Hallo Mick
danke für deine Antwort.
Er hat sich in Italien "lediglich" den unrechtmäßigen Aufenthalt zu Schulde kommen lassen, es gab keine weiteren Straftaten wie Drogenhandel oder sonst etwas.
Bei diesem Konsultatitionsverfahren werden also die italienischen Behörden gefragt, warum er in dieser Schengenliste steht. Wenn jetzt dabei also heraus kommt, dass er nur wegen des illegalen Aufenthalts abgeschoben wurde, ist das Konsultationsverfahren damit beendet und das Visum wird erteilt, wenn ansonsten keine Bedenken (Scheinehe usw.) bestehen, sehe ich das richtig?
Der Sachbearbeiter der
ABH hat mir gesagt, dass der Bericht des Anwalts positiv ausgefallen ist und dass er selbst auch nichts gegen die Einreise hat. Aber was ist mit den Kosten, die bei der Abschiebung angefallen sind? Falls die Italiener darauf bestehen, dass der Betrag von uns noch ausgeglichen wird, müssen dann die deutschen Behörden mit der Visazustimmung warten, biss wir das Geld bezahlt haben?
Oder läuft das dann unabhängig voneinander quasi so:
die
ABH interessiert nur, warum die Abschiebung erfolgte, wenn es keine Straftaten gab, erteilt sie ihre Zustimmung, was mit den offenen Kosten in Italien ist, interressiert die deutsche
ABH nicht.
Ich frage deshalb, weil ich mir denken kann, dass die Kosten, die dann auf uns zukommmen würden, sehr hoch sind und weil wir sicher nicht in der Lage wären, den Betrag auf einmal zu zahlen. Wenn wir jetzt eine Ratenvereinbarung mit den italienischen Behörden vereinbaren könnten, dürfte mein Mann dann quasi erst einreisen, wenn die letzte Rate gezahlt ist?? Das könnte ja dann noch ewig dauern.
Gruß
Grazia