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Problem bei der AE Verlängerung / angebl. §51 Abs (Gelesen: 11.399 mal)
sigi-n
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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22.03.2007 um 18:05:07
 
Hallo,
ich wende mich an die Spezialisten mir einer Bitte um Aufklärung, da ich in der Stadt in NRW lebe die das bekannter massen wildeste Ausländeramt hat.
Kurze Schilderung meines heute aufgetauchten Problems:
Seit 4 Jahren mit einer Frau aus RU verheiratet, davon eit über 3 Jahren in D.
Heute Termin zur Verlängerung der AE gehabt, gerechnet/spekuliert  mit Niederlassungserlaubnis.
2005 von einem früheren Wohnort abgemeldet in die Niederlande, dort aber nie angemeldet wegen der nicht anrechenbarkeit der Zeiten in den Niederlanden (Ausland)
10 Tage später wieder in Deutschland einen Wohnsitz genommen.
Bis heute keinerlei Probleme oder Rückfragen.
Heute nun damit konfrontiert worden das mit der Abmeldung in nach NL der Aufenthalttitel erloschen sei, auch der Hinweis das dort nie ein Wohnsitz genommen worden sei, wurde mit dem Hinweis auf Aufenthaltsgesetz § 51 Abs 1 verworfen.
Es wurde uns ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ausfüllen gereicht, wie für eine Erstbeantragung.
Ich habe mir Zeit zum Ausfüllen erbeten, was auch kein Problem war, ein Schreiben das ein Antrag auf Erteilung/Verlängerung heute gestellt sei war schon vorbereitet.
Im Wagen haben wir dann den Pass meiner Frau kontrolliert und festgestellt das man den Pass nicht nur kopiert (war gesagt worden um mit dem Pass den Raum zu verlassen) hatte, sondern das die noch kurzfristig gültige Aufenthaltserlaubnis UNGÜLTIG gestempelt war.

Nun noch einmal meine Fragen
Absichtserklärung bei der Abmeldung = wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist?
Wenn ich einen Antrag auf erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausfülle, bestätige ich dann nicht den Aufenthalt in D ohne Aufenthaltserlaubnis?
Ist es rechtens ohne Hinweis und Ohne Begründung eine gültige AE ungültig zu stempel.
Wie gehe ich vor, Ich habe keinerlei Berührungsängste und scheue vor nichts zurück.

Danke für eure Hilfe vorab
Sigi-N
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inge
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Antwort #1 - 22.03.2007 um 18:16:37
 
Zitat:
2005 von einem früheren Wohnort abgemeldet in die Niederlande, dort aber nie angemeldet wegen der nicht anrechenbarkeit der Zeiten in den Niederlanden (Ausland)
10 Tage später wieder in Deutschland einen Wohnsitz genommen.
Bis heute keinerlei Probleme oder Rückfragen.

Erklärung?
2005 nach NL und dann 10 Tage NACH Abmeldung in D schon wieder zurück nach D?
Oder nur pro-forma Anmeldung in D?

Zitat:
auch der Hinweis das dort nie ein Wohnsitz genommen worden sei,

In Holland "nur mal kurz" angemeldet? Warum?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 22.03.2007 um 18:30:24
 
sigi-n schrieb am 22.03.2007 um 18:05:07:
sondern das die noch kurzfristig gültige Aufenthaltserlaubnis UNGÜLTIG gestempelt war.


Verfall der AE bei Ausreise aus nicht vorübergehendem Grund oder für länger als 6 Monate.

Offenbar nahm die ABH die 1. Variante. Ihr solltet jetzt schleunigst darlegen, daß die Angelegenheit höchst vorübergehend war.

Hat Deine Frau eine neue AE oder wenigstens eine Fiktionsbescheinigung bekommen?

Gruß, ULF
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sigi-n
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Antwort #3 - 22.03.2007 um 18:36:04
 
Hallo Inge
deine Fragen sind leicht unverständlich! Als wir uns abgemeldet haben wurden wir gefragt wo der neue wohnsitz sein wird, unsere Antwort Niederlande.
Wenn du sorgfältig liest wirst auch du feststellen, das wir die Absicht hatten aber nach Rücksprache mit dem IND in NL von dieser Absicht abgewichen sind. Der aufenthaltsort in dieser zeit war D bei meinem Sohn.
Scheinbar bist du mit NL nicht ganz vertraut, sonst würdest du nicht auf die Pro Forma Idee kommen. In bezug auf Meldewesen ist NL 200% von D.

Auch hier wieder das Problem mit dem lesen, vielleicht habe ich aber auch undeutlisch geschrieben ES HAT NIE EINE ANMELDUNG IN NL STATTGEFUNDEN

Nachdem deine verdächtigungen nun hoffentlich ausgeräumt sind wäre ich für einige fundierte Ausagen zu den Frageb sicher dankbar

mfg
Sigi-n
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Ulf
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Antwort #4 - 22.03.2007 um 18:44:53
 
sigi-n schrieb am 22.03.2007 um 18:36:04:
Als wir uns abgemeldet haben wurden wir gefragt wo der neue wohnsitz sein wird, unsere Antwort Niederlande.
Wenn du sorgfältig liest wirst auch du feststellen, das wir die Absicht hatten aber nach Rücksprache mit dem IND in NL von dieser Absicht abgewichen sind. Der aufenthaltsort in dieser zeit war D bei meinem Sohn.


