugnis auch per Post beantragen können, mit beglaubiger Unterschrift von einem Konsularmitarbeiter. Gilt das nun auch für mich? Logischerweise kann ich nicht mal "einfach so" nach Deutschland fliegen. Und wie lange dauert es ungefähr, bis das Führungszeugnis ins Ausland verschickt ist?  Wird es zum Konsult/Botschaft geschickt oder direkt an die von mir angegebene Adresse?

Danke!
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Mono
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Beiträge: 604
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.08.2007 um 09:39:06
 
Unsere Tochter brauchte kürzlich wegen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit ein polizeiliches Führungszeugnis aus Bonn, obwohl sie nie in Deutschland gewohnt hatte. Sie hat das Antragsformular im Internet heruntergeladen, ihre Unterschrift an der Uni belaubigen lassen, ein Kopie ihres deutschen Reisepasses beigelegt und die Gebühr überwiesen. Innerhalb einer Woche bekam sie das Führungszeugnis an ihre Privatadresse geschickt.

Ich denke mal, denen kommt es in erster Linie darauf an sicherzustellen, dass sich nicht irgend jemand unberechtigt Einblick in die Registereinträge Dritter verschafft.

Das Zeugnis wird übrigens, anders als beispielsweise eine internationale Geburtsurkunde, nur in deutscher Sprache ausgestellt, auf Antrag aber gleich mit Apostille.

Mono
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 01.08.2007 um 19:51:34
 
Mono schrieb am 01.08.2007 um 09:39:06:
Das Zeugnis wird übrigens, anders als beispielsweise eine internationale Geburtsurkunde, nur in deutscher Sprache ausgestellt, auf Antrag aber gleich mit Apostille. 


Halo,

aber dann ist bereits beim Antrag sowohl eine unterschriebene als auch eine Version mit Apostille/ Legalisation zu bestellen. Das normale FüZ. wird nicht unterschrieben und kann desdewegen auch nicht mit einer Echtheitsbestätigung versehen werden.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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