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ägyptische scheidungspapiere gültig? (Gelesen: 2.788 mal)
randa1
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07.05.2007 um 20:07:24
 
hallo,

wer weiss über ägyptische scheidungen bescheid?mein zukünftiger mann(ägypter) war mit ägypterin verheiratet,diese ehe wurde nur in der moschee geschlossen.nach islamischen recht unterzeichnete ein imam die scheidungspapiere und sie wurden von der ägypt.behörde gestempelt.
werden diese dokumente bei der beantragung des ehefähigkeitszeugnis anerkannt?
sehr wichtig,wir wollen im juli in kairo heiraten!!!

vielen dank im voraus
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 07.05.2007 um 22:20:43
 
Hallo randa 1,

vielleicht verstehe ich Deine Frage falsch, aber sie hört sich nach rein ägyptischem Recht an. Und was ich gar nicht verstehe - wozu braucht Dein ägyptischer Partner für eine Heirat in Ägypten ein Ehefähigkeitszeugnis?

Möglicherweise missverstehe ich das Ganze aber auch - einer der Experten des Forums mag das besser beurteilen können als ich.

Allgemein zur Frage Eheschließung in Ägypten schau mal hier nach:

http://www.kairo.diplo.de/Vertretung/kairo/de/04/Konsularhilfe/seite__eheschlie_...

Unter diesem Link findet sich ein ganz aktuelles Merkblatt mit Aussagen zu Sondervorschriften (u.a.   Zitat:
Ist die vorangegangene Ehe der Verlobten durch Scheidung aufgelöst worden, ist eine dreimonatige obligatorische Wartefrist nach Rechtskraft des Scheidungsurteils vor Wiederverheiratung einzuhalten.
), die Du Dir als pdf-Datei runterladen kannst sowie Hinweise auf weitere Merkblätter (u.a. zur Legalisation) und Kontakte.

Lies Dich da mal ein bisschen ein, vielleicht beantwortet das schon die eine oder andere Deiner Fragen.


=schweitzer=
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randa1
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Antwort #2 - 08.05.2007 um 09:29:23
 
wenn wir in kairo heiraten,brauch ich erst von meinem standesamt eine ehefähigkeitsbescheinigung=zeugnis.mit diesem gehen wir dann zur botschaft,dann gibt es dort die konsularbescheinigung für das shar el akari(standesamt).dort kann man heiraten.
hab ja schon alle merkblätter für ägypt.heirat.meine frage ist nur,ob sein ägypt.scheidundspapier bei meinem standesamt anerkannt wird?dies muss er ja bei seinen unterlagen dazufügen,obwohl es ja nur eine ehe nach religiösem ritus wahr.oder ist das bei uns unbedeutend?er hat halt kein gerichtl.scheidungsurteil,so wie ich. Traurig
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kruemel
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Antwort #3 - 09.05.2007 um 19:41:00
 
Hi randa1,
bist du dir sicher das dein zukünfitiger Mann ohne größere Probleme in Ägypten wieder Heiraten kann? Soweit mir bekannt ist kommt es darauf an aus welchen Grund die Scheidung erfolgt ist bzw welcher Grund für die Scheidung vorlag. Wenn zB die ExFrau einen anderen hatte, darf Sie nicht mehr Heiraten, wenn er aber eine andere hat und sich deshalb hat Scheiden lassen könnte er ein Problem bekommen.
Muss sagen bei den Kopten weiss ich es 100% und ich glaube denke das es sich bei Moslems ähnlich verhält.
In deinem Fall dürfte es ausreichen wenn du getauft bist und von deiner Kirche eine Bestätigung einholst. Ehefähigkeitszeugnis wie von der Stadt kennt man in Ägypten nicht, da dort alles über die Moschee oder Kirche läuf.

Grüße Kruemel
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Gerechtigkeit
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Antwort #4 - 10.05.2007 um 13:04:40
 
krümel, da irrst du dich, bei den Moslems ist es so, dass sie 4 Frauen lt. Gesetz haben dürfen. Wenn sie sich scheiden lassen, was äußerst selten vorkommt, weil oft innerhalb der Familie geheiratet wird, dann findet so etwas für kurzfristig statt und dann wird, nachdem er eine Europäerin (wofür er eine Ledigkeitsbescheinigung braucht, obwohl die kann man auch für kleines Geld kaufen) geheiratet hat, die ägyptische Ehe auch wieder aufgenommen. Und in den wenigsten Fällen bekommt es die europäische Frau mit, die ägyptische Frau ist dann eben die Cousine etc. Ich habe schon viele Ägypter kennengelernt aber noch keinen der sich hat wirklich scheiden lassen.

LG
Gerechtigkeit
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randa1
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Antwort #5 - 10.05.2007 um 18:50:26
 
hallo gerechtigkeit,

ich weiss nur,wenn die scheidung zum 3.mal ausgesprochen ist,kann er seine 1. frau nicht mehr heiraten.nur ,nachdem sie einen anderen mann geheiratet hat,und den verlässt,kann er sie wieder zurücknehmen.ist aber für mich unbedeutend,da wir in deutschland leben werden.ich hoffe nur,dass sein scheidungspapier bei unserem standesamt akzeptiert wird.ist von ägypt.behörde gestempelt.

LG randa1
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ronny
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Antwort #6 - 15.05.2007 um 21:10:18
 
randa1 schrieb am 10.05.2007 um 18:50:26:
ich hoffe nur,dass sein scheidungspapier bei unserem standesamt akzeptiert wird.ist von ägypt.behörde gestempelt.


Ob das EFZ ohne Probleme ausgestellt wrd hängt davon ab, ob eine Anerkennung der Schedung durch das OLG oder eine Prüfung der Entscheidung durch die Verwaltungsbehörde erforderlich ist. Näheres zur Anerkennung Scheidung insgesamt siehe oben bei den FAQ die Ausarbeitung dazu Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #7 - 16.05.2007 um 19:33:18
 
hallo Ronny,hab die FAQs durchgelesen.war schon hilfreich.ich denke,dass es dann eine privatscheidung ist und dadurch eine heimatstaatentscheidung.

hab ich recht?


LG randa1
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Antwort #8 - 16.05.2007 um 19:50:07
 
randa1 schrieb am 16.05.2007 um 19:33:18:
und dadurch eine heimatstaatentscheidung. 


Eher KEINE, denn Heimatstaatsentscheidungen sind die, um bei Ägypten zu bleiben , in denen ein ägyptisches Gericht durch Urteil die Ehe zwischen zwei Ägyptern geschieden hat, von denen keiner auch noch deutschem Recht unterstand Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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