Hallo,
ich wende mich an die Spezialisten mir einer Bitte um Aufklärung, da ich in der Stadt in NRW lebe die das bekannter massen wildeste Ausländeramt hat.
Kurze Schilderung meines heute aufgetauchten Problems:
Seit 4 Jahren mit einer Frau aus RU verheiratet, davon eit über 3 Jahren in D.
Heute Termin zur Verlängerung der
AE gehabt, gerechnet/spekuliert mit Niederlassungserlaubnis.
2005 von einem früheren Wohnort abgemeldet in die Niederlande, dort aber nie angemeldet wegen der nicht anrechenbarkeit der Zeiten in den Niederlanden (Ausland)
10 Tage später wieder in Deutschland einen Wohnsitz genommen.
Bis heute keinerlei Probleme oder Rückfragen.
Heute nun damit konfrontiert worden das mit der Abmeldung in nach NL der Aufenthalttitel erloschen sei, auch der Hinweis das dort nie ein Wohnsitz genommen worden sei, wurde mit dem Hinweis auf Aufenthaltsgesetz § 51 Abs 1 verworfen.
Es wurde uns ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ausfüllen gereicht, wie für eine Erstbeantragung.
Ich habe mir Zeit zum Ausfüllen erbeten, was auch kein Problem war, ein Schreiben das ein Antrag auf Erteilung/Verlängerung heute gestellt sei war schon vorbereitet.
Im Wagen haben wir dann den Pass meiner Frau kontrolliert und festgestellt das man den Pass nicht nur kopiert (war gesagt worden um mit dem Pass den Raum zu verlassen) hatte, sondern das die noch kurzfristig gültige Aufenthaltserlaubnis UNGÜLTIG gestempelt war.
Nun noch einmal meine Fragen
Absichtserklärung bei der Abmeldung = wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist?
Wenn ich einen Antrag auf erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausfülle, bestätige ich dann nicht den Aufenthalt in D ohne Aufenthaltserlaubnis?
Ist es rechtens ohne Hinweis und Ohne Begründung eine gültige
AE ungültig zu stempel.
Wie gehe ich vor, Ich habe keinerlei Berührungsängste und scheue vor nichts zurück.
Danke für eure Hilfe vorab
Sigi-N