Also hat kein Umzug stattgefunden? Wo war der Hausrat nach Abmeldung aus D?

Gruß, ULF
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 22.03.2007 um 18:46:05
 
sigi-n schrieb am 22.03.2007 um 18:05:07:
2005 von einem früheren Wohnort abgemeldet in die Niederlande, dort aber nie angemeldet wegen der nicht anrechenbarkeit der Zeiten in den Niederlanden (Ausland)


Hatte Euch das der IND gesteckt, oder gab es da noch andere Probleme?

Gruß, ULF
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sigi-n
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Antwort #6 - 22.03.2007 um 18:55:15
 
Hallo Ulf
danke für deine Antwort.
Nein, weder eine neue AE noch eine Fiktionsbescheinigung sondern nur auf Stadtbriefbogen eine Bescheinigung das heute ein Antrag gestellt worden ist und die Bescheinigung bis 30.04.2007 gültig ist.

Scheinbar bin ich falsch mit meiner Annahme das es sich um eine Absichtserklärung handelt wenn ich bei der Abmeldung einen neuen wahrscheinlichen Wohnort angibt
Es hat aber nie eine Anmeldung in NL stattgefunden

mfg
Sigi-N


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sigi-n
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Antwort #7 - 22.03.2007 um 19:00:46
 
Hallo Ulf,
der Hausrat war bei meinem Sohn, der hat ein Fabrikgelände auf dem ich auch meine waren lagere. KEIN UMZUG
Ich hatte bis 97 mit meiner ersten frau (gest.) viele jahre in NL gelebt, ein alter freund bei der gemeinde hatte sich mit dem ind kurzgeschlossen und uns dann die info gesteckt. Unser Wohnort ist dann eine deutsche grenzgemeinde geworden

mfg
sigi-n
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Antwort #8 - 22.03.2007 um 19:18:36
 
Hallo sigi-n,

hier der relevante § aus dem AufenthG:
Zitat:
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen

(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:

...
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
...

Es reicht, dass man sich aus D abmeldet und dann ausreist um den Aufenthaltstitel erlöschen zu lassen.
Es kommt nicht darauf an ob man wirklich für immer wegbleibt, sondern nur ob man es vorhatte und dann ausgereist ist.

Das die AE "Ungültig" gestempelt worden ist rechtens, denn diese AE ist Kraft Gesetzes erloschen.

Tut mir leid dass ich keine besseren Nachrichten für dich habe Griesgrämig

Gruß,

maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 22.03.2007 um 19:20:18
 
Hier scheint die Abmeldung in D der ausschlaggebende Punkt zu sein, denn
D hat auf das Melderecht in NL keinen Zugriff.
Offiziell war Deine Frau seit 2005 nicht in D und die AE Kraft Gesetz erloschen.
Das Formblatt zur Antragstellung ist Allgemeingültig und hat keine besondere
Relevanz.


DC
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Ulf
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Antwort #10 - 22.03.2007 um 19:21:58
 
Zitat:
Hier scheint die Abmeldung in D der ausschlaggebende Punkt zu sein, denn
D hat auf das Melderecht in NL keinen Zugriff.
Offiziell war Deine Frau seit 2005 nicht in D !


10 Tage nach Wohnsitzabmeldung wieder D-Wohnsitzanmeldung. Jetzt ist nur noch zu klären, ob zwischenzeitlich die AE erloschen war.

Gruß, ULF
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 22.03.2007 um 19:23:38
 
ulf schrieb am 22.03.2007 um 19:21:58:
10 Tage nach Wohnsitzabmeldung wieder D-Wohnsitzanmeldung. Jetzt ist nur noch zu klären, ob zwischenzeitlich die AE erloschen war. 


Danach ist sie nicht erloschen. Es fehlt halt auch die Wiederanmeldung in D.


DC
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 22.03.2007 um 19:26:34
 
Zitat:
Danach ist sie nicht erloschen. Es fehlt halt auch die Wiederanmeldung in D.


Ich las
2005 von einem früheren Wohnort abgemeldet in die Niederlande, dort aber nie angemeldet wegen der nicht anrechenbarkeit der Zeiten in den Niederlanden (Ausland)
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Antwort #13 - 22.03.2007 um 19:27:08
 
So wie ich das Verstehe, reicht es alleine schon dass sie ausgereist ist, mit dem Ziel wegzubleiben.
Die Abmeldung dürfte als Indiz dafür gelten.
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DonCamillo
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Antwort #14 - 22.03.2007 um 19:28:23
 
ulf schrieb am 22.03.2007 um 19:26:34:
als Wiederanmeldung. 


Genau das ist die Frage ?
im Ausgangspost steht nix davon ! Zwinkernd


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