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Ab wann kann man aufenthaltserlaubnis beantragen? (Gelesen: 2.301 mal)
Shahpur
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26.05.2007 um 13:26:24
 
Hallo,

eine kurze Frage:

ein bekannter von mir (afghane) lebt seit fast 5 jahren in deutschland. Weil sich sein Asylverfahren so hingezogen hat, hat er erst vor knapp einem Jahr eine Duldung erhalten. Er arbeitet hier, hat seinen Hauptschulabschluss gemacht, hat seine eigene Mietwohnung, und bekommt keine Unterstützung jeglicher Forn vom Staat.

Ab wann darf man einen Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis stellen? Bzw. werden nur die Zeiten mit der Duldung angerechnet oder auch der aufenthalt davor (also während des laufenden Asylverfahrens)?
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ronny
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Antwort #1 - 26.05.2007 um 14:02:53
 
Shahpur schrieb am 26.05.2007 um 13:26:24:
Ab wann darf man einen Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis stellen? Bzw. werden nur die Zeiten mit der Duldung angerechnet oder auch der aufenthalt davor (also während des laufenden Asylverfahrens)?


Hallo,

wurde er denn als asylberechtigt anerkannt oder wurden wenigstens Abschiebehindernisse festgestellt ?

Ansonsten fürchte ich wird er zuindest auf absehbare Zeit keine AE erhalten können.

Falls er aktuell nur im Besitz einer Duldung ist, bedeutet dies, dass die Abschiebung aus irgendwelchen Gründen ausgesetzt ist, mehr nicht...

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Shahpur
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Antwort #2 - 26.05.2007 um 20:51:15
 
Hi Ronny,

ja es wurde ein Abschiebehinderniss festgestellt. kann mich an den Paragraphen nicht genau erinnern. Er ist auch derzeit in behandlung bei einem Arzt wegen seiner psychischen probleme aufgrund des erlebten während der talibanzeit und dem bürgerkrieg davor...


ronny schrieb am 26.05.2007 um 14:02:53:


Hallo,

wurde er denn als asylberechtigt anerkannt oder wurden wenigstens Abschiebehindernisse festgestellt ?

Ansonsten fürchte ich wird er zuindest auf absehbare Zeit keine AE erhalten können.

Falls er aktuell nur im Besitz einer Duldung ist, bedeutet dies, dass die Abschiebung aus irgendwelchen Gründen ausgesetzt ist, mehr nicht...

Grüße
Ronny Zwinkernd

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ronny
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Antwort #3 - 27.05.2007 um 11:50:55
 
Shahpur schrieb am 26.05.2007 um 20:51:15:
ja es wurde ein Abschiebehinderniss festgestellt. 


Hallo,

dann wäre noch wichtig, warum er keine AE hat und stattdessen nur eine Duldung besitzt. Da passt was nicht zusammen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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DonCamillo
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Antwort #4 - 27.05.2007 um 14:02:34
 
ronny schrieb am 27.05.2007 um 11:50:55:
warum er keine AE hat und stattdessen nur eine Duldung besitzt.


Vielleicht liegt es am fehlenden Pass ?

Shahpur schrieb am 26.05.2007 um 13:26:24:
Ab wann darf man einen Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis stellen?
+

Den Antrag darf man immer stellen. Es stellt sich nur die Frage, ob man eine AE bekommt !  Zwinkernd
Die Aufenthaltszeiten allein reichen dafür nicht aus.


DC
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Zkai
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Antwort #5 - 29.05.2007 um 08:30:34
 
Shahpur schrieb am 26.05.2007 um 20:51:15:
Hi Ronny,

ja es wurde ein Abschiebehinderniss festgestellt. kann mich an den Paragraphen nicht genau erinnern. Er ist auch derzeit in behandlung bei einem Arzt wegen seiner psychischen probleme aufgrund des erlebten während der talibanzeit und dem bürgerkrieg davor...


Moin,

dann wäre natürlich noch die Frage ob das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wirklich ein zielstaatsbezogenes Abschiebehindernis festgestellt haben oder ein Arzt mangelnde Reisefähigkeit oder sowas.

Wenn es wirklich das Bamf war, dann stellt sich wirklich die Frage, warum er noch keine AE hat bzw. wenns am fehlenden Pass lag, warum er diesen noch nicht beschafft hat.
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