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Gesetzesanwendung zum 15 Juli 2007 (Gelesen: 4.164 mal)
kwaku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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25.06.2007 um 19:32:34
 
Da es sicherlich viele Leute zum 15 Juli treffen wird,
die ihren Ehegatten nachholen und den Antrag zur FZF schon gestellt haben,
würde mich folgendes interessieren:
(obwohl es sicherlich schon zwischenzeitlich in diesem Forum angesprochen wurde)

Fallen Antragsteller die vor dem 15 Juli 2007 ihren Antrag zur FZF
bei der Botschaft abgegeben haben noch unter der alten Regelung
oder nach dem Datum unter der neuen Regelung?
Also, müßen sie ab 15 Juli Deutschkenntnisse A1 GERR vorweisen?
Vorausgesetzt natürlich, daß erst nach dem 15 Juli über den Antrag entschieden wird.

Kann man dies zur gegenwärtigen Situation schon abschätzen
bzw. gibt es schon ähnliche gelagerte Fälle?
Wann und wo erfährt man dies dann definitiv?

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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 25.06.2007 um 20:04:38
 
Hi,
da keine Übergangsregelung im Entwurf festgeschrieben
wurde, wird die am Tag der Entscheidung gültige Rechts-
lage angewendet.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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madness
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Antwort #2 - 26.06.2007 um 17:20:54
 
Kann es sein, daß das dann in den Ausführungsvorschriften geregelt wird ????
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Antwort #3 - 26.06.2007 um 17:22:32
 
Zitat:
Kann es sein, daß das dann in den Ausführungsvorschriften geregelt wird ????

Nein
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.06.2007 um 23:48:27
 
kwaku schrieb am 25.06.2007 um 19:32:34:
Da es sicherlich viele Leute zum 15 Juli treffen wird,



Wieso 15. Juli? Kennst Du persöhnlich den Bundespräsidenten? Smiley
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beti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 28.06.2007 um 21:56:09
 
ich hab in der Ausländerbehörde nachgefragt und beim Auswärtigen amt, das Auswärtige amt hat mir eine allgemeine Antwort gegeben siehe im Thread: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1175082286/165

Und die Ausländerbehörde meinte, reichen sie sobald wie möglich den Antrag in der Botschaft ein. Wann das Gesetz eintritt weiß noch keiner so genau und vielleicht wird nach alter Gesetzlage entschieden, da der Antrag vor dem Tag der Entscheidung bereits eingereicht wurde.....
Aber ich weiß es auch nicht genau, die deutsche Bürokratie, hm ...
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