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Stiefbruder nach Deutschland holen (Gelesen: 3.827 mal)
Amani
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Stiefbruder nach Deutschland holen
09.06.2007 um 09:59:37
 
Hallo allerseits,

und zwar wollte ich Fragen ob es mölich wäre den Stiefbruder nach Deutschland zu holen. Er ist 13 jahre alt, lebt in Marokko mit seiner Mutter, die jedoch nicht fähig ist ihn zu erziehen. Sie ist weder Krank, noch hat sie eine Behinderung, jedoch hat sie keine Kontrolle über ihn, es scheint mir fast, es wäre ihr egal, was mit dem Jungen geschieht.

Die Oma von dem Jungen hat auch nicht mehr die Kraft ihn zu erziehen, sie ist schon sehr alt.

Sein Vater wohnt hier in Deutschland, sieht die Hilflosigkeit von dem Jungen jedoch nicht. Zumindest scheint es einem so  unentschlossen


Daher möchte nun die Stiefschwester ihn nach Deutschland bringen, nur wüsste sie nun nicht, wie sie das anstellen könnte.

Wir haben mal was von einer Familienzusammenführung gehört. Gilt das nur für Ehepaare, oder könnte man sowas in diesem Fall auch anwenden?


Ist es überhaupt möglich, den Kleinen hierher zu bringen? Zumindest für einige Jahre, wäre es schön.


Ich bitte um Hilfe, es ist wirklich sehr sehr wichtig für uns.






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otternase
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Antwort #1 - 09.06.2007 um 10:14:45
 
Hallo

FZF zu Stiefgeschwistern ist wohl nicht möglich, aber eine FZF zum leiblichen Vater, FZF bezieht sich ja auf Ehepartner und minderjährige Kinder. Ich interpretiere aus Deinen Angaben, dass der Vater mit einer Deutschen verheiratet ist, vermutlich auch einen langfristigen Aufenthaltstitel durch Ehe hat? Ist der Lebensunterhalt der Familie ohne Inanspruchnahme öffentlicher Hilfen (Hartz etc.) sichergestellt und wäre auch bei Erweiterung Eurer Familie durch ein weiteres Familienmitglied das gegeben? Würde die leibliche Mutter ihr Einverständnis geben?

Abgesehen von der rechtlichen Seite: war der Junge schon mal zu Besuch in D? Bist Du Dir sicher, dass Ihr ihm mit einem Umzug nach D, weg von Freunden und Verwandten, hinein in eine ihm unbekannte Umgebung, helfen würdet?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 09.06.2007 um 10:16:10
 
Rein theoretisch ist es nicht ganz unmöglich. Siehe
§ 36 AufenthG
.

Im geschilderten Fall dürfte das aber kaum drin sein.
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Lisette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 09.06.2007 um 10:55:13
 
Zitat:
"Sein Vater wohnt hier in Deutschland, sieht die Hilflosigkeit von dem Jungen jedoch nicht. Zumindest scheint es einem so"


Was sollte ihm dann ein Wechsel nach Deutschland bringen?

Grüße        Liesette
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« Zuletzt geändert: 09.06.2007 um 12:04:39 von N/V » 
Grund: Zitat kenntlich gemacht 
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 09.06.2007 um 12:05:43
 
Na er als Stiefbruder wollte sich eben um ihn
kümmern. Kann ich menschlich schon verste-
hen. Aber die geschilderte Situation ist hier
sicher aussichtslos.
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otternase
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Antwort #5 - 09.06.2007 um 12:14:51
 
fons schrieb am 09.06.2007 um 12:05:43:
Aber die geschilderte Situation ist hier
sicher aussichtslos.


Aussichtslos? Ich hätte vermutet, dass der Vater seinen Sohn per FZF nachholen könnte, wenn die Mutter das Sorgerecht aufgibt und an den Vater alleine abtritt und sonst alle Voraussetzungen für (LU etc.) gegeben sind?
Setzt aber natürlich voraus, dass der Vater Interesse daran hat und die Mutter einverstanden ist.
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maki
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Antwort #6 - 09.06.2007 um 12:31:50
 
otternase schrieb am 09.06.2007 um 12:14:51:
Setzt aber natürlich voraus, dass der Vater Interesse daran hat und die Mutter einverstanden ist.

