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kann bitte jemand das erklaeren..? (Gelesen: 3.254 mal)
part
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag kann bitte jemand das erklaeren..?
21.05.2007 um 12:12:57
 
Hallo Zusammen, 

ich habe bitte eine Frage:
ich ,deutsche, verheiratet meine Frau und meine 2 Kinder haben den Antrag auf  Einbuergerung gestellt. letzte Woche wurde meiner Frau die deutsche Stattangehoerigkjeit ertelt die Kinder (7,5 Jahre in D geboren bevor ich Deutsche Stattangehoerigkeit bekommen habe) aber noch nicht, mit der Begruendung dass sie Deutsche Sprache koennen muessen, ihr Antrag laueft dann weiter... sie muessen einen Sprachtest ablegen.
Ein Tag danach als meine Frau den Reisenpass und PA beim Standsamt beantragen will wurde ihr gesagt , die anderen beiden Kinder sind automatisch auch deutshce da beide Eltern deutsche  sind und wurde ihnen die deutsche  Reisepaesse sofort ausgestellt !! Schockiert/Erstaunt
ist das jetzt so richtig oder war das jetzt ein Fehler? was soll ich dann jetzt machen.
der Sachbearbeiter fuer die Einbuergerung wartet immer noch das die beider Kinder deutsche Sorachtest machen!! Schockiert/Erstaunt

Bitte um Antwort

Gruss
Part
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 21.05.2007 um 12:39:58
 
Wohnort = Schilda?

Miteinbürgerung Kind:
Zitat:
Abweichend von Nummer 86.1 genügt es, wenn sich das Kind ohne nen-
          nenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher Sprache mündlich ver-
          ständigen kann und die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse
          gewährleistet ist.

Ein "Deutschtest" insbesondere bei jüngeren Kindern scheint ja wohl eher ziemlicher Blödsinn. Eine (deutschsprachige) Schule werden sie ja wohl besuchen? Oder ist es 7 und 5 Jahre alt?

Und "automatisch" werden die Kinder nicht deutsch. Man muss einen Antrag auf Miteinbürgerung stellen und hinterher gibt's entweder ne eigene EB-Urkunde oder sie stehen auf ner anderen mit drauf (k.A.). "Automatisch" deutsch werden sie nach dem StAG m.W. jedenfalls nicht.

Zitat:
der Sachbearbeiter fuer die Einbuergerung wartet immer noch das die beider Kinder deutsche Sorachtest machen!!

Frag mal den Standesbeamten, ob er nicht den Test machen kann ... Zwinkernd
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 21.05.2007 um 12:41:48
 
part schrieb am 21.05.2007 um 12:12:57:
ist das jetzt so richtig oder war das jetzt ein Fehler? was soll ich dann jetzt machen.

Hi,
wie inge schon sagte, es war ein Fehler. Gehe mit
den Ausweisen zu Deinem Sachbearbeiter bei der
Einbürgerungsbehörde. Er wird sich dann sicherlich
mit der Passbehörde in Verbindung setzen und den
Fehler aufklären.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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part
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #3 - 21.05.2007 um 14:52:24
 
danke sehr fuer die schnelle Antwort,
beim Übegabe der D. Stattangehoerigkeit hatte meine Frau Ihren alten Pass abgegeben, wodrauf die Namen beider Kinder stehen.
Jetzt aber haben die beiden keinen Ausweis mehr von ihrem hemaligen Land... Schockiert/Erstaunt
Ist dann nicht Blödsinn wenn die Eltern deutsche sind, kinder aber nicht? einfach weil sie um ein paar Tage geboren sind?
Meine Kinder koennen keine deutsche Sprache, weil sie bislang im Ausland waren , und werden in kurze vom D. abgemeldet.
was ist dann wenn ich nicht geagiere und einfach ihren Antrag bein den Behoerden frierenlassen...?

vielen Dank fuer Ihre Antwort

Gruss
Part
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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 21.05.2007 um 14:54:53
 
part schrieb am 21.05.2007 um 14:52:24:
was ist dann wenn ich nicht geagiere und einfach ihren Antrag bein den Behoerden frierenlassen...? 

Dann wären deine Kinder auch nicht Deutsch, die Tatsache dass sie einen deutschen Pass haben ändert das nicht, den rechtmässig sollten sie keinen haben.

So etwas fliegt sehr schnell auf.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 21.05.2007 um 15:26:21
 
part schrieb am 21.05.2007 um 14:52:24:
Meine Kinder koennen keine deutsche Sprache, weil sie bislang im Ausland waren


Originalton RP Darmstadt (etwa 1992): "Die Kenntnis der deutschen Sprache ist kein Kriterium zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit."  

