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Meine Kinder besuchen, mit Famile aus der Ukraine (Gelesen: 1.010 mal)
Bleck
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Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Meine Kinder besuchen, mit Famile aus der Ukraine
17.05.2007 um 11:49:29
 
Guten Tag an alle, brauche mal eine Auskunft.
Ich bin deutscher Staatsbürger und Rentner, lebe in der Ukraine, bin aber öfters in Deutschland da meine Kinder dort leben, die ich besuche.  Geheiratet habe ich meine Frau in der Ukraine, die ist Ukrainische Staatsbürgerin, die Heiraturkunde wurde bist zur Botschaft Legalisiert, so das einer Familienzusammenführung nicht im Wege steht. Wir sind hier schon 2 Jahre verheiratet. Da aber meine Frau ihre Mutter hier hat, die schon 70 Jahre ist und ihren Sohn der hier Studiert auf 2 Universitäten
( BWL und Sport). Betriff besonders Ihre Mama, die bist jetzt noch bei guter Gesundheit ist, aber die Lage kann sich doch mal schnell ändern und auch hier ohne meine Frau dann verloren wäre, so lange muss meine Frau hier bleiben in der Ukraine. Hier hat meine Frau ihre Arbeitsstelle.
Meine Frage an euch, ich möchte gerne meine Familie mal Deutschland zeigen, und meine Kinder würden sich freuen und meine Eltern die aber wegen die wegen Ihre Krankheit die Reise nicht in die Ukraine machen können, würden gerne mal meine Schwiegermutter und Schwiegersohn kennen lernen, bleiben würden wir in Deutschland nur 2 Wochen da meine Frau in der Ukraine auch nicht so lange Urlaub bekommt. Was meint Ihr alle, könnte ich der Familie, Deutschland mal zeigen, würde die  Botschaft, diese erlauben und wie kann ich den Rückkehrwillen Beweisen. Ich weiß das man Pro Person und Tag als Reisescheck 45 Euro nachweisen muss, das stellt für mich kein, Problem dar da wir genug, gespart haben. da auch ich wie gesagt, nach Deutschland muss, wegen meinen Kindern ab und zu.



Gruss
Bleck
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine Kinder besuchen, mit Famile aus der Ukraine
Antwort #1 - 26.05.2007 um 15:03:18
 
Bleck schrieb am 17.05.2007 um 11:49:29:
Meine Frage an euch, ich möchte gerne meine Familie mal Deutschland zeigen, und meine Kinder würden sich freuen und meine Eltern die aber wegen die wegen Ihre Krankheit die Reise nicht in die Ukraine machen können, würden gerne mal meine Schwiegermutter und Schwiegersohn kennen lernen, bleiben würden wir in Deutschland nur 2 Wochen da meine Frau in der Ukraine auch nicht so lange Urlaub bekommt. Was meint Ihr alle, könnte ich der Familie, Deutschland mal zeigen, würde die  Botschaft, diese erlauben und wie kann ich den Rückkehrwillen Beweisen. Ich weiß das man Pro Person und Tag als Reisescheck 45 Euro nachweisen muss.



Wenn Deine Eltern gut verdienen, also eine gute Rente beziehen und die auch nicht für Pflegeheime o-ä. draufgeht, bestehen gewissen Chancen, daß auf ihre Verpflichtungserklärung, abzugeben bei der Ausländerbehörde ihres Wohnorts und im Original zu übermitteln in die Ukraine, Besuchsvisa für zwei oder drei Wochen erteilt werden.

Garantie gibt es keine.

Gruß, ULF
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Thorsten
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Beiträge: 256

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine Kinder besuchen, mit Famile aus der Ukraine
Antwort #2 - 04.06.2007 um 21:44:07
 
ulf schrieb am 26.05.2007 um 15:03:18:
Wenn Deine Eltern gut verdienen, also eine gute Rente beziehen und die auch nicht für Pflegeheime o-ä. draufgeht, bestehen gewissen Chancen,

Seine Kinder wohnen auch doch in D Zwinkernd
=> Zitat:
Ich bin deutscher Staatsbürger und Rentner, lebe in der Ukraine, bin aber öfters in Deutschland da meine Kinder dort leben, die ich besuche.


Mag sein, dass seine Kinder die VE beantragen können.
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Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine Kinder besuchen, mit Famile aus der Ukraine
Antwort #3 - 05.06.2007 um 18:04:31
 
Thorsten schrieb am 04.06.2007 um 21:44:07:
Seine Kinder wohnen auch doch in D Zwinkernd
=>

Mag sein, dass seine Kinder die VE beantragen können.


Das sollte in der Tat auch gehen.

Gruß, ULF
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