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EINBÜRGERUNG DAUERT NUN 10 JAHRE (Gelesen: 4.671 mal)
ailiana
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26.04.2007 um 23:25:45
 
Hallo zusammen, 

bin 28 Jahre alt, in Deutschland geboren, hier zur Schule gegangen, studiert und am Arbeiten.

Vor meinem 18 Geburtstag habe ich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, 
wurde auch genehmigt, sollte mich nur aus meinem vorherigen Staat abmelden.

Das war damals das EX Jugoslawien. Da ich Montenegrinerin bin, musste ich mich aus  Serbien und Montenegro abmelden. 

Dies kostete mich 3200 DM und ich sollte meinen Pass im Düsseldorfer Konsulat abgeben, somit wäre ich offiziell keine Serbisch - Montenegrinische Staatsbürgerin mehr.

Meine Sachbearbeiterin im Stadthaus sagte mir damals, das ich meinen Serbisch /Montenegrinischen Paß nicht im Konsulat abgeben sollte, da der Deutsche Staat den Verdacht hat, dass die Serben mit meiner im Paß gültigen unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung, illegale Sachen machen würden, und ich in Wirklichkeit gar nicht abgemeldet wurde, auch wenn ich bezahlt habe. 

Das heißt, das ich trotz Abgabe meines serbisch-montenegrinischen Paßes nicht den Deutschen Paß bekäme. 
Da Verhandlungen mit den Ministerien aus Deutschland und Serbien / Montenegro laufen würden, solle ich abwarten. 


GUT. Befolge ich doch den Rat der SB, die wird es ja wissen. 

Die Jahre gehen ins Land, es ändert sich nichts, bis auf das sich Serbien und Montenegro trennen, und meine Einbürgerungszusicherung alle 2 Jahre verlängert wird. (Mittlerweile 10 Jahre lang).

Nun kriege ich ein Schreiben, dass ich doch Beweisen soll das ich keine Montenegrinische Staatsbürgerin bin, um endlich den Deutschen Pass zu bekommen.

Wirklich witzig!!!!

Erst soll ich mich aus Jugoslawien abmelden, dann aus Serbien und jetzt aus Montenegro. Vielleicht auch noch aus China????
Egal ....

Ich zum Serbischen Kosulat, dort wird mir gesagt, dass sie für Montenegro nicht mehr zuständig sind.

Und Montenegro sagt, tut uns leid, sie sind nicht als Montenegrinerin gemeldet. 

JAAAAA; ist doch auch logisch , habe mich vor Jahren abgemeldet.. 

Somit bin ich nichts, und keiner ist für mich zuständig ........

Mein Serbisch Montenegrinische Pass gilt bis 2010, danach bzw. schon früher, da ja Montenegro seine eigenen Pässe demnächst einführt, habe ich keine Möglichkeit diesen zu verlängern bzw. mir einen neuen austellen zu lassen...

Und den Deutschen Pass, kriege ich erst mit der Abmeldung die jetzt unmöglich ist vorzulegen...

Komplizierter Fall, ich weiß nicht weiter 

Danke an alle die antworten 
MfG Ailiana
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maki
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Antwort #1 - 27.04.2007 um 00:50:09
 
Hallo ailiana

ailiana schrieb am 26.04.2007 um 23:25:45:
Ich zum Serbischen Kosulat, dort wird mir gesagt, dass sie für Montenegro nicht mehr zuständig sind.

Und Montenegro sagt, tut uns leid, sie sind nicht als Montenegrinerin gemeldet. 

Hast du das schriftlich bekommen?

Gruß,

maki
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ailiana
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Antwort #2 - 27.04.2007 um 07:52:14
 
Hallo Maki,

ja ich habe das schriftlich,

und sogar Übersetzen lassen,

im Stadthaus sagt man mir, ich solle das ganze noch mal mit Apostille mir austellen lassen, was sich das Serbische Konsulat jetzt weigert, da ich ja nicht mehr deren Staatsangehörige bin.
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maki
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Antwort #3 - 27.04.2007 um 12:03:43
 
Verstehe ich nicht, die Apostille bezieht sich auf die Dokumente, nicht auf die Staatsbürgerschaft der betroffenen Person.

