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Antrag gestellt, als ich noch ledig war. Zukünftiger Ehegatte lebt in der Türkei (Gelesen: 2.479 mal)
AYYILDIZ
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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18.04.2007 um 16:45:58
 
Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich habe letztes Jahr einen Antrag zur Deutschen Staatsbürgerschaft gestellt. Als ich meinen Antrag stellte, war ich noch ledig. Nun bin ich verlobt und werde dieses Jahr heiraten (in der Türkei). Allerdings lebt mein zukünftiger Ehemann in der Türkei.. Kennt sich jemand damit aus? Die Daten müssen ja geändert werden (Nachnahme etc.) und was noch? Kann meine Heirat dazu führen, dass sich meine Staatsbürgerschaft verzögert? Kann ich meinen Ehegatten herholen, ohne dass es Probleme bereitet? Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen? Ich bin echt ratlos und verzweifelt und brauche sofortige Hilfe Traurig
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guel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 18.04.2007 um 17:02:10
 
Hallo,

also ich schreibe dir aus Erfahrung.
Ich habe im laufenden Verfahren geheiratet (in der Türkei) als Türkin.

Ich habe die Heiratsurkunde mitgenommen (solltest du auch, weil die brauchst du wenn du hier nach der Hochzeit einen neuen Pass und Nufus austellen willst).
Nach der Heirat habe ich einfach mein neuen Pass meine Heiratsurkunde und Nufus zur Einbürgerungbehörde gebracht, vorgesprochen und mehr brauchte ich nicht zu machen.

Ich hatte es mir damals auch schwieriger vorgestellt, aber dem war nicht so. Meine Einbürgerung hat sich dadurch auch nicht verlängert, ich hätte innerhalb von 6 Monaten meinen deutschen Pass haben können, aber da wir noch wegfliegen wollten und ich keine 8 Wochen auf einen Pass warten wollte (Express war mir einfach zu teuer Smiley bin ich noch ein letztes Mal als Türkin verreist.....

Das was ich hier geschrieben habe, ist aus eigener Erfahrung (NRW) kann natürlich auch anders ausgehen, ich denke halt nur man sollte sich nicht viele Gedanken machen.

Liebe Grüße

guel Zwinkernd
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AYYILDIZ
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türksich
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Antwort #2 - 18.04.2007 um 20:49:00
 
Hallo Gül,

ist echt lieb von Dir, dass su mir so schnell geantwortet hast. Ich hatte echt Panik Zwinkernd. Ich komme zwar aus Hessen, denke aber nicht, dass es anders sein wird. Können wir uns vielleicht außerhalb des Forums unterhalten?

Liebe Grüße

Ayse
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AYYILDIZ
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türksich
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Antwort #3 - 18.04.2007 um 20:53:27
 
ach was ich vergessen habe.. Nachdem du deinen Deutschen Pass erhalten hast, konntest du deinen Mann ohne Probleme nach Deutschland holen, oder auch scon vorher? Ich bin Studentin und ich weiß nicht, wie das geregelt ist..(ob ich Berufstätig sein muss etc.)

Gruß
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 18.04.2007 um 21:18:30
 
Zitat:
ach was ich vergessen habe.. Nachdem du deinen Deutschen Pass erhalten hast, konntest du deinen Mann ohne Probleme nach Deutschland holen, oder auch scon vorher? Ich bin Studentin und ich weiß nicht, wie das geregelt ist..(ob ich Berufstätig sein muss etc.)


Guten Abend Ayse,

wenn Du deutsche Staatsangehörige geworden bist, hat Dein Mann einen Anspruch auf ein FzF-Visum und nachfolgend auf eine AE nach § 28 AufenthG. Dann kommt es nicht darauf an, ob der Lebensunterhalt für Euch beide gesichert ist oder nicht.

Solange Du noch Türkin bist, gibt es diese "Privilegierung" allerdings nicht - dann ist Voraussetzung für einen Nachzug Deines Ehemannes nach Deutschland, dass Du vor seiner Einreise nachweist, dass Du für ihn und Dich den Lebensunterhalt sichern kannst. Ich gehe mal davon aus, dass das für Dich als Studentin kaum machbar sein dürfte.

Also mach alles so, wie guel es hier erklärt hast, das eröffnet Euch am ehesten einen unproblematischen Weg, auch wenn es noch etwas Zeit kostet.

Ich wünsche Dir eine schnelle Einbürgerung und Euch, dass Ihr bald in Deutschland zusammen leben könnt. Alles Gute!  


=schweitzer=
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Antwort #5 - 18.04.2007 um 21:23:29
 
AYYILDIZ schrieb am 18.04.2007 um 16:45:58:
Kann meine Heirat dazu führen, dass sich meine Staatsbürgerschaft verzögert?

Vielleicht ein bisschen. Wenn dein Name sich ändert, muss dir zum Beispiel
eine neue Einbürgerungszusicherung erteilt werden (sofern sie bis dann schon
erteilt wurde). Aber dass ist nicht weiter tragisch, es muss ja sowieso erst
die Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit abgewartet werden.
Auf jeden Fall gleich nach der Heirat eine Heiratsurkunde zur Einbürgerungs-
behörde bringen oder schicken.

Ansonsten dürfte es auch keine Probleme geben, außer durch den Familien-
zuwachs kommt es plötzlich zum Bezug von Sozialleistungen. Aber davon
gehen wir jetzt mal nicht aus.

AYYILDIZ schrieb am 18.04.2007 um 16:45:58:
Kann ich meinen Ehegatten herholen, ohne dass es Probleme bereitet? 

Das ist ja eher keine Frage für das Einbürgerungsforum. Versuche es mal hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?board=ehe ; Zwinkernd
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Antwort #6 - 27.04.2007 um 07:27:09
 
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