Man kann deshalb hierzulande schon lange nicht mehr davon ausgehen, daß ein Inhaber eines deutschen Passes auch der deutschen Sprache mächtig ist.

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inge
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Antwort #6 - 21.05.2007 um 15:39:58
 
Zitat:
weil sie bislang im Ausland waren , und werden in kurze vom D. abgemeldet.

Also dann bitte etwas genauer:
Seit wann sind sie in D? Wie alt sind sie

Das StAG setzt normalerweise auch bei Kindern voraus, dass sie sich eine zeitlang in D aufgehalten haben müssen.
Kurz einreisen, "deutsch machen" und dann wieder weg war ursprünglich nicht vorgesehen:
Zitat:
Abweichend von Nummer 8.1.2.2 soll sich das einzubürgernde Kind vor
         der Einbürgerung seit mindestens drei Jahren im Inland aufhalten. Bei ei-
         nem Kind, das im Zeitpunkt der Miteinbürgerung das sechste Lebensjahr
         noch nicht vollendet hat, genügt es in diesem Fall, wenn es unmittelbar
         vor der Einbürgerung sein halbes Leben im Inland verbracht hat.

Also die Kinder sind zwar in D geboren, aber waren nie wirklich hier? Deine Frau war aber offensichtlich lange in D und du auch. Wo waren die Kinder und wer hat sich drum gekümmert. Ist eine etwas merkwürdige Sachlage.

Jedenfalls sind deine Kinder momentan NICHT deutsch. Wenn ihr ausreist, ohne das vorher geklärt zu haben, wird es mit deutsch-werden auch schwierig.

Nachtrag:
In 2005 hieß es noch:
Zitat:
ich 35 J. ,berufstätig verheiratet 4 Kinder mit deutschem Pass

Wie passen dann die zwei neuen (?) Kinder in dieses Bild. Oder ist das ne andere Ehefrau. Oder wie oder was. :verwirrt:
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #7 - 21.05.2007 um 15:50:33
 
kinder in D. geboren, jetzt 7 und 5 Jahre.
Im Ausland waren die insgesamt 1 Jahr ungefaehr, Frau immer mit ihnen, ich aber immer hier berufstatig.
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Antwort #8 - 21.05.2007 um 15:55:32
 
2 andere schon Deutsch
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Antwort #9 - 21.05.2007 um 16:02:56
 
Zitat:
Im Ausland waren die insgesamt 1 Jahr ungefaehr

Zitat:
Meine Kinder koennen keine deutsche Sprache

Zitat:
jetzt 7 und 5 Jahre

Ich versteh jetzt zwar nicht, warum jemand, der 6 bzw. 4 Jahre als Kind in D gelebt hat kein deutsch kann ...

"Vor der Einbürgerung SEIT 3 Jahren bzw UNMITTELBAR VOR Einbürgerung"

Wann sind sie das letzte Mal nach D eingereist und wie lange waren sie davor genau im Ausland?
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Antwort #10 - 21.05.2007 um 16:08:25
 
wieso was hat damit zu tun?
eingereist August 2006, Aufenthalt im Auslan 6 Wochen!
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inge
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Antwort #11 - 21.05.2007 um 16:46:50
 
Zitat:
wieso was hat damit zu tun

Weil "seit 3 Jahren" ja "am Stück" heißt. Außerdem passen die nicht vorhandenen Deutschkenntnisse halt irgendwie nicht wirklich gut ins Bild, wenn nur ein kurzfristiger Aufenthalt im Ausland erfolgte. Wobei 6 wochen halt kein "Aufenthalt", sondern eher "Urlaub" sind. Wenn deine Kinder also einfach immer nur regelmäßig für wenige Wochen "Urlaub" gemacht haben, dürfte der gesamte bisherige Aufenthalt in D "am Stück" sein.

Aber es geht definitiv um eine Miteinbürgerung der Kinder?

Ich würde den SB der EBH mal nach dem Paragraphen fragen, auf den er seine Forderung nach einem Deutschtest stützt.

BTW: Wenn ihr jetzt aus D fortzieht, was wird dann mit deiner Mutter, die du ja gerade erst mit viel Glück hierher bekommen hast? Oder zieht ihr erstmal in die alte Heimat und sie geht dann mit?


Nachtrag:
Wobei
Zitat:
genügt es, wenn das Kind sich ohne
         nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher Sprache mündlich
         verständigen kann und seine Einordnung in die deutschen Lebensverhält-
         nisse gewährleistet ist.

zwar nicht gerade nach einem "Deutschtest" ruft, aber gewisse Kenntnisse der deutschen Sprache werden sicherlich von einem Kind ebenfalls zu erwarten sein??
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