Hast du mal beim serbischen Konsulat nachgehackt?
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ailiana
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Antwort #4 - 27.04.2007 um 14:37:14
 
j anatürlich, in diesem Fall macht ja nicht das Serbische Konsulat die richtigen Problem, viel mehr die SB im Stadthaus.

Das serbische Konsulat hat mir ja schriftlich ausgestellt das ich nicht mehr zum Staat Serbien gehöre, die gute Frau will dieses Schreiben nur nicht Anerkennen.
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maki
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Antwort #5 - 27.04.2007 um 14:41:26
 
ailiana schrieb am 27.04.2007 um 14:37:14:
Das serbische Konsulat hat mir ja schriftlich ausgestellt das ich nicht mehr zum Staat Serbien gehöre, die gute Frau will dieses Schreiben nur nicht Anerkennen.

Was hält die Serben davon ab, dieses Schreiben mit Apostille zu versehen?

Deine Staatsbürgerschaft macht da keinen Unterschied, es geht um das Dokument an sich.
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Ralf
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Antwort #6 - 27.04.2007 um 14:56:33
 
maki schrieb am 27.04.2007 um 14:41:26:
Was hält die Serben davon ab, dieses Schreiben mit Apostille zu versehen? 


Vermutlich die Tatsache, dass Dokumente von Auslandsvertretungen gar
nicht mit Apostille versehen werden können. Zwinkernd

Ein in Deutschland ausgestelltes Dokument - und dazu gehören in diesem
Falle auch Dokumente in Deutschland ansässiger ausländischer Staaten -
bedarf keiner Beglaubigung. Welche innerserbische Behörde sollte hier auch
zuständig sein? Ein Konsulat oder eine Botschaft kann ebenfalls keine
Apostille ausstellen.
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ailiana
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Antwort #7 - 27.04.2007 um 14:58:07
 
Ich sehe du bist Mazedonier,

du solltes wissen das die Serben nicht grade umgänglich sind mit nicht Serben,

die wollen einfach nicht, ich darf ja noch nihct einmal ins Konsulat rein,

da steht ein Herr an der Eingangstür in Düsseldorf, und der lässt
a) nur Leute rein die ein Schreiben vom Konsulat haben

oder

b) Serben sind

oder

c) ich weiss auch nicht wen noch

mich jedenfalls nicht, die sagen immer Gospodjo wir haben ihnen das ausgestellt, das reicht und tschüss
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maki
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Antwort #8 - 27.04.2007 um 14:58:10
 
Ach so, danke Ralf, wieder etwas gelernt Smiley
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Mick
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Antwort #9 - 27.04.2007 um 15:12:13
 
ailiana schrieb am 27.04.2007 um 14:58:07:
c) ich weiss auch nicht wen noch

Hi,
das ist der Punkt. Wenn Du es nicht weißt, solltest
Du auch keine Behauptungen aufstellen. Ich kenne
persönlich massenhaft Nicht-Serben und Nicht-In-
haber serbischer Schreiben, die im GK Düsseldorf
waren. Es mag nicht immer einfach sein, aber es
klappt regelmäßig.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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ailiana
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Antwort #10 - 27.04.2007 um 16:09:18
 
ja es war ja auch nicht einfach mick,

habe ja ein Schreiben aus dem serbischen Konsulat,  zwar nicht mit Apostille, aber das ist ja auch nicht mehr relevant.

Die SB verlangt ja jetzt die Abmeldung aus dem montenegrinischen Staat.

(siehe Sachverhalt oben)

Und die Abmeldung aus dem Montenegrischen Staat ist schon ein Zacken komplizierter, wenn man gar nicht mehr für diesen Staat exsistiert.
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Ralf
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Antwort #11 - 27.04.2007 um 19:17:19
 
ailiana schrieb am 27.04.2007 um 16:09:18:
Die SB verlangt ja jetzt die Abmeldung aus dem montenegrinischen Staat


Eine Abmeldung und eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit sind 
ganz unterschiedliche Dinge. Für die Einbürgerung ist letzteres erforderlich.
Wovon regen wir hier also?

War es die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit, und stammt diese noch
aus der Zeit, als  Serbien und Montenegro einen Staatenbund bildeten,
also als "Serbien und Montenegro", gilt die Entlassung daraus natürlich
für beide jetzigen Staaten.
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