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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> kann bitte jemand das erklaeren..? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1179742377 Beitrag begonnen von part am 21.05.2007 um 12:12:57 |
Titel: kann bitte jemand das erklaeren..? Beitrag von part am 21.05.2007 um 12:12:57
Hallo Zusammen,
ich habe bitte eine Frage: ich ,deutsche, verheiratet meine Frau und meine 2 Kinder haben den Antrag auf Einbuergerung gestellt. letzte Woche wurde meiner Frau die deutsche Stattangehoerigkjeit ertelt die Kinder (7,5 Jahre in D geboren bevor ich Deutsche Stattangehoerigkeit bekommen habe) aber noch nicht, mit der Begruendung dass sie Deutsche Sprache koennen muessen, ihr Antrag laueft dann weiter... sie muessen einen Sprachtest ablegen. Ein Tag danach als meine Frau den Reisenpass und PA beim Standsamt beantragen will wurde ihr gesagt , die anderen beiden Kinder sind automatisch auch deutshce da beide Eltern deutsche sind und wurde ihnen die deutsche Reisepaesse sofort ausgestellt !! :o ist das jetzt so richtig oder war das jetzt ein Fehler? was soll ich dann jetzt machen. der Sachbearbeiter fuer die Einbuergerung wartet immer noch das die beider Kinder deutsche Sorachtest machen!! :o Bitte um Antwort Gruss Part |
Titel: Re: kann bitte jemand das erklaeren..? Beitrag von inge am 21.05.2007 um 12:39:58
Wohnort = Schilda?
Miteinbürgerung Kind: Zitat:
Ein "Deutschtest" insbesondere bei jüngeren Kindern scheint ja wohl eher ziemlicher Blödsinn. Eine (deutschsprachige) Schule werden sie ja wohl besuchen? Oder ist es 7 und 5 Jahre alt? Und "automatisch" werden die Kinder nicht deutsch. Man muss einen Antrag auf Miteinbürgerung stellen und hinterher gibt's entweder ne eigene EB-Urkunde oder sie stehen auf ner anderen mit drauf (k.A.). "Automatisch" deutsch werden sie nach dem StAG m.W. jedenfalls nicht. Zitat:
Frag mal den Standesbeamten, ob er nicht den Test machen kann ... ;) |
Titel: Re: kann bitte jemand das erklaeren..? Beitrag von Mick am 21.05.2007 um 12:41:48 part schrieb am 21.05.2007 um 12:12:57:
Hi, wie inge schon sagte, es war ein Fehler. Gehe mit den Ausweisen zu Deinem Sachbearbeiter bei der Einbürgerungsbehörde. Er wird sich dann sicherlich mit der Passbehörde in Verbindung setzen und den Fehler aufklären. |
Titel: Re: kann bitte jemand das erklaeren..? Beitrag von part am 21.05.2007 um 14:52:24
danke sehr fuer die schnelle Antwort,
beim Übegabe der D. Stattangehoerigkeit hatte meine Frau Ihren alten Pass abgegeben, wodrauf die Namen beider Kinder stehen. Jetzt aber haben die beiden keinen Ausweis mehr von ihrem hemaligen Land... :o Ist dann nicht Blödsinn wenn die Eltern deutsche sind, kinder aber nicht? einfach weil sie um ein paar Tage geboren sind? Meine Kinder koennen keine deutsche Sprache, weil sie bislang im Ausland waren , und werden in kurze vom D. abgemeldet. was ist dann wenn ich nicht geagiere und einfach ihren Antrag bein den Behoerden frierenlassen...? vielen Dank fuer Ihre Antwort Gruss Part |
Titel: Re: kann bitte jemand das erklaeren..? Beitrag von maki am 21.05.2007 um 14:54:53 part schrieb am 21.05.2007 um 14:52:24:
Dann wären deine Kinder auch nicht Deutsch, die Tatsache dass sie einen deutschen Pass haben ändert das nicht, den rechtmässig sollten sie keinen haben. So etwas fliegt sehr schnell auf. |
