Zitat:das zweite gesetzt - ist das Gesetz für die freiwilligen Heimkehrer, Russland begrüsst es derzeit, jedoch knüpft es daran, dass wenigstens ein Mitglied der Familie sich dem Land nüzzlich zeigen würde, sprich dort zum wohle der RF arbeiten kann. Rentner nimmt das land nicht auf. Darüber habe ich eine aussage des Innenministers der RF vorliegen. das ist das rechtliche. ...
Gut, dass du eine Ausssage des Innenministers hast. Im Gesetz gibt es aber kein Wort darüber, dass irgendeine Altersgrenze defeniert ist.
Zitat:...
das stimmt wohl und danke, dass du mich darauf aufmerksam machst, die gesetze kenne ich auch. Zu der staatsangehörigkeit bleibt zu sagen - so wie es da steht, kann es missverstanden werden, denn da spielen mehrer faktoren eine rolle, welche dann meine eltern im enfeffekt ausschliessen.
Im Änderungs-Gesetz
http://www.rg.ru/2006/01/11/grazhdanstvo.html(Die Übersetzung
http://www.translate.ru/url/tran_url.asp?lang=ru&url=http%3A%2F%2Fwww.rg.ru%2F20...)
exisitieren nicht so viele Voraussetzungen zur Rückkehr deine Eltern betreffend.
Erstens, die "UdSSR-Staatsangehörigkeit " und die Antragstellung bis 2008.
Zweitens, zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung, die man wiederum durch das vereinfachte Verfahren für die "UdSSR-Bürger" beantragen kann.
Mag natürlich sein, dass du irgendwelche weitere Aussagen des Innenministers hast, die tatsächlich für die Rentner den Weg verhindern.
Zitat:....Nun wende ich mich jetzt der finanziellen lage meiner eltern. ich finde es ungeheuerlich. von den 17 jahren, hat mein vater 8 gearbeitet und soll nun als ein asylbewerber,
Ich weiss es natürlich nicht, wie viel dein Vater verdient hat, du könntest aber selbst berechnen oder aber den Rentenversicherungverlauf beantragen, damit du die Höhe der möglichen Rente weisst.
Ich kann nur sagen, dass bei der Brutto-Lohn ca. 2200 Euro/Monat, die während 8 Jahren jemand bekommen hat, die Rente wäre bei 200 Euro pro Monat ab Juni 2007. Bei einer Minderung der Erwerbstätigkeit von 100 % die währe bei 380 Euro/Monat