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Aufenthaltstitel (Gelesen: 3.955 mal)
Kasavuli26
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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03.07.2007 um 17:34:12
 
Ich bin Aupair in Deutschland,,eine Freundin von mir ist verheiratet mit eine Deutsche aber wegen Arbeitzeiten hat sie eine Nebenwohnung in stadt geholt da sie kein Auto hätte und war ihr Manns idee.
Nun hat ihr Mann das Auslanderbehorde mitgeteilt das die beide schon läängst getrennt sind und da ihr Aufenthaltstitel bald nicht mehr gültig ist hat sie hilfe von Anwalt geholt.
Im Dezember letztes Jahr wäre die Beide 2 Jahre verheiratet und sie wollte Autenthaltstitel verlängern lassen aber jetzt muss sie warten da ihr mann sowas mitgeteilt hat.
Versteht ihr???? Bin noch in Schule und will gerne meine Freundin helfen deshalt kaputtes Deutsch.
Wie sieht ihr chance aus kann sie ihr Visa verlängern lassen oder muss sie zurück da bevor sie zur Anwalt ging musste sie in 10 Tagen Deutschland verlassen aber jetzt darf sie bleiben bis alles entschlossen ist.
Ich wurde mich freuen auf eure antworten ich will das sie hier bleibt aber wie sieht alles aus???
Sie ist oft genug nach Hause gegangen um Haushalt zu erledigen essen zu machen und die beide hat auch das Bett so wie verheiratet geteilt und nun das von ihr mann was sie überhaupt nicht erwartet hat.
Ich sehe sie wie Opfer und ihr Mann Täter aber das ist egal eure Meinungen bitte das kann sie berühigen..
Lg Awori
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 03.07.2007 um 17:43:32
 
Möglicherweise soll ein 2-jähriges Rückgaberecht genutzt werden?
Oder aber der SV ist je nach Sicht mal ein anderer.

Zitat:
Nun hat ihr Mann das Auslanderbehorde mitgeteilt das die beide schon läängst getrennt sind

Was heißt "schon längst"?
Ist allerdings theoretisch auch völlig egal. Wenn der Ehemann sagt, dass sie AB JETZT getrennt sind, reicht das auch schon. Ihre AE könnte dann nicht auf Grund der "ehelichen Gemeinschaft" verlängert werden.
Wenn ER zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr an der Fortsetzung der Ehe interessiert ist, so ist das letztlich völlig ausreichend, um ihren Aufenthalt enden zu lassen.

Klarstellung bitte:
AE lief aus Dez 06? Dann neuer Antrag? WANN hat der Mann jetzt der ABH gesagt, dass er keine Ehe mehr führt?

Zitat:
da bevor sie zur Anwalt ging

Aber momentan ist ja eh' schon ein RA dran, also muss man erstmal abwarten was passiert.

Viele Chancen, legal in D zu bleiben, wenn der Ehemann das nicht will (also keine Ehe mehr will), hat sie mE allerdings nicht.

Nachtrag:
Irgendwie komm ich durcheinander ...
Bitte noch mal GANZ KLAR sagen, WANN die AE ablief, WANN sie eingereist ist, WANN der Mann das Getrenntleben gemeldet hat und WANN sie das letzte Mal "Tisch und Bett" geteilt haben!
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« Zuletzt geändert: 03.07.2007 um 17:54:01 von inge »  

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Zeppelin
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Antwort #2 - 03.07.2007 um 19:19:13
 
Besser wäre es wohl, die "Freundin" äußert sich hier selbst, sofern sie besser Deutsch kann.
(Sorry, aber die Gramatik ist bei dem Sachverhalt sehr relevant.)

Wenn ich das Eingangesposting mal auseinanderklamüsern darf: Getrennter Wohnsitz von kensianischem AU-Pair und deutschem Ehemann?

