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student/willige ausreise/.... (Gelesen: 2.432 mal)
zerolando
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Libanese
Zeige den Link zu diesem Beitrag student/willige ausreise/....
21.05.2007 um 09:58:07
 
Guten Tag,

möchte euch alle mal fragen ob was ich tun will richtig ist..
Ich bin libanese, und bin aus der USA, wo ich 5 jahre gelebt und gearbeitet habe, durch einem studium visa in 2004 nach Deutschland gekommen. .. Nach einem jahr, bin ich zu den Ausländerbehörde nochmal gegangen um meine aufenthalterlaubnis zu verlängern,habe ich fast meinen stempel(für ein 2 jahre aufenthalt) bekommen bis wir bemerkt haben dass meinen reisepass abgelaufen ist. Dann hat der mitarbeiter gemeint dass ich einfach nur mein reisepass
verlangern muss und so bekomme ich mein stempel ohne probleme..
ich habe probleme gehabt  um mein reisepass zu verlangern, weil ich dokumente aus der libanon gebraucht habe die ich nicht einfach bekommen könnte.. aber das ist egal... das hat lange gedauert(wegen komplikation und das krieg und so weiter) und habe ich die ABH von mein problem und situation erzählt und mit denen immer in kontakt geblieben..
lätztes mal habe ich ein email vor 6 monate zu ein mitarbeiter geschickt, und sie
haben mir gesagt um vorbei zu kommen um mein situation zu erklären.
Tatsache ist bin seit fast 2 jahre mit ungültigen pass und kein aufenthalterlaubnis.
Ich habe kein androhung der abschiebung oder ähnliches bekommen...
und jetzt möchte ich einfach zurueck nach Libanon kehren..
Habe ich gedacht um einfach zu den ABH zu gehen (mit mein flugticket: reise ende August), mit ihnen mein flugplan zu mitteilen
und da sollte ich wahrscheinlich ein Grenzübertrittsbescheinigung bekommen? und dann werde ich das land einfach verlassen...
Wird es so laufen? oder nicht? und werde ich ärger haben? oder strafe bezahlen mussen?
und was it mit einreisesperre?
danke schön
Roland
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zerolando
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Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Libanese
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Antwort #1 - 21.05.2007 um 10:01:30
 
Wenn alles wie geplant lauft und endlich bekomme ich ein Grenzübertrittsbescheinigung für August, darf mann mit solchen papier vielleicht ein wochenende in ein EU land reisen?
danke schön
Roland
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 21.05.2007 um 10:18:16
 
zerolando schrieb am 21.05.2007 um 09:58:07:
Wird es so laufen?


wieso nicht ?


zerolando schrieb am 21.05.2007 um 09:58:07:

werde ich ärger haben?


weshalb ?


zerolando schrieb am 21.05.2007 um 09:58:07:
strafe bezahlen mussen?


wofür ?



Wen Du ausreisen möchtest und Dich darum bemühst, weil Deine AE abgelaufen ist oder wird, dann wird Dir daraus kein Nachteil entstehen.


DC
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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 21.05.2007 um 10:46:36
 
zerolando schrieb am 21.05.2007 um 10:01:30:
enn alles wie geplant lauft und endlich bekomme ich ein Grenzübertrittsbescheinigung für August, darf mann mit solchen papier vielleicht ein wochenende in ein EU land reisen?

Nein, mit der GÜB kann man nicht in der EU "reisen".

Am besten für deinen Rückflug wäre ein direkter Flug aus Deutschland in den Libanon, falls das nicht möglich ist, zumindest ein Flug aus Deutschland in ein nicht EU Land.

Die GÜB muss bei der Bundespolizei bei der Ausreise abgegeben werden, sonst wirst du zur Fahndung ausgeschrieben.

Gruß,

maki
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Mick
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immer lächeln ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 21.05.2007 um 11:09:57
 
Hi,
dem Ausgangsbericht entnehme ich, dass ein Antrag
auf Verlängerung der AE gestellt wurde, der bis heute
nicht entschieden ist.

Zitat:
...habe ich fast meinen stempel (für ein 2 jahre aufent-
halt) bekommen...


Es spricht also alles für einen bestehenden legalen Auf-
enthalt.

Die Frage die bleibt ist (ich habe dazu nix gefunden):
Liegt nun ein Pass vor? Ansonsten würde sich die
Rückkehr in den Libanon doch schwieriger gestalten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 26.05.2007 um 14:31:09
 
zerolando schrieb am 21.05.2007 um 09:58:07:
Ich bin libanese, und bin aus der USA, wo ich 5 jahre gelebt und gearbeitet habe, durch einem studium visa in 2004 nach Deutschland gekommen. .. Nach einem jahr, bin ich zu den Ausländerbehörde nochmal gegangen um meine aufenthalterlaubnis zu verlängern,habe ich fast meinen stempel(für ein 2 jahre aufenthalt) bekommen bis wir bemerkt haben dass meinen reisepass abgelaufen ist.


Tatsache ist bin seit fast 2 jahre mit ungültigen pass und kein aufenthalterlaubnis.
Ich habe kein androhung der abschiebung oder ähnliches bekommen...
und jetzt möchte ich einfach zurueck nach Libanon kehren..



Willst Du auf Dauer im Libanon bleiben oder Deinen ständigen Aufenthalt in D beibehalten?

Gruß, ULF
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