vuelamariposa schrieb am 17.06.2007 um 18:38:30:...alle meinten ich sei so naiv, hab an keine paragraphen und so gedacht, bin ja nich doof aber wenn man halt so glücklich is und doch nur zusammen sein will... also heirat hier in d darauf hab ich keine lust mehr nach diesen horrorgeschichten. will nich vor beamten auf dem boden kriechen müssen und deshalb würd ich das gern in guatemala machen.
Mit dieser Einstellung solltest du dir eine Eheschließung in Guatemala gleich aus dem Kopf schlagen. Mit ‚hoppla, jetzt komme ich’ läuft dort nämlich auch nichts.
Als Ausländerin musst du dem Notar bzw. Alcalde, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, einen gültigen Reisepass sowie deine Geburtsurkunde und ein Ehefähigkeitszeugnis (
‚libertad de estado’) vorlegen. Beides muss amtlich übersetzt und von der guatemaltekischen Botschaft in Berlin legalisiert werden. Die Honorarkonsulate in München, Düsseldorf und Hamburg dürfen nicht legalisieren.
Wie sich eine Botschaft Gewissheit über die Echtheit der Urkunden verschafft, steht in ihrem Ermessen. Wenn sie nicht selbst von allen in Frage kommenden Urkundsbehörden stets aktuelle Unterschrifts- und Siegelproben zu Vergleichzwecken vorrätig hält bzw. im direkten Kontakt für jede Legalisation beim Urkundenaussteller die Register einsieht, muss sie Hilfsverfahren entwickeln. Üblicherweise wird zu diesem Zweck eine Vorbeglaubigung der Urkunde durch deutsche Stellen verlangt, gelegentlich auch eine weitere Beglaubigung, die als Endbeglaubigung (oder auch als Überbeglaubigung) bezeichnet wird.
Um die zuständige Behörde herauszufinden, wendest du dich an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes, Telefon: 030 5000 2000, oder unter
www.auswaertiges-amt.de, und dort unter „Länder – und Reiseinforamtionen“, “Konsularischer Service“, “ Internationaler Urkundenverkehr“, unter Punkt V “Vorbeglaubigung/Endbeglaubigung“ findest du eine Übersicht über die zuständigen Vorbeglaubigungsstellen.
Das Original und eine Fotokopie des vorbeglaubigten Dokuments, 15 € pro Dokument in bar oder Verrechnungsscheck sowie einen frankierten Rückumschlag mit Porto für eine Einschreiben-Einwurf-Sendung schickst du an
Botschaft der Republik Guatemala
Konsularabteilung
Joachim-Karnatz-Allee 47
10557 Berlin
Als Touristin kannst du in Guatemala nicht heiraten, sondern benötigst hierfür eine ‚Visa de matrimonio’. Informationen über die dafür erforderlichen Unterlagen und Gebühren bekommst du auch von der Botschaft.
Eine beabsichtigte Eheschließung mit Ausländern muss spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin im Amtsblatt (
‚Diario oficial’) veröffentlicht werden, damit eventuell bestehende Ehehindernisse vorgebracht werden können. Den Antrag auf Veröffentlichung solltest du möglichst umgehend stellen und die entsprechenden Gebühren überweisen, denn oftmals dauert es mehrere Monate, bis dort freier Platz für Veröffentlichungen verfügbar ist. Da du ja nicht doof bist (s. o.), wirst du auch keine Probleme haben, dies alles zeitlich genau zu koordinieren. Andere haben schon mal Probleme damit.
Auch ist ein HIV-Test vorgeschrieben, der aber meist nur von männlichen Ausländern eingefordert wird. Vorsichtshalber würde ich selbst eine Nadel mitbringen, um auszuschließen, nach einer Blutentnahme tatsächlich positiv zu sein.
Die guatemaltekische Heiratsurkunde muss von der deutschen Botschaft legalisiert werden. Sie durchläuft zuvor in Guatemala den gleichen Weg wie die deutschen Urkunden zuvor in Deutschland, also Vorbeglaubigung/Überbeglaubigung (
‚autenticaciones’), nachdem sie zuvor amtlich übersetzt worden ist. Oftmals bestehen die Behörden auf einer Übersetzung durch eine beim Außen- oder Justizministerium registrierten Person, die überlastet oder auch mal im Urlaub sein kann. Gegen eine erhöhte Gebühr bekommt man die Übersetzung in etwa zehn Werktagen, ansonsten dauert sie mindestens vier bis sechs Wochen.
Dann kann dein Ehepartner das Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Hierfür benötigt er:
· zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare
· zwei biometrische Passfotos
· einen mindestens noch sechs Monate gültigen Reisepass
· die Passkopie des Ehepartners
· die Heiratsurkunde, bei Wiederverheiratung eventuell Scheidungsurkunde
Nach dem vollständigen Eingang der notwendigen Unterlagen werden diese zunächst von der Botschaft bewertet und an die Ausländerbehörde weitergeleitet. Hält die Ausländerbehörde eine Urkundsüberprüfung für notwendig, leitet die Botschaft das Überprüfungsverfahren ein, wofür in der Regel zusätzliche Unterlagen und Angaben benötigt werden. Dies führt zu einer Verlängerung der normalerweise 6- bis 8-wöchigen Bearbeitungsdauer. Liegt die Zustimmung der Ausländerbehörde vor, wird das Visum von der Botschaft erteilt.
Dass du lieber diesen Weg einschlagen willst, anstatt in Deutschland zu heiraten, würde ich nicht als naiv, sondern eher als mutig bezeichnen. Da du das ordnungsgemäße Stellen von Anträgen als ein 'vor Beamten auf dem Boden Kriechen' empfindest, ist es auch konsequent, dass du darauf verzichten möchtest und bestimmt später auch keine Sozialleistungen beantragen wirst, um arbeitsfreies Einkommen für dich und deinen künftigen Mann zu beziehen. Eine solch lobenswerte Haltung findet man heute leider nicht allzu oft. Sicher wird dein Freund die Zeit zum intensiven Lernen der deutschen Sprache nutzen, damit er hier gleich eine Arbeit aufnehmen kann. Du selbst könntest inzwischen die Grundregeln der deutschen Orthographie rekapitulieren, denn es gebietet schon die Rücksichtnahme auf einen Ausländer, der diese Sprache korrekt erlernen soll, Substantive mit großen Anfangsbuchstaben zu schreiben.
Nur mal so interessehalber, da du vom Alter her meine Tochter sein könntest: Was sagen eigentlich deine Eltern dazu, von denen du finanziell noch abhängig zu sein scheinst? In Guatemala holen Kinder vor derartigen Entscheidungen oft noch den Rat der Eltern ein, was nicht bedeutet, dass sie ihn dann auch befolgen. Das nur als Denkanstoß.
'Vuelamariposa' impliziert schließlich auch, dass die 'Schmetterlinge im Bauch' recht schnell verfliegen können.
Mono