Frage: Warum wohnt Au-Pair nicht bei den Gasteltern?
Weitere Frage: AE nach welchem § des AufenthG?

Getrenntes Wohnen heiißt noch längst nicht Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft. Fraglich ist daher, ob er Ehemann seine "Gattin" "ausquartiert" hat um sie "loszuwerden".

Nächste Frage: Wurde die Ehe eingegangen um eine AE zu bekommen oder wurde die AE eteilt, weil eine (formelle?) Ehe zuvor geschlossen wurde?

Zeppelin
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trixie
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Antwort #3 - 03.07.2007 um 19:36:42
 
Zeppelin schrieb am 03.07.2007 um 19:19:13:
Getrennter Wohnsitz von kensianischem AU-Pair und deutschem Ehemann?

Frage: Warum wohnt Au-Pair nicht bei den Gasteltern? 


Vielleicht habe ich etwas falsches gelesen. Doch das lese ich aus dem Ausgangsposting nicht heraus. Sie schreibt doch nur, dass eine Freundin von ihr mit einem Deutschen verheiratet ist und aufgrund einer auswärtigen Arbeit eine eigene Wohnung bezieht. Über ihre eigene Person macht sie ja keine Angaben zu den Wohnverhältnissen.

trixie
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Kasavuli26
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Antwort #4 - 03.07.2007 um 19:52:01
 
21. läuft ihr Aufenthaltstitel ab....erst dieses jahr wollte der Mann (NICHTS) mit ihrer Frau zu tun habe da er eine neue Kenianerin als Freundin gefunden hat.
Er hat alles was die Frau gehört  zu die andere Wohnung gebracht und sie durfte nicht mehr nach Hause oder dort anrufen.
Sie ist oft zu Hause gegangen Haushalts erledigt Essen gekocht und auch das Bett mit ihr noch Ehemann geteilt aber im moment wiederspricht er alles und alles war seine idee gewesen.
Gibt es justiz??? wenn ja dann sagt die Frau die Wahrheit wie kann eine Ausländerin wissen ob es unterschicht gibts zwischen Neben und Hauptwohnsitz???
2 Jahre lang war sie verheiratet und jetzt diese ist die 3. jahr dann läuft ihr Aufenthaltstitel ab.....verstanden??? wenn nicht einfach weiter fragen ich möchte eure meinungen lesen und versuchen alles zu verstehen wie alles geht...
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Kasavuli26
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Antwort #5 - 03.07.2007 um 20:00:35
 
Aupair versucht ihr Kenianisch freundin zu helfen sie ist selber nicht veheiratet und wohnt nocht mit der aupair familie.
10.12.04 gab das ja wort zwischen die beide fehlt noch 3 Monate aber sie meinte sie ist endgultig von ihr Mann getrennt erst im März da er eine neue hätte. Dann hat sie eine Papier im Rathaus unterschrieben das sie getrennt ist.
Vor 2 Woche hat er ein Brief zu Auslanderbehörde geschrieben das er von die Frau seit September getrennt wohnt( Gelongen ) hat er.
Soll die Deutsche Partner oder Partnerin nur was sagen und dann gibts kein AE mehr??? Haben wir Ausländer kein recht ????
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inge
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Antwort #6 - 03.07.2007 um 20:05:24
 
WANN ist sie erstmal nach D eingereist?
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Antwort #7 - 03.07.2007 um 20:06:05
 
Kasavuli26 schrieb am 03.07.2007 um 19:52:01:
gibts zwischen Neben und Hauptwohnsitz???  


Es geht nicht um den Wohnsitz, ob Haupt- oder Nebenwohnung. Wenn der Noch-Ehemann sagt, er sei von dem Tag x an getrennt, dann muß die ABH das erst einmal zur Kenntnis nehmen. Sicherlich kann er eine Trennung glaubhafter darlegen, wenn seine Noch-Ehefrau seit geraumer Zeit eine eigene Wohnung hat. Wenn der Tatbestand der Trennung in den ersten zwei Ehejahren erfolgt ist, kann die Noch-Ehefrau mitunter in große Probleme mit ihrer AE kommen. Wenn die Trennung erst nach den ersten zwei Ehejahren erfolgt ist, dürfte die AE erst einmal für ein Jahr verlängert werden.

