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Treuhandkonto (Gelesen: 1.279 mal)
Santa
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Tupaq Amaru


Beiträge: 176

Augsburg, Germany
Augsburg
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Treuhandkonto
22.06.2007 um 10:01:18
 
Hallo allerseits,
weiss zufällig jemand, ob in D eine Privatperson ein Treuhandkonto eröffnen kann/darf?
Hintergrund: Verwandtschaft im Ausland (Drittstaat) möchte, dass in D lebende Familienangehörige für sie in D (oder Europa) ein oder mehrere gebrauchte LKW kaufen bzw. beim Kauf vermitteln. Dafür will die Verwandschaft auch Geld nach D schicken, aber wenn sie das vom Ausland aus hier in D auf ein Privatkonto überweisen, dann wird das vom Finanzamt u.U. als Geschenk gewertet und muss versteuert werden oder?
Deshalb die Idee mit dem Treuhandkonto. Eventuell hat aber auch jemand eine andere bzw. bessere Idee.
Dankeschön
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.06.2007 um 16:05:10
 
Santa schrieb am 22.06.2007 um 10:01:18:
Familienangehörige für sie in D (oder Europa) ein oder mehrere gebrauchte LKW kaufen bzw. beim Kauf vermitteln. Dafür will die Verwandschaft auch Geld nach D schicken, aber wenn sie das vom Ausland aus hier in D auf ein Privatkonto überweisen, dann wird das vom Finanzamt u.U. als Geschenk gewertet und muss versteuert werden oder?
Deshalb die Idee mit dem Treuhandkonto. Eventuell hat aber auch jemand eine andere bzw. bessere Idee.


Mir dünkt, eine Gewerbeanmeldung wäre besser. Nicht, daß man in Konflikt mit der Geldwäschegesetzgebung "Konto für fremde Rechnung" kommt.

Gruß, ULF
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trixie
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Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 23.06.2007 um 16:48:20
 
Santa schrieb am 22.06.2007 um 10:01:18:
wenn sie das vom Ausland aus hier in D auf ein Privatkonto überweisen, dann wird das vom Finanzamt u.U. als Geschenk gewertet und muss versteuert werden oder?


Wenn als Überweisungsgrund "Für Kauf eines Lkws", oder Ähnliches steht, dann dürfte das nicht als Geschenk gewertet werden. Sonst wären ja alle größeren Geldeingänge - auch innerhalb Deutschland - als Geldgeschenke zu sehen. M. M. nach muß der Grund des Geldeingangs deutlich sichtbar sein, damit eine Schenkung ausgeschlossen ist.

trixie
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