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Krankenversicherung bei FZF (Gelesen: 6.814 mal)
manuelj
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14.07.2007 um 22:04:39
 
Hallo,
könnt ihr mir bitte sagen, wie das mit der Krankenversicherung bei der FZF ist?. Meine Krankenkasse sagt, wenn meine Frau hier ist, kann sie den Antrag unterschreiben und bei mir mitversichert werden. - Ich denke aber, sie kommt gar nicht ins Land, ohne dass sie versichert ist. Könnt ihr mir sagen, wie die Vorgehensweise ist?
Danke
Manuel
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Saxonicus
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Antwort #1 - 14.07.2007 um 22:26:44
 
Beim Familienzusammenführungsvisum seid Ihr ja bereits verheiratet
wenn er einreist und dazu braucht er keine Krankenversicherung vorweisen.

Etwas anderes wäre es, wenn Ihr erst hier in Deutschland heiraten wolltet, dann ist bis zur Eheschließung eine Versicherung erforderlich.
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Reyhan
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Antwort #2 - 14.07.2007 um 22:31:55
 
Manche Krankenkassen stellen auf Anfrage eine Bescheinigung aus, dass der oder die Betreffende nach Einreise familienversichert werden kann / wird.

Ist manchmal ganz hilfreich.

Reyhan
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Anemonecity
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Antwort #3 - 15.07.2007 um 11:56:14
 
Hallo,

mein Mann musste bereits im laufenden FZF-Verfahren eine (Reise-)Krankenversicherung bei der Deutschen Botschaft vorweisen (gültig für zwei bis drei Monate), die aber bei der Einreise in Deutschland nicht weiter kontrolliert wurde.

Die Familienversicherung hatte ich hier bereits vorbereitet und nach Übersendung der Meldebescheinigung meines Mannes an die Krankenkasse erhielt er nach ca. 1 Woche bereits seine Versichertenkarte.

LG, Anemonecity
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jetflyer
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Antwort #4 - 15.07.2007 um 12:50:24
 
Hi
Anemonecity´s Darstellung traf bei uns letztes Jahr auch zu, für die Ausfertigung des FZF Visums in Novosibirsk war eine KV erforderlich. Wir haben das Visum extra nur auf 30 Tg. ausstellen lassen statt der üblichen 3 Monate, damit wir nicht eine unnütz lange Reise KV benötigen. (3 Monate wären ca 100€ gewesen) Die Versicherungsbestätigung über die Familienversicherung in der GKV gab´s nämlich auch nur gegen Meldebescheinigung, ergo nicht vor der Einreise. Und da unsere ABH schnell und bürgernah arbeitet und die AE 1 Tag nach Einreise eingeklebt wurde, waren die 30 Tg kein Problem.

GRüße
Jetflyer

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manuelj
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Antwort #5 - 15.07.2007 um 14:05:07
 
Hallo,
vielen Dank für Eure Infos. Ich habe gerade im www gesehen, dass es spezielle Krankenversicherungen für "ausländische Gäste" gibt, die ein Visum beantragt haben.
Anscheinend wird eine solche Krankenversicherung (für Schengenland, mit Deckungssumme über 30.000 Euro), wie ihr auch schon erwähnt habt, im Laufe des Visumsverfahrens (immer?) verlangt (ist bei uns bisher nicht der Fall:  der Vertrauensanwalt ist aber mit seinen Überprüfungen auch nach Monaten noch nicht fertig). Diese Versicherungen kann man auch abschließen, wenn der Versicherungsnehmer noch nicht in D eingetroffen ist.
Angebote habe ich von hansemerkur und vom ADAC gefunden, wobei hansemerkur wesentlich günstiger ist.
Manuel

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Antwort #6 - 15.07.2007 um 14:08:54
 
Anemonecity schrieb am 15.07.2007 um 11:56:14:
Hallo,

mein Mann musste bereits im laufenden FZF-Verfahren eine (Reise-)Krankenversicherung bei der Deutschen Botschaft vorweisen (gültig für zwei bis drei Monate), die aber bei der Einreise in Deutschland nicht weiter kontrolliert wurde.



Ich finde, dass die Botschaft, die sowas fordert, weit übers Ziel hinausschiesst.
Bei einem Ehegattennachzug, auf den ja in den meisten Fällen ein Rechtsanspruch besteht, sollte es der Botschaft egal sein, ob ein KV besteht oder nicht. Was passiert denn , wenn keine KV vorliegt ? kein Visum?... wohl kaum.

Natürlich sollte es im Interesse der Eheleute sein, dass der ausländische Partner vernünftig versichert ist.

gruss

hge, (von dessen Frau 2005 noch nicht mal fürs fiancee-visum eine KV verlangt wurde)


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Anemonecity
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Antwort #7 - 15.07.2007 um 14:18:53
 
Hallo Manuelj,

wir hätten damals auch beim ADAC abschließen können; das wäre aber letztendlich sehr viel teurer gekommen, da die Originalpolice dann per UPS oder DHL zu meinem Mann geschickt werden hätte müssen.

Ich weiß zwar nicht, ob das für deine Frau möglich ist, aber für meinen Mann war der Abschluß der Versicherung vor Ort wesentlich günstiger als über ADAC und dann Versendung der Papiere.

Hat sich deine Frau denn bei einer örtlichen Agentur schon mal diesbezüglich informiert?

Gruß, Anemonecity
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Antwort #8 - 15.07.2007 um 14:20:15
 
manuelj schrieb am 15.07.2007 um 14:05:07:
Hallo,
vielen Dank für Eure Infos. Ich habe gerade im www gesehen, dass es spezielle Krankenversicherungen für "ausländische Gäste" gibt, die ein Visum beantragt haben.



Das kann man machen, aber ich möchte mal hier auf eine Lücke hinweisen:

Diese Versicherung für ausländische Gäste ist  für Touristen gedacht. Die AVBs (Allgemeine Versicherungsbedingungen) betonen bei dieser Versicherung immer den vorrübergehenden Aufenthalt des Gastes. Einreisen ... Schloss Neuschwanstein ... Ausreisen  Smiley

Dies kann man nun wahrlich nicht von jemandem behaupten, der mit einem FZ-Visum einreist.
Wenn man solch eine Versicherung abschliesst, solte man sich von der Direktion schriftlich bestätigen lassen, dass diese Versicherung auch für das FZ-Visum gilt. Wenn man dies nicht macht, könnte bei einem grösseren Leistungsfall die Versicherung jegliche Deckung verweigern und sie hätte grosse Chancen, damit vor Gericht durchzukommen.

Gruss

hge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 15.07.2007 um 14:33:17
 
Obwohl mein Mann immer noch in der Türkei lebt, ist er seit unserer Eheschließung vor über 2 Jahren bei meiner Krankenkasse mitversichert.
Mit der Bescheinigung und seiner (in Deutschland ausgestellten) Versicherungskarte kann er in seiner Heimat ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen.
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Antwort #10 - 15.07.2007 um 14:36:40
 
Ayse schrieb am 15.07.2007 um 14:33:17:
Obwohl mein Mann immer noch in der Türkei lebt, ist er seit unserer Eheschließung vor über 2 Jahren bei meiner Krankenkasse mitversichert.
Mit der Bescheinigung und seiner (in Deutschland ausgestellten) Versicherungskarte kann er in seiner Heimat ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen.


... soviel ich weiss, hat die GKV ein Sonderabkommen mit der Türkei. Dies gilt nicht für alle nicht EU-Staaten.

Gruss

hge
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Antwort #11 - 15.07.2007 um 17:08:38
 
Dieses deutsch-türkische Sozialabkommen besagt, daß ein Familienmitglied welches hier in Deutschland lebt, die gesamte Familie in der Türkei beitragsfrei mitversichern kann. Der Familienbegriff wird in der Türkei wesentlich umfassender verstanden und betrifft somit auch die Eltern, Geschwister und deren Kinder.
In Deutschland kann man allerdings nur den Ehepartner und die Kinder mitversichern.
Ähnliche Abkommen bestehen auch noch mit anderen Ländern.
Guckst Du hier:  www.wams.de/data/2003/04/20/76239.html?prx=1
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Antwort #12 - 15.07.2007 um 19:52:24
 
Zitat:
Der Familienbegriff wird in der Türkei wesentlich umfassender verstanden und betrifft somit auch die Eltern, Geschwister und deren Kinder.  


Eltern ja, wenn Bedürftigkeit nachgewiesen wird .Geschwister und deren Kinder definitiv nein.

Diese Infos sind aus 02/ 2007 von einer der grossen deutschen , überregional tätigen Krankenkassen.

Basis ist das Sozialversicherungsabkommen u. a.mit der Türkei und den Staaten des ehemaligen Jugoslawiens.

Reyhan

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Antwort #13 - 15.07.2007 um 21:55:40
 
@ Anemonecity :
danke für den Tipp.... auch wenn ich mir nicht wirklich vorstellen kann, dass es in Nigeria eine entsprechende Krankenversicherung gibt .. die müsste ja auch noch in D gelten ...  aber wir kriegen das raus ... Smiley

und vielleicht genügt ja einfach ein fax der deutschen versicherungsgesellschaft oder des Versicherungsvertrags ...

lieben gruss
manuel
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Antwort #14 - 15.07.2007 um 22:00:49
 
@hge:
das sind schon spezielle visum krankenversicherungen, die da angeboten werden. und es geht ja nur darum, überhaupt nach D reinzukommen , um dann zu meiner versicherung zu gehen, um dort den versicherungsantrag unterschreiben zu können.
gruß
manuel
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