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Antwort #8 - 03.07.2007 um 20:16:29
 
Kasavuli26 schrieb am 03.07.2007 um 20:00:35:
Haben wir Ausländer kein recht ????  


Diese Frage ist so nicht richtig. Es gibt Gesetze an die beide Seiten gebunden sind. Und normalerweise muß man sich vorher im Klaren sein, wenn der Ehemann die Ehe nicht mehr aufrecht erhalten möchte, dass das auch das Ende des Aufenthaltes in Deutschland bedeuten kann. Wenn du hier im Forum mal nach liest, findest du genügend Beispiele wo der ausländische Ehepartner nach zwei Jahren die Ehe verlassen hat und der Deutsche der "Dumme" war.

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Antwort #9 - 03.07.2007 um 20:18:01
 
Sie ist erst am 11.04.04 nach Deutschland gereist aber als aupair dann hat die beide das ja wort im Dezember dasselbe jahr gegeben das ist 10.12.04.
Verstehest du??Hat sie chace oder sieht alles schlimm aus??? Der Anwalt ist im moment dran und sie muss nur abwarten.
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Kasavuli26
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Antwort #10 - 03.07.2007 um 20:21:05
 
wenn sie ein Jahr verlängerung bekommt was kommt als nächstes muss sie nach ein Jahr wieder D verlassen???
Ich dachte falls sie das gewinnt bekommst sie unbefristet ist das nicht so??
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Antwort #11 - 03.07.2007 um 20:24:59
 
Kasavuli26 schrieb am 03.07.2007 um 20:18:01:
Hat sie chace oder sieht alles schlimm aus???  


Entscheidend wird wohl sein, wann die "Trennung" von ihrem Mann gewesen ist.

Zitat:
Dann hat sie eine Papier im Rathaus unterschrieben das sie getrennt ist.


Auf dieses Datum kommt es an. Weißt was sie da angegeben hat?

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Kasavuli26
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Antwort #12 - 03.07.2007 um 20:30:19
 
Welche datum??? erst im Mai hat ihr mann gemeint das sie die Wohnung als Hauptwohnsitz anmelden muss und ihr adresse ändern.
Aber die Frau meinte Trennug ist erst im März da hat die beide kaum kontakt und hat nichts geteilt kein Bett und essen auch nicht.
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Antwort #13 - 03.07.2007 um 20:32:19
 
Kasavuli26 schrieb am 03.07.2007 um 20:18:01:
Sie ist erst am 11.04.04 nach Deutschland gereist aber als aupair dann hat die beide das ja wort im Dezember dasselbe jahr gegeben das ist 10.12.04.
Verstehest du??Hat sie chace oder sieht alles schlimm aus???


Sie müßte darlegen können, daß sie mindestens bis Mitte Dezember 06 noch in der Ehewohnung zugegen war, wenn sie sich nicht jobbedingt in der Zweitwohnung aufhielt.

Hat sie dort jemand gesehen? Hat sie Telefonrechnungen aus der Zeit?

Gruß, ULF
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Antwort #14 - 03.07.2007 um 20:45:10
 
Seit wann bewohnt sie ihre eigene Wohnung?

Zitat:
Sie müßte darlegen können, daß sie mindestens bis Mitte Dezember 06 noch in der Ehewohnung zugegen war, wenn sie sich nicht jobbedingt in der Zweitwohnung aufhielt


Wenn der Ehemann behauptet, dass sie getrennt - von Tisch und Bett - in der eigenen Wohnung gelebt haben, wird das unheimlich schwer werden, das Gegenteil zu beweisen.

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