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scheidung in marokko (Gelesen: 2.377 mal)
imad
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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14.05.2007 um 17:12:56
 
Hallo !

Ich bin Marokkaner, 29, bin aber mit 3 Jahren hier aufgewachsen.

Ich war mit mit meiner deutschen Frau 4 Jahre verheiratet, seit Nov. 2002- durfte aber noch nicht nach Deutschland, wegen Sperre die befristet wurde, bis Janur 2007. (war damals dummerweise straffällig und habe meine 2 1/2 Jahre hier in BRD abgesessen, bis Mitte 2000)

Mein Visum wurde vorkurzem abgelehnt, die Ausländerbehörde hat unserer Ehe nicht zugestimmt- lag wohl daran das meine Frau und ich Probleme hatten in der ganzen Zeit. So wie ich u.a. mitbekommen habe, muss meine Frau der Ausländerbehörde keine netten Dinge über mich erzählt haben, sonst hätten die ja nicht abgelehnt.

Nun will sie sich scheiden lassen- ich habe zugestimmt, weil jetzt hat es eh kaum noch Sinn und es lief eh lange nicht mehr gut. Ausserdem bin ich total fertig und frustriert, allein schon durch die Visumsablehnung.

Meine Frage, da ich hier nie in Deutschland mit ihr war, kein Zusammenleben stattfand, würde ich mich hier wegen Scheidungsurteil von einem Anwalt gerne vertreten lassen. (meine Familie hier in Deutschland wird den Anwalt bezahlen)

Was kommt da auf mich zu??? muss ich ein Scheidungsurteil trotzdem unterschreiben oder macht das in Vertretung ein Anwalt - was wird das ca. kosten.? was kommt auf mich zu - was muss ich in Marokko dann machen? und wie ist das mit meiner Einreisesperre die bis Jan. 2007 war und ja eigentl. vorbei ist- ist die gelöscht, auch wenn ich kein Visum zur  Familienzusammenführung erhalten habe?
Wie kann ich am schnellsten die Scheidung laufen lassen- so dass ich schnell geschieden bin- damit es nicht so teuer wird. Weil meine Frau muss erstmal Prozesshilfe beantragen und bis zum Scheidungstermin- wer weiß wie lange das hier in diesem Fall dauert, weil ich  ja nicht dabei sein kann- also nur mein anwalt.

Ich hab hier auch  u.a. gelesen das man eine Scheidung aus deutschland in Marokko  anerkennen lassen muss oder so ähnlich. Muss ich das machen, oder kann das auch ein Familienangehöriger tun?

Über hilfreiche Aussagen würde ich mich  sehr  bedanken.


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Saxonicus
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Antwort #1 - 14.05.2007 um 19:06:18
 
Etwas unverständlich ?
Du bist seit deinem 3.Lebensjahr in Deutschland ?
Jetzt bist du wieder in Marokko, warum, wurdest Du ausgewiesen ?
Wieso brauchst Du jetzt plötzlich ein Visum um hierher zukommen, wenn Du hier aufgewachsen bist müßtest du doch eine Aufenthaltsgenehmigung haben ?

Verstehe ich alles nicht ganz ?
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maki
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Antwort #2 - 14.05.2007 um 19:11:03
 
Deine Frau muss der FZF zustimmen, sonst gibt es kein Visa, da braucht man nicht viel zu erzählen, ein einfaches "Nein" reicht vollkommen aus.

Du könntest eine Betretenserlaubnis für die Scheidungsverhandlung bekommen, wie sich deine Einreisesperre darauf auswirkt, kann ich dir nicht sagen.
Die Scheidung kann auch in deinr Abwesenheit vollzogen werden, allerdings dauert es dann schon mal ein paar Jahre.

Deine Einreisesperre mag 2007 "gelöscht" sein, aber ohne trifftigen Grund wird es wohl auch danach kein Visum geben.
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maki
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Antwort #3 - 14.05.2007 um 19:20:07
 
maki schrieb am 14.05.2007 um 19:11:03:
Deine Frau muss der FZF zustimmen, sonst gibt es kein Visa, da braucht man nicht viel zu erzählen, ein einfaches "Nein" reicht vollkommen aus. 

Ich muss das korrigieren, wenn ihr bereits zum Zeitpunkt deiner Ausweisung verheiratet wart, hilft das gar nichts gegen die bestehende Einreisesperre.
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schweitzer
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Antwort #4 - 14.05.2007 um 20:40:16
 
@ maki -

verstehe Deine Interpretation immer noch nicht ganz. imad hatte gepostet:

Zitat:
wegen Sperre die befristet wurde, bis Janur 2007


Wenn das stimmt, besteht IMHO keine Einreisesperre mehr, egal ob er nun im Rahmen FZF eingereist ist oder nicht. Eine einnmal erteilte Befristung wird doch nicht nachträglich wieder aufgehoben, oder stehe ich da auf dem Schlauch?

Eine Visaerteilung wäre demnach jetzt nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen (z.B. für Touri -/Besuchsvisum, wenn alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt wären).

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Antwort #5 - 14.05.2007 um 21:37:24
 
Hallo Saxonicus,

entschuldigung, ich bin mit 3 Jahren  nach Deutschland- war der einzige in  der Familie  ohne  deutschen Pass- 2000 bekam ich eine  Ausweisung (nach der Haftstrafe die ich abgesessen habe),war wegen verschiedener Delikte (aber keine BTM) wie gesagt- sollte dann BRD nach 3 Monaten verlassen. 1 Jahr später wurde ich aus Österreich aus der Haft abgeschoben, hatte mich dort aufgehalten  Griesgrämig

Zu meinem Visum:
2002 hatte ich geheiratet in Marokko- für Familienzusammenführung. Daraufhin hat die Ausländerbehörde mir eine Befristung bis Jan. 2007 gesetzt- jetzt bei Befragung in Rabat und meiner Frau in Deutschland bei der Ausl.behörde - wurde danach Visum nicht zugestimmt.
Jetzt werden wir uns scheiden  lassen.