Titel: Re: kann bitte jemand das erklaeren..? Beitrag von Saxonicus am 21.05.2007 um 15:26:21 part schrieb am 21.05.2007 um 14:52:24:
Originalton RP Darmstadt (etwa 1992): "Die Kenntnis der deutschen Sprache ist kein Kriterium zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit." Man kann deshalb hierzulande schon lange nicht mehr davon ausgehen, daß ein Inhaber eines deutschen Passes auch der deutschen Sprache mächtig ist. |
Titel: Re: kann bitte jemand das erklaeren..? Beitrag von inge am 21.05.2007 um 15:39:58 Zitat:
Also dann bitte etwas genauer: Seit wann sind sie in D? Wie alt sind sie Das StAG setzt normalerweise auch bei Kindern voraus, dass sie sich eine zeitlang in D aufgehalten haben müssen. Kurz einreisen, "deutsch machen" und dann wieder weg war ursprünglich nicht vorgesehen: Zitat:
Also die Kinder sind zwar in D geboren, aber waren nie wirklich hier? Deine Frau war aber offensichtlich lange in D und du auch. Wo waren die Kinder und wer hat sich drum gekümmert. Ist eine etwas merkwürdige Sachlage. Jedenfalls sind deine Kinder momentan NICHT deutsch. Wenn ihr ausreist, ohne das vorher geklärt zu haben, wird es mit deutsch-werden auch schwierig. Nachtrag: In 2005 hieß es noch: Zitat:
Wie passen dann die zwei neuen (?) Kinder in dieses Bild. Oder ist das ne andere Ehefrau. Oder wie oder was. :verwirrt: |
Titel: Re: kann bitte jemand das erklaeren..? Beitrag von part am 21.05.2007 um 15:50:33
kinder in D. geboren, jetzt 7 und 5 Jahre.
Im Ausland waren die insgesamt 1 Jahr ungefaehr, Frau immer mit ihnen, ich aber immer hier berufstatig. |
Titel: Re: kann bitte jemand das erklaeren..? Beitrag von part am 21.05.2007 um 15:55:32
2 andere schon Deutsch
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Titel: Re: kann bitte jemand das erklaeren..? Beitrag von inge am 21.05.2007 um 16:02:56 Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ich versteh jetzt zwar nicht, warum jemand, der 6 bzw. 4 Jahre als Kind in D gelebt hat kein deutsch kann ... "Vor der Einbürgerung SEIT 3 Jahren bzw UNMITTELBAR VOR Einbürgerung" Wann sind sie das letzte Mal nach D eingereist und wie lange waren sie davor genau im Ausland? |
Titel: Re: kann bitte jemand das erklaeren..? Beitrag von part am 21.05.2007 um 16:08:25
wieso was hat damit zu tun?
eingereist August 2006, Aufenthalt im Auslan 6 Wochen! |
Titel: Re: kann bitte jemand das erklaeren..? Beitrag von inge am 21.05.2007 um 16:46:50 Zitat:
Weil "seit 3 Jahren" ja "am Stück" heißt. Außerdem passen die nicht vorhandenen Deutschkenntnisse halt irgendwie nicht wirklich gut ins Bild, wenn nur ein kurzfristiger Aufenthalt im Ausland erfolgte. Wobei 6 wochen halt kein "Aufenthalt", sondern eher "Urlaub" sind. Wenn deine Kinder also einfach immer nur regelmäßig für wenige Wochen "Urlaub" gemacht haben, dürfte der gesamte bisherige Aufenthalt in D "am Stück" sein. Aber es geht definitiv um eine Miteinbürgerung der Kinder? Ich würde den SB der EBH mal nach dem Paragraphen fragen, auf den er seine Forderung nach einem Deutschtest stützt. BTW: Wenn ihr jetzt aus D fortzieht, was wird dann mit deiner Mutter, die du ja gerade erst mit viel Glück hierher bekommen hast? Oder zieht ihr erstmal in die alte Heimat und sie geht dann mit? Nachtrag: Wobei Zitat:
zwar nicht gerade nach einem "Deutschtest" ruft, aber gewisse Kenntnisse der deutschen Sprache werden sicherlich von einem Kind ebenfalls zu erwarten sein?? |
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