Genau daran fehlt es doch Zwinkernd
Amani schrieb am 09.06.2007 um 09:59:37:

Sein Vater wohnt hier in Deutschland, sieht die Hilflosigkeit von dem Jungen jedoch nicht. Zumindest scheint es einem so  unentschlossen


Ob es für ein Kind wirlich das beste ist in diesem Alter und in dieser Situation (jedoch hat sie keine Kontrolle über ihn) nach D zu kommen, möchte ich bezweifeln.
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Amani
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Antwort #7 - 09.06.2007 um 14:54:46
 
Hallo,


ersteinmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Also der Vater hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Jedoch ist er seit geraumer Zeit arbeitslos. Wäre sicher ein Problem, oder?

Von daher will die Stiefschwester (oder sagt man Halbschwester, wenn die beiden den gleichen Vater haben?) den Kleinen Jungen hierher holen.

Zumindest will sie alles in Anlauf setzten, da der Vater sich nicht darum bemüht - aus welchen Gründen auch immer. Ob es mit seiner momentanen Lage zutun hat, oder er einfach nicht die Hilferufe des Kleinen sieht.


Der Kleine vermisst seinen Vater unheimlich doll. Er macht nur Unsinn dort, gerät auf schiefe Bahnen. Und bevor das ganze eskaliert, würde die Stiefschwester ihn gerne hierherholen.


Wir bezweifeln auch nicht, das die Mutter das Sorgerecht abgibt, oder der Vater sich verweigert ihn hier aufzunehmen.


Die Stiefschwester möchte sich vorerst nur um alles kümmern, der Papierkram, ein Schulplatz ausfindig machen, sodass alles bereit ist und nur noch das "Ja" zu allem fehlt.



Und nochmal: Vielen, vielen Dank für eure Hilfe!





LG
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Antwort #8 - 09.06.2007 um 15:22:09
 
Amani schrieb am 09.06.2007 um 14:54:46:
Also der Vater hat die deutsche Staatsbürgerschaft.


ist der Vater eingebürgerter Deutscher (und wenn ja: seit wann ungefähr) oder 'schon immer'-Deutscher?

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Antwort #9 - 09.06.2007 um 15:26:56
 
Amani schrieb am 09.06.2007 um 14:54:46:
Also der Vater hat die deutsche Staatsbürgerschaft.


Das ändert glaube ich vieles: es handelt sich nicht mehr um den Familiennachzug zu einem Ausländer (nach §32.2, worauf ich hinaus wollte, oder nach §36, wie fons vorschlug), sondern nach §28.

Dort steht auch, dass " Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem ausländischen ... minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen, ... zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat."
Das heisst, es besteht aus Jehova heraus ein Anspruch, auch OHNE dass der LU gesichert ist.
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Antwort #10 - 09.06.2007 um 16:08:45
 
Mal zum Verständnis: Ist die Stiefschwester 11 Jahre alt? Oder ist sie älter als der Halbbruder in Marokko? Dann wäre das sicherlich familiär nicht ohne.....

Grüße          Lisette
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Antwort #11 - 09.06.2007 um 16:31:55
 
Nochmal zum Verständnis:
Wenn der Vater ihn nicht per FZF nachholen will, sind die Chancen nur theoretischer Natur.
Das kann keine Stiefschwester etc. etwas daran ändern.

Muleta schrieb am 09.06.2007 um 15:22:09:
ist der Vater eingebürgerter Deutscher (und wenn ja: seit wann ungefähr) oder 'schon immer'-Deutscher?

Muleta 

Ausser natürlich, der Vater wäre schon bei Geburt des Sohnes Deutscher gewesen Zwinkernd

Trotzdem find ich das keine so gute Idee, sein Verhalten würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht besser werden, sondern schlimmer. Passiert viel zu häufig...
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otternase
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Antwort #12 - 09.06.2007 um 17:54:47
 
Muleta schrieb am 09.06.2007 um 15:22:09:
ist der Vater eingebürgerter Deutscher (und wenn ja: seit wann ungefähr) oder 'schon immer'-Deutscher?

Muleta


'schon-immer' Deutscher kann nicht sein, sonst hätte der Sohn doch schon automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit oder könnte sie zumindest beantragen, dann könnte er sofort kommen; gehe mal davon aus, dass der Vater nach der Geburt des Sohnes eingebürgert wurde, oder?

Auch verstehe ich den Sachverhalt so, dass der Vater es nicht ablehnt, den Sohn herzuholen, sondern einfach keine Initiative dazu ergreift und die Stiefschwester das nun übernehmen will.

Also von der rechtlichen Seite aus sehe ich nicht so sehr die Probleme, eher von der menschlichen, ob der Sohn wirklich in D besser dran ist, darf bezweifelt werden, muss aber schlussendlich die Familie beurteilen.

Mein Vorschlag wäre, den Sohn erstmal besuchsweise über die Sommerferien nach D zu holen, um zu schauen, ob er hier zurecht kommt.
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