Fragen zur Scheidung:

1) Was kommt da auf mich zu??? muss ich ein Scheidungsurteil trotzdem unterschreiben oder macht das in Vertretung ein Anwalt -

2)was wird das ca. kosten.?

3)was kommt auf mich zu - was muss ich in Marokko dann machen?

4)und wie ist das mit meiner Einreisesperre die bis Jan. 2007 war und ja eigentl. vorbei ist- ist die gelöscht automatisch?, auch wenn ich kein Visum zur  Familienzusammenführung erhalten habe?  

5) Wie kann ich am schnellsten die Scheidung laufen lassen- so dass ich schnell geschieden bin- damit es nicht so teuer wird. Weil meine Frau muss erstmal Prozesshilfe beantragen und bis zum Scheidungstermin- wer weiß wie lange das hier in diesem Fall dauert, weil ich  ja nicht dabei sein kann- also nur mein anwalt.

6) Ich hab hier auch  u.a. gelesen das man eine Scheidung aus deutschland in Marokko anerkennen lassen muss oder so ähnlich. Muss ich das machen, oder kann das auch ein Familienangehöriger tun? bin ich dann in Marokko gleich geschieden oder dauert das dann auch noch!

dAS MIT DER BEFRISTUNG HABE ICH MAL gehört, das diese bei neuer Antragstellung irgendwann - nachträglich bzw. neu befristet wird! oder?

Ich könnte mir vorstellen, das meine Frau evtl. der Ausländerbehörde mitgeteilt haben könnte, das ich ihr mal gedroht hätte- (das habe ich aus Wut und Verzweiflung getan) ich würde ihr nie was tun- und da weiß ich nicht, inwieweit das die Ausländerbehörde so vermerkt.  Griesgrämig
Begründung war nur: keine Schutzwürdige EHE und sie würden auch bei keinem weiteren Antrag eine  Einreise erteilen- außer wenn Sie über Verwaltungsgericht Berlin  verurteilt werden würden- aber das wären 2 Jahre warten nochmal gewesen und wäre dann auch keine Garantie für Visum.

DIE SCHEIDUNG KANN IN ABWESENHEIT AUCH VOLLZOGEN WERDEN? ja ok. ich kann eh nicht dabei sein, da wäre ich ja illegal  hier (geht ja nicht) deswegen werde ich Anwalt besorgen (über meine Familie),
UND DAS SOLL DANN JAHRE DAUERN? HIER ODER DANN WENN ICH IN MAROKKO SCHEIDUNG ANERKENNEN LASSEN MUSS? DAS WÜRDE JA DANN  FÜR  MEINE FRAU AUCH JAHRE  DAUERN  ODER WAS?

VERSTEHE ICH NICHT SO GANZ
Griesgrämig


DAS KANN DOCH NICHT SEIN?

Sorry für die obigen vielen Fragen, vielleicht ist es möglich das sie mir jemand einigermasen wissend beantworten kann

Danke

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Saxonicus
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Antwort #6 - 14.05.2007 um 21:54:48
 
Über die Scheidungsmodalitäten sollte dir jemand Auskunft geben können, der sich damit auskennt, aber m.W. brauchst Du deshalb nicht extra nach Deutschland einzureisen.
Die dann erfolgte Scheidung mußt Du natürlich auch in Marokko registrieren lassen, sonst wissen doch die dortigen Behörden nicht, daß Du geschieden bist.

Allerdings habe ich so meine Zweifel, daß Du nach Beendigung Deiner Einreisesperre (sofort) wieder nach Deutschland einreisen kannst.
Zur Einreise muß ein Grund vorhanden sein und den kann ich nicht sehen, da Du ja über kurz oder lang nicht mehr mit einer Deutschen verheiratet bist..
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Antwort #7 - 14.05.2007 um 22:00:53
 
Zitat:
Zur Einreise muß ein Grund vorhanden sein und den kann ich nicht sehen, da Du ja über kurz oder lang nicht mehr mit einer Deutschen verheiratet bist..


Er hatte oben gepostet, dass seine Familie hier in D lebt - wie ich schon agedeutet habe, wenn die Voraussetzungen stimmen (VE usw.), wäre evtl eine Touri-/Besuchsvisum drin - wenn der Scheidungstermin steht, könnte er dann ggf. sogar nicht in Abwesenheit geschieden werden.

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Antwort #8 - 14.05.2007 um 22:06:26
 
So wie ich verstanden habe geht es ihm doch sicher um einen Daueraufenthalt bei seiner Familie und dafür dürfte (nach meiner laienhaften Vorstellung) für einem 29jährigen kein ausreichender Grund bestehen.
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Antwort #9 - 14.05.2007 um 22:38:35
 
schweitzer schrieb am 14.05.2007 um 20:40:16:
@ maki -

verstehe Deine Interpretation immer noch nicht ganz. imad hatte gepostet:

Zitat:
wegen Sperre die befristet wurde, bis Janur 2007

Hast ja Recht schweitzer (wie so oft Smiley ), kann mich immer noch nicht ganz daran gewöhnen das jetzt schon 2007 ist  Augenrollen Asche auf mein haupt...
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