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Ehefähigkeitsbescheinigung für Heirat im EU-Ausland (Gelesen: 2.223 mal)
sardenta
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03.07.2007 um 19:29:28
 
Liebe Beratenden,
ich hätt noch eine kleine Frage...
Das deutsche Standesamt fordert zur Ausstellung der Ehefähigkeitsbescheinigung für die Eheschließung im Ausland die kompletten Unterlagen des Verlobten, die sie auch zur Eheschließung benötigt hätten, also Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung (beides übers. und legalisiert) und Kopie des Reisepasses (notariell beglaubigt).
Das kann doch nicht sein, oder????
Wieso müssen Sie sich über meinen künftigen Ehepartner schlau machen, wenn Sie doch nur nachweisen sollen, dass ich bisher noch keine Ehe führte? Irrt die Beamtin vielleicht? Das hieße noch mal eine Zeitverzögerung..
Puuuuuuuh....
LG, sardenta..
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inge
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Antwort #1 - 03.07.2007 um 19:33:08
 
Zitat:
Das kann doch nicht sein, oder????

Doch. EFZ heißt: Herr X und Frau Y können heiraten und es gibt keine Gründe die dagegen sprechen. Dazu muss natürlich (zB) auch die Ledigkeit BEIDER Verlobten feststehen, dass sie nicht miteinander verwandt sind, etc ...

EFZ ist keine "Ledigkeitsbescheinigung". Die ist es AUCH aber halt eben auch noch mehr!
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sardenta
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Antwort #2 - 03.07.2007 um 19:38:15
 
Danke für die Info inge. Ich staune  Smiley
Also kann ich froh sein, wenn das Standesamt akzeptiert, dass die Legalisierung in Brasilien von der österreichischen Botschaft und die Übersetzung von einem österr. Übersetzer stammt?!
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trixie
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Antwort #3 - 03.07.2007 um 19:48:55
 
Da sparst du eine Menge Zeit und auch Geld, wenn dem so ist, wie du es beschrieben hast. Frage aber vorsichtshalber noch einmal nach, ob die notwendigen Urkunden vom brasilianischen Außenministerium noch überbeglaubigt werden müssen.

trixie
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sardenta
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Antwort #4 - 03.07.2007 um 21:38:59
 
trixie schrieb am 03.07.2007 um 19:48:55:
Da sparst du eine Menge Zeit und auch Geld, wenn dem so ist, wie du es beschrieben hast. Frage aber vorsichtshalber noch einmal nach, ob die notwendigen Urkunden vom brasilianischen Außenministerium noch überbeglaubigt werden müssen.



trixie, das ist auch nötig, richtig, das kommt dazu! Ich hatte nur befürchtet, die deutschen Behörden erkennen nicht das österreichspezifische an.. werde aber sicherheitshalber nochmal nachfragen..
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trixie
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Antwort #5 - 03.07.2007 um 22:05:43
 
sardenta schrieb am 03.07.2007 um 21:38:59:
Ich hatte nur befürchtet, die deutschen Behörden erkennen nicht das österreichspezifische an.. werde aber sicherheitshalber nochmal nachfragen.. 


Bei einer Heirat in Österreich gibt es normalerweise keine Probleme mit den deutschen Behörden.

trixie
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