trixie schrieb am 16.06.2007 um 14:31:23:Du hattest in deinem ersten Posting nichts darüber geschrieben, inwieweit du beim BVA legitimiert geklungen hast, die Akte gleich an die zuständige
ABH zu senden.
Stimmt. Aber Du hättest davon ausgehen dürfen / können, dass da schon einige Kontrollfragen gestellt wurden, die nur mit extremer Unwahrscheinlichkeit von einem Fremden beantwortet werden konnten.
Zitat:Trotzdem ist es merkwürdig, dass das möglich war. Stelle dir vor, die von dir telefonsich - vermeintliche Legitimation ist falsch - dann wird eine Aktenweitergabe an eine
ABH veranlaßt, die nicht dafür zuständig ist. Dann bekommt jemand Akteneinsicht, der aber gar nicht berechtigt ist, diese zu bekommen.
Ich habe keine Ahnung, ob das BVA bereits in ihrer IT sehen konnte dass ich die
VE abgegeben hatte.
wenn nicht hätte ich sie ja rüberschicken können oder zumindest angeben können, bei welcher Stelle und wann ich diese abgegeben hatte. Somit wäre dies überprüfbar gewesen.
Zuständig war damit auf jeden Fall die hiesige
ABH; also niemand der kein Recht auf Akteneinsicht hätte.
Zitat:Dass es in deinem Fall aufgrund der knappen Zeit von Vorteil war, ist ja nicht zu leugnen.
Du kannst auch nicht so einfach beim Bundeszentralregister anrufen und sagen, schicken sie einmal einen Auszug von Frau xy an diese oder jene Behörde.
trixie
Nicht an diese und jene Behörde., aber
an die zuständige. Ich habe also nur über den Wechsel der Zuständigkeit informiert, was sonst etwas länger gedauert hätte.
Anrufen geht ganz einfach. die Nummer steht auf der Homepage des BVA und man braucht nur ein Telefon.
Garantien, dass es so geht gebe ich nicht, aber ich hab's probiert und niemand hatte ein Problem.
Und sollte die Akte irrtümlich an der falschen Adresse gelandet sein, wäre sie sicher auch wieder über das BVA auffindbar gewesen.
Aber wozu die ganze Debatte? Man kann's versuchen, muss oder braucht es aber nicht. Schlimmstenfalls wird halt das übliche Verfahren abgewickelt.